»Den Holocaust hat es nie gegeben«: eine Hermeneutikübung

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Wien. Heidelberg. Berlin: ein israelischer Blick auf Deutschland
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Wir nehmen gemeinhin an, dass eine Aussage bzw. ein Satz bereits an sich verständlich ist, also einen “einfachen”, ihm notwendigerweise innewohnenden Sinn hat, obwohl die Wissenschaft längst weiß, dass der Satz aus Teilen besteht, die allenfalls Zeichen bzw. Symbole (genauer: Signifikanten) sind, also für etwas anderes stehen, für eine oder mehrere Bedeutungen (Signifikate), die vom Leser “hineingelesen” werden, wenn er den Satz liest und somit notwendigerweise auf die eine oder andere Weise auch interpretiert.

Die Wörter, die Zeichenträger an sich, haben keine immanente Bedeutung. Dies möchte ich jetzt am aktuellen Beispiel des Satzes “den Holocaust hat es nie gegeben” veranschaulichen, wobei ich im Folgenden jeweils die Gruppierung von Buchstaben/Zeichen betone, in die ich Bedeutung hineingießen will, die ich also jeweils lese. Denn schließlich wird “lesen” wohl eben von der Lese herrühren, bei der die Buchstaben gleichsam Äpfel – vom Leser sinnerzeugend – zusammengebracht werden.

  • Den Holocaust hat es nie gegeben: Diese Verallgemeinerung ist ebenso wenig gültig wie es “die” Deutschen oder “die” Juden gibt. Wir wissen ja, dass der Holocaust im Osten (Stichwort Ghettoisierung) in mancher Hinsicht anders war als in Deutschland und in Westeuropa (keine Ghettoisierung). Also gibt es nicht und hat es nicht “den” Holocaust gegeben, sondern verschiedene, gleichzeitig stattgefundene Holocausts.
  • Den Holocaust hat es nie gegeben: Unter dem Nazi-Regime kannte man ebenso wenig einen “Holocaust” wie eine “Schoa”, dafür eine systematische Judenvernichtung, eine “Endlösung”. Der Begriff Holocaust gehört zur Gedenkkultur, nicht zur Chronik, somit zur Gegenwart und nicht zur Vergangenheit. Den “Holocaust” hat es nicht gegeben, sondern den gibt es, und zwar überall, wo (und solange) der Begriff sich manifestiert, z. B. am Holocaust-Denkmal in Berlin oder in Büchern, die im Rückblick entstehen.
  • Den Holocaust hat es nie gegeben: Welcher Holocaust? Gibt es wirklich nur einen? Auf Hebräisch verwendet man den Begriff “Holocaust” nicht, dafür den (mehr oder weniger gleichbedeutenden) Begriff der Schoa, aber nicht nur in Bezug auf die Juden. In hebräischen Geschichtsbüchern gibt es sowohl die Schoa, also den Holocaust der Juden als auch die der Zigeuner (“Roma und Sinti” ist in Israel eher ungebräuchlich), der Armenier etc. Somit lässt sich der Begriff Holocaust nicht als eine Art Trademark der Juden rechtlich schützen, sodass “der Holocaust” nicht unbedingt einen spezifischen, etwa den jüdischen, bezeichnen muss.

Ich belasse es bei diesen drei Beispielen – drei verschiedene Aussagen, die alle in ein und demselben Satz stecken, wie drei Früchte in einem Korn. Dies soll zeigen, dass es nicht einmal den “Wortlaut an sich” gibt, dass also auch diese Vorstellung eine Täuschung ist. Damit zeigt sich auch, dass der Text – jeder Text, sei es ein Wort, ein Satz oder ein Roman – nur teilweise vom Autor, der die Buchstaben aneinander reiht, geschrieben bzw. geschaffen wird. Denn ebenso sehr wird der Text auch vom jeweiligen Leser geschaffen, der die aneinander gereihten Zeichen deutend, sinnerzeugend, zusammenträgt. Das veräußerte Wort ist noch keine Frucht, sondern nur ein Korn, der Träger mehrerer Früchte. Erst beim Annehmen des Veräußerten durch den Empfänger, der das Wort verarbeitet, kann der Text richtig entstehen bzw. sich entfalten, auf die eine oder andere Weise.

Ich weiß, dass alles Obige vielen von euch, die sich etwa mit Sprache, Literatur oder Religion befassen, furchtbar banal erscheinen muss, aber die Diskussion, die mein letzter Text ausgelöst hat, bewog mich zu diesen Erklärungen.

 

PS.

Bei alledem habe ich den “allerersten” Sinn vergessen, nämlich den griechischen. Der heutige Begriff des “Holocaust” wird nur metaphorisch verwendet und ist eigentlich eine Entlehnung aus der griechischen Übersetzung des Pentateuchs, wo das Wort ein bestimmtes Brandopfer bezeichnet, das (wörtlich) “gänzlich verbrannt” wird, also im Gegensatz zu anderen Opferarten im jüdischen Tempel (z. B. das Passa-Opfer) nicht von den Juden verzehrt wird, sondern gänzlich dem jüdischen Gott bestimmt ist. Demnach bedeutet “den Holocaust hat es nie gegeben” soviel wie “ein solches Opfer, wie im nachträglich entstandenen Pentateuch beschrieben, wurde nicht wirklich dargebracht.” Tatsächlich gibt es Alttestamentler, die meinen, dass die ganzen Beschreibungen der Stiftshütte und des ersten Tempels nachträglich entstanden sind und keine damalige Wirklichkeit dokumentieren.

PPS.

Vor diesem Hintergrund – Holocaust als Brandopfer – wird auch die frühere Kritik deutscher Intellektueller an diesem Begriff bzw. dessen heutiger, metaphorischer Verwendung. Denn wie kann man ruhigen Herzens den millionenfachen Mord unschuldiger Juden als ein kultisches Opfer bezeichnen, d.h. als etwas, das gerade zur Besänftigung des jüdischen Gottes dienen sollte? Und im Sinne dieser Kritik erschließt sich eine weitere “Frucht”, eine weitere, wiederum andere Aussage aus demselben Satz. “Den Holocaust hat es nie gegeben” bedeutet nun: “Keinen Holocaust hat es gegeben, kein Brandopfer für den lieben Gott, niemals” (sondern einen bestialischen Völkermord). Also: Ein Satz, derselbe Wortlaut, und dennoch sind wir schon bei fünf verschiedenen Aussagen.

Veröffentlicht von

www.berlinjewish.com/

Mancherorts auch als der Rebbe von Krechzn* bekannt, heißt der Autor von "un/zugehörig" eigentlich Yoav Sapir. Er ist 5740 (auf Christlich: 1979) in Haifa, Israel, geboren und hat später lange in Jerusalem gelebt, dessen numinose Stimmung ihn anscheinend tief geprägt hat. Nebenbei hat er dort sein M.A.-Studium abgeschlossen, während dessen er sich v. a. mit dem Bild des Juden im Spielfilm der DDR befasst hat. Seit Sommer 2006 weilt er an akademischen Einrichtungen im deutschsprachigen Mitteleuropa: anfangs in Wien, später in Berlin und dann in Heidelberg. Nach einer Hospitanz im Bundestag arbeitet er jetzt selbstständig in Berlin als Autor, Referent und Übersetzer aus dem Hebräischen und ins Hebräische. Nebenbei bietet er auch Tours of Jewish Berlin. * krechzn (Jiddisch): stöhnen; leidenschaftlich jammern.

19 Kommentare

  1. Leicht ot, aber interessant

    http://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-3342999,00.html

    “And us, the Jews? An Israeli student finishes high school without ever hearing the name “Genrikh Yagoda,” the greatest Jewish murderer of the 20th Century, the GPU’s deputy commander and the founder and commander of the NKVD. Yagoda diligently implemented Stalin’s collectivization orders and is responsible for the deaths of at least 10 million people. His Jewish deputies established and managed the Gulag system.”


    habe niemals vorher darüber gelesen, gibts dazu mehr Infos?! Auf Wiki nur wenig gefunden

    • “leicht” ist hier wohl ein Understatement 🙂

      Aber ja, auch das gehört aufgearbeitet und bewältigt. Jagoda (=Jehuda, Juda), obwohl nur halb- und halachisch gesehen gar nicht jüdisch, als eine Art Gegenstück zu (dem etwas späteren) Heydrich. Nolte würde sagen: Vorwegnahme, Antizipation, Präzedenzfall.

  2. Der Holocaust hat aus systematischen Gründen nie aufgehört, er wird im nun “freiheitlichen” Wettbewerb mit “Entwicklungshilfe” und … weiter gespielt / globalisiert – seit ich denken kann, sterben IMMERNOCH allein 30000 Kinder TÄGLICH an den Folgen der Armut die nicht mehr sein bräuchte!

  3. Den Holocaust hat es nie gegeben: (…).
    Den Holocaust hat es nie gegeben: (…)
    Den Holocaust hat es nie gegeben: (…)

    Das ist Feinschmeck und Heckmeck, die systematische Judenvernichtung im “3. Reich” wird seit einer amerikanischen Serie Ende der Siebziger im d-sprachigen Raum als ‘Holocaust’ bezeichnet. Versuche hier aufzudröseln, werden absehbarerweise als ‘Verharmlosung’ unter Strafe gestellt.

    MFG
    Dr. W (der diese Strafbarkeit von nicht zu Gewalt aufrufender Meinung nicht so gut findet)

      • Nix mit “Du…”, die Rechtslage in D ist klar:
        -> http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
        -> http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/BJNR225410002.html

        Und die Besonderheit ist eben, dass es um ‘eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung’ geht, also bspw. den Armeniergenozid zu leugnen geht.
        Stalins und Maos Verbrechen ebenso.

        Das war eine juristische Einschätzung, an die Serie kann sich der Schreiber dieser Zeilen kaum erinnern, sofern er sie gesehen hat.

        MFG
        Dr. W

    • “… die systematische Judenvernichtung im “3. Reich” wird seit einer amerikanischen Serie Ende der Siebziger im d-sprachigen Raum als ‘Holocaust’ bezeichnet.”

      – Es ist als ob es den Holocaust nur peripher gegeben hat: (…). 🙂

  4. @Yoav Sapir:
    Sie messen mit zweierlei Mass.
    Einerseits befürworten Sie Gesetze, die Beleidigungsdelikte unter Strafe stellen – und machen damit implizite Annahmen, wie objektiv festgestellt werden kann ob Aussagen z.B. beleidigend sind oder nicht. Andererseits nehmen Sie sich das Recht heraus über die Deutungshoheit eines Satzes zu bestimmen, den die überwältigende Mehrzahl der Leser als Holocaustleugnung interpretiert (wenn auch nicht in dem Kontext). Was würden Sie davon halten, wenn sich jeder, der Beleidigungen oder Verleumdungen ausspricht mit hermeneutischen Umdeutungen herausreden könnte? Beispielsweise könnte man analog argumentieren, dass “Du schwule Sau!” keine Beleidigung sein könne, weil eine “Sau” weibliche Schweine bezeichnet…

    Ich halte Ihr “Experiment” deshalb für sehr naiv, denn wie bereits vom Kommentator Ano Nym in einem vorausgehenden Blogartikel angemerkt wurde, gibt es sehrwohl ein juristisches Standardvorgehen wie Meinungsäusserungen/Tatsachenbehauptungen interpretiert und bewertet werden. Im Fall Meichsner gegen Rahmstorf (der übrigens ausführlich auf den SciLogs diskutiert wurde) kann man z.B. im Urteil nachlesen, dass die “Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers” ausschlaggebend ist. Und aus der Sicht eines unvoreingenommen Duchschnittslesers sind ihre obigen 3-4 Lesarten (ohne Kontext) schicht an den Haaren herbeigezogen.

    • Erstens können sich auch Richter und Gesetzgeber irren, Unfug stiften etc. Das sind ja auch Menschen. Seit Roland Freisler sind zwar knapp sieben Jahrzehnte vergangen, aber in der Evolution des Menschen, auch der Richter, ist das nebensächlich.

      Zweitens ist eine Beleidigung etwas anderes als eine Leugnung. Eine Beleidigung hat mit zwei Personen (oder mehr) zu tun: Subjekt (Beleidigender) und Objekt (Beleidigter). Sowohl Subjekt als auch Objekt haben eine “Sicht” auf die Dinge. Es kann folglich die Frage gestellt werden, ob und inwiefern das Objekt dies als eine Beleidigung empfindet. Weil sowohl der Beleidigende als auch der Beleidigte subjektiv und voreingenommen sind, verwendet man das Konstrukt des “Durchschnittslesers” als jemand, der sich zwischen Beleidigendem und Beleidigtem befindet und somit “unvoreingenommen” ist.

      In meinem Fall jedoch argumentiert der Staat, dass ich den Holocaust geleugnet hätte. Eine Leugnung hat keine andere Person als Objekt. Es gibt hier keine subjektive Sicht eines Angesprochenen und folglich auch kein Dazwischen. Es ergibt auch keinen Sinn, danach zu fragen, wie es “der Holocaust” sieht, als ob “der Holocaust” eine Person wäre. Hier geht es um eine objektive Sache – ob mit dem Satz, um den es geht, tatsächlich, unmissverständlich, notwendigerweise geleugnet wurde oder nicht. Mir ging es hier darum, zu zeigen, dass der Satz, um den es geht, nicht unbedingt eine Leugnung des Holocausts besagt, sondern verschiedene Lesarten ermöglicht, von denen die der Leugnung eine mögliche, aber keineswegs notwendige Interpretation ist. Und zwar ganz abgesehen vom Kontext (in meinem Kontext ist es eh keine Leugnung) sowie davon, wie ich persönlich zur Kriminalisierung der Holocaustleugnung stehe.

      • zu 1.: Dass sich Richter und Gesetzgeber irren können ist doch nun wirklich eine Binsenweisheit und ändert nichts daran, dass Ihr “Experiment” nur darin besteht, über die aktuelle Gesetzeslage Auskunft zu erhalten, indem Sie “versuchen” eine Straftat zu begehen. Ich finde dieses Austesten, wie weit man gehen kann, kindisch. Sie hätten auch einfach in der juristischen Literatur nachschlagen können, wie vor dem Gesetz Aussagen interpretiert werden.

        zu 2: Ihre Unterscheidung zwischen Beleidigung und Leugnung ist völlig irrelevant, denn das Konzept des “Durchschnittslesers” gilt ganz allgemein für – ich zitiere – die “Einordnung einer Äusserung” und “die Ermittlung des Aussagegehalts”. Das ist – zumindest gemäss dem zitierten Urteil – die Gesetzeslage und genau die Lesart nach der Sie fragen. Wenn Ihnen die Gesetzeslage nicht gefällt, kann man gerne darüber diskutieren – aber bitte erst nachdem man sich erkundigt hat.

        • Ich glaub, dass du es dir zu einfach machst. Jeder Leser, nicht nur ein “Durchschnittsleser”, der den Text von 18. September liest, weiß, dass Yoav Sapir weder den Holocaust leugnet noch dies tun kann. Kein Leser versteht aus dem Text, dass Yoav Sapir der Meinung wäre, dass es den Holocaust nicht gegeben hat. Wenn es so einfach wäre, hätte sich der Staat erst gar nicht darauf eingelassen.

          • Ich kann auch nur den Kopf darüber schütteln, dass Sie angezeigt wurden. Ihre Intention kommt meiner Meinung nach klar und deutlich rüber, nämlich
            (i) Ihr Einsatz für die Meinungsfreiheit mit Hilfe einer Provokation und
            (ii) die Verdeutlichung, dass sich je nach Kontext die Bedeutung eines Satzes ins Gegenteil verkehren kann.

            Trotzdem würde ich den Staat gerne in Schutz nehmen. Die Anzeige kam doch – wenn ich mich richtig erinnere – gar nicht von staatlicher Seite. Und auch wenn man bekanntlich vor der Justiz wie auf hoher See in Gottes Hand ist, so haben Sie sich ja bereits durch die Anführungszeichen (und natürlich auch durch den eindeutigen Kontext) weit genug von der sonst üblichen Lesart distanziert. Ganz zu schweigen von der wohl ausgebliebenen Störung des öffentlichen Friedens…
            Was ich damit sagen will: Die Hürden um aufgrund des §130 StGB verurteilt zu werden sind schon noch ein gutes Stück höher – siehe z.B. auch hier:
            http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-wann-holocaustleugnung-legal-ist-1.1290218

  5. @ Europäer:

    Wenn ich dich aufgrund deiner hiesigen Kommentare wegen Volksverhetzung anzeigen sollte, würde der Staat der Anzeige nachgehen, deine hiesigen Texte lesen und feststellen, dass der Vorwurf grundlos ist. Es wird nicht vermutlich einmal zu einem Verhör kommen. Anders war es in meinem Fall: Ich wurde vorgeladen und der Polizist sagte mir ausdrücklich, dass ich deswegen vorgeladen wurde, weil der Tatbestand der Volksverhetzung in meinem Blogtext erfüllt ist.

    Es ist also nicht so, als ob der Staat keinen Spielraum hätte und nur eine blinde Kuh wäre, die allem glaubt, was man ihr (mittels Anzeige) über andere erzählt. Irgendwer muss da im Namen des Staates eine Entscheidung getroffen haben, diesen Fall strafrechtlich zu verfolgen. Darum ist es auch so interessant.

    • Ob man vorgeladen wird oder nicht hängt wohl mehr davon ab, wie viel die Polizei gerade zu tun hat. Ich denke Sie interpretieren da zuviel hinein, denn wie Ihnen ein Kommentator bereits schrieb, hätten Sie diese Vorladung wohl auch ignorieren können. Und wenn Sie von einem Polizisten beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben dann würde ich das eher als einen ermittlungstaktischen Vorwurf interpretieren und nicht als einen Schuldspruch im Namen des Staates. (Denn die Polizei ist dem Legalitätsprinzip zufolge verpflichtet dem Fall nachzugehen, vor allem dann, wenn das Textverständnis unter den Kollegen nicht allzu hoch ist…)

  6. Die Herangehensweise, an dieses Thema, ist außerordentlich interessant!

    Ich habe mich in jungen Jahren schon immer, in der Hauptsache, über meine Frau/Freundinnen, geärgert, die, bei einer Aussage meinerseits, häufig ihre Deutung meiner Worte ins Spiel brachten und sich nicht auf den von mir geäußerten Text bezogen! Das bringt eine zwischenmenschliche Beziehung in Probleme.

    Probleme bekommt auch eine Gesellschaft, wenn bestimmtes Denken/Sprechen/Schreiben unter Strafe gestellt oder als unzulässig angesehen wird. Beim Lesen des Wikipedia-Artikels zur Leugnung des “Holocaust” fiel mir die Schreibart sofort ins Auge, die eine frappierende Ähnlichkeit, mit den Schreibarten zu den heutigen aktuellen Themen, der Mainstream-Medien, beinhaltet!

    Bisher hatte ich den “Holocaust” in Deutschland nie in Frage gestellt, aus Respekt vor den vielen Toten, aber das hat sich nun, nach Erkennen des Zusammenhangs zum heutigen Weltgeschehen, schlagartig geändert!

    Es ist also auch nur eine Episode, aus dem Jahrtausende altem Spiel der Beeinflussung von Menschen!

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