Verteilungswirkungen des EEG: Wird die Energiewende ungerecht organisiert?

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Von Erik Gawel und Klaas Korte

Viel ist in den vergangenen Monaten diskutiert worden über angebliche soziale Ungerechtigkeiten, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit seiner Umlage von den Stromverbrauchern an die Erzeuger schaffe und verstärke. Von einem Volumen über 100 Milliarden Euro und der “größten sozialen Umverteilung von unten nach oben, die je von einer sozialdemokratischen Regierung mit ausgelöst wurde” (Welt Online) ist gar die Rede. Selbst der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium zeigt sich besorgt ob des “gewaltigen Umverteilungsprogramms”, welches das EEG mit sich bringe. Im Fokus der Kritik steht besonders die Solarenergie: Sie sorge dafür, dass jedes Jahr Milliarden Euro vom Stromkunden in der Mietswohnung in die Taschen der Hausbesitzer mit Solardach wanderten – vom Sozialhilfeempfänger in Berlin zum Zahnarzt am Starnberger See. Ist das EEG also eine riesige, politisch gewollte Umverteilungsmaschinerie von den Armen zu den Reichen?

Zweifellos richtig ist, dass die Förderung des EEG große Zahlungsströme nach sich zieht. Dabei werden jedoch Bezahlung und Umverteilung leichtfertig miteinander vermischt. Denn der Geldfluss vom Konsumenten eines Guts hin zu dessen Produzenten ist weder eine Besonderheit der erneuerbaren Energien noch per se unsozial. Anders als vielfach suggeriert wird, handelt es sich dabei allenfalls indirekt um Umverteilung, in erster Linie aber um eine gewöhnliche Handelsbeziehung: Für den Zahlungsstrom erfolgt schließlich auch eine Gegenleistung, nämlich die Lieferung elektrischen Stroms. Und dessen Erzeugung ist, gleich ob erneuerbar oder konventionell, mit Kosten verbunden, die durch den Verkauf gedeckt werden müssen.

Dass die hierfür notwendigen Investitionen nur von Kapitalbesitzern getätigt werden können und diesen daher auch die Erlöse des Stromverkaufs zufließen, kann kaum verblüffen: Investitionen können immer nur von Kapitalbesitzern getätigt werden, auch solche in Erneuerbare. Und die Zahlungen, die die Investoren über die EEG-Umlage erhalten, müssen zunächst einmal deren Kosten abdecken. Zusätzlich erlaubt die EEG-Umlage den Anlagenbetreibern aber auch die Erzielung einer Rendite: Der Solarboom der letzten Jahre hat gezeigt, dass hier deutlich höhere Renditen als bei vergleichbar riskanten Investitionsmöglichkeiten realisiert werden konnten. Es ist dieser Renditeunterschied und nur dieser, durch den das EEG den Besitzern von Photovoltaikanlagen einen tatsächlichen finanziellen Vorteil verschafft – und den man mithin als Umverteilung bezeichnen könnte. Dabei handelt es sich aber keinesfalls um die komplette EEG-Umlage, wie bisweilen unterstellt wird, und somit auch nur um einen Bruchteil der genannten Beträge.

Bei der Debatte um eine Umverteilung von den Stromverbrauchern zu den Solaranlagenbetreibern darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Reihe positiver Effekte wie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder der verminderten Importabhängigkeit verbunden ist. Diese Auswirkungen sind nicht auf die Anlagenbetreiber begrenzt, stiften mithin einen Nutzen für uns alle. Der Solar-Zahnarzt leistet, so betrachtet, mit seinem Investment gar einen Dienst an der Gemeinschaft.

Vergütet nach dem EEG: Strom aus eigenen Solarpanels. Bild: Ludwig Gebauer/Wikipedia, CC BY-SA
Vergütet nach dem EEG: Strom aus eigenen Solarpanels. Bild: Ludwig Gebauer/Wikipedia, CC BY-SA

Unterschiedliche Belastung

Ein anderer Aspekt der Umverteilungsdebatte ist die unterschiedliche relative Belastung von Haushalten mit differierendem Einkommen. Wie eine Studie des IW Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gezeigt hat, müssen ärmere Haushalte einen größeren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für die Zahlung der in ihrer Stromrechnung enthaltenen EEG-Umlage aufwenden als wohlhabendere. Aus dieser regressiven Wirkung der EEG-Umlage ziehen die Auftraggeber den Schluss, die Finanzierung der Energiewende sei unsozial. Demnach wären Strompreise allerdings generell unsozial, denn die regressive Wirkung bleibt bestehen, ob mit EEG-Umlage oder ohne. Das gilt aber im Übrigen auch für alle anderen Güter, die unabhängig vom Einkommen in ähnlichem Umfang konsumiert werden. Dennoch käme wohl niemand auf die Idee, die Ungerechtigkeit der Preise von Brot oder Fernsehgeräten anzuprangern.

Vor diesem Hintergrund sind auch Forderungen nach Sozialtarifen für Strom kritisch zu betrachten: Es kann nicht Zweck von Marktpreisen sein, Unterschiede in den finanziellen Verhältnissen der Bevölkerung auszugleichen. Vielmehr sollen sie die wahren Kosten der Bereitstellung widerspiegeln, um zu einem vernünftigen Ressourcenumgang anzuhalten. Genau das würde aber ein Eingriff in die Preise regenerativen Stroms verhindern. Hier ist die Sozialpolitik gefordert, um sicherzustellen, dass sich auch weiterhin jeder Strom leisten kann. Aus der Ressourcenverantwortung gänzlich entlassen sollte man aber auch ärmere Haushalte nicht. Solange in jedem Durchschnitthaushalt ca. 30% Strom ohne Komforteinbuße eingespart werden kann und solange die Möglichkeit, zu einem billigeren Anbieter zu wechseln, aus Bequemlichkeit von Haushaltskunden kaum genutzt wird, können gerade markante Strompreise wichtige Impulse setzen: Strompreise sind kein Schicksalsschlag, dem man hilflos ausgeliefert wäre.

Arm gegen Reich?

Dass nach dieser Betrachtungslogik “Reich” von “Arm” profitiert, ließe sich übrigens vielerorts beklagen: Busfahrer und Verkäuferinnen tragen bekanntlich auch die Steuervergünstigungen für Dienstwagenfahrer mit. Und die Krankenschwester finanziert mit ihren Steuerzahlungen angehenden Rechtsanwälten das Studium. Diese Beispiele machen klar, dass das EEG mitnichten ein sozialpolitischer Irrläufer ist, der einsam gegen die Grundlagen unseres Gemeinwesens verstieße.

Neben dem personellen wird aber auch noch ein regionaler Verteilungsaspekt des EEG kritisch beäugt: Bedingt durch die unterschiedliche regionale Verteilung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien kommt es auch zu entsprechenden Zahlungsströmen zwischen den Bundesländern. Zahlen des BDEW zeigen, dass Bayern durch die Vielzahl an Photovoltaikanlagen einen besonders hohen Mittelzufluss erfährt, während NRW aufgrund seines hohen Stromverbrauchs aber geringer Erzeugung erneuerbarer Energien den mit Abstand höchsten Mittelabfluss verbucht. Vergleiche wie der von E.ON Chef Teyssen, wonach der Fördermechanismus des EEG den Länderfinanzausgleich “über den Haufen” werfe, sind in diesem Zusammenhang jedoch fehl am Platze: Denn während der Finanzausgleich einen gezielten Teilausgleich in der Finanzkraft der Länder bezweckt, handelt es sich bei den regionalen Verteilungseffekten des EEG um ebenso gewöhnliche wie unvermeidbare handelsinduzierte Geldflüsse zwischen privaten Wirtschaftsakteuren. Der Handel mit Autos etwa wird genauso regelmäßig zu “Umverteilungen” von Mecklenburg-Vorpommern in die Automobilstandorte Baden-Württemberg, Bayern oder Niedersachsen führen. Vielmehr jedoch sind diese Geldströme Ausdruck der unterschiedlichen Produktionsbedingungen in den Bundesländern und zeigen womöglich ganz nebenbei auch, dass -allen Unkenrufen zum Trotz- der EEG-Mechanismus die Stromerzeugung gerade an den geeigneteren Wind- und Sonnenstandorten fördert.

Jedes Mittel recht…

Dass die Zahlungen zunächst in Bayern ankommen, heißt im Übrigen auch noch nicht viel: Denn die Anlagenbetreiber müssen ja auch ihre eigenen Kosten decken und zum Beispiel die Windturbinenhersteller, deren Zulieferer insbesondere am Stahlstandort NRW sitzen, bezahlen. Wo also letztlich entlang der Wertschöpfungskette Einkommen entsteht, kann mit der schlichten Betrachtung des Ortes des Zahlungsempfängers der EEG-Umlage nicht annähernd geklärt werden.

Die bisherige Diskussion um die vermeintliche Umverteilung zeigt hauptsächlich eines: Dass im Kampf gegen das EEG offenbar jedes Mittel recht ist. Denn in dieser Debatte werden Güterpreise plötzlich unreflektiert zu Subventionen und Handelsbeziehungen zu Finanzausgleichen. Die Frage der Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen der Energiewende ist zweifellos von großer Wichtigkeit. Doch sollte man sich dabei nicht durch skandalisierte Selbstverständlichkeiten ins Bockshorn jagen lassen. Wahre Umverteilung findet nämlich auf einer ganz anderen Ebene statt: Die besondere Ausgleichsregelung in den §§ 40 ff. EEG befreit mit Schienenbahnen und dem energieintensiv produzierenden Gewerbe ausgerechnet die größten Stromverbraucher auf Antrag fast vollständig von der EEG-Umlage – bezahlen müssen das die privaten Haushalte und die kleineren und mittleren Betriebe, deren EEG-Umlage umso stärker steigen muss, je mehr sich ausgerechnet die Energievielverbraucher aus der Finanzierungsverantwortung stehlen. Und die Zahl der Antragsteller für Ausnahmen wächst ständig. Dass dabei in allen Fällen die internationale Wettbewerbsfähigkeit geschont werden müsse, ist längst widerlegt: Nach dem Gesetz reicht es auch vollkommen aus, viel zu verbrauchen. Zum Teil wird sogar gezielt mehr verbraucht, um die Schwelle zur Befreiung zu knacken. Diese Umverteilung ist weder sinnvoll noch gerecht. Doch soweit ersichtlich, hält sich das soziale Mitgefühl für diese einzige wirkliche Umverteilung doch sehr in Grenzen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt!

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Erik Gawel ist stellvertretender Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Der Umwelt- und Energieökonom hat außerdem eine Professur für Volkswirtschaftslehre an der Universität Leipzig inne, wo er auch Direktor des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement ist. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte sind u. a. ökonomische Aspekte der Energiewende sowie des Wasserressourcenmanagements.

17 Kommentare

  1. Kollegiales Lob

    Glückwunsch zu diesem äußerst gelungenen Beitrag. Besser hätte der Einstand wohl kaum laufen können.

    Ich freue mich auf weitere derartige Artikel aus dem Themenfeld der Umweltforschung.

    Beste Grüße
    ein “Kollege”

  2. EEG

    Ich bin zwar kein Ökonom, aber die ganze Argumentation wirkt wie maßgeschneidert für einen Auftritt des Herrn Trittin, der ja auch die Meinung ist, dass das Hauptübel der entgleitenden Kosten des EEG die Befreiung der Industrie von der Umlage ist. Natürlich gibt es auch hier Missbrauch, aber staatliche Eingriffe in Formen von Subventionen und selektiven Befreiungen ziehen immer Verwerfungen des Marktes nach sich.
    Die Argumentation ist zudem widersprüchlich. Ein Beispiel: „Vor diesem Hintergrund sind auch Forderungen nach Sozialtarifen für Strom kritisch zu betrachten: Es kann nicht Zweck von Marktpreisen sein, Unterschiede in den finanziellen Verhältnissen der Bevölkerung auszugleichen. Vielmehr sollen sie die wahren Kosten der Bereitstellung widerspiegeln…“ Sind die Strompreise mit den hauptsächlich durch das EEG und künftig auch durch den notwendigen Netzausbau getriebenen Steigerungen auch wirklich Marktpreise ? Die Marktwirtschaft ist doch gerade im Bereich der Energiewirtschaft politisch ausgehebelt worden mit den Beschlüssen zur Stilllegung von AKW und mit den vielen anderen Eingriffen wie erst kürzlich der Umlage von Risiken der offshore-Anbindung. Die Marktpreise in Europa liegen mit Ausnahme Dänemarks weit darunter. (Ach übrigens der mögliche Anbieterwechsel wurde ja aufgezeigt. Da frage ich mich doch, warum ich mir im einheitlichen Wirtschaftsraum EU keinen Anbieter aus Polen oder Frankreich aussuchen kann ?) Und die wahren Kosten der Bereitstellung spiegeln sie auch nicht wieder, wenn – wie in dem Beitrag auch aufgegriffen – den Solarparkbetreibern risikolos eine feste Rendite über 20 Jahren zugesichert wird, unabhängig davon, ob der Bedarf da ist, der Strom eingespeist werden kann und die Beschaffungskosten für die Bauteile inzwischen stark gesunken sind. Auch mit den letzten Anpassungen wird man nicht den Konstruktionsfehler des EEG aus der Welt schaffen. Und der besteht darin, dass ausgerechnet die teuerste Form der erneuerbaren Energien in Form der Photovoltaik überproportional gefördert wird, anstatt einen Wettbewerb zwischen den EE zu ermöglichen. Diesen volkswirtschaftlichen Luxus leistet sich derzeit in diesem Umfang nur Deutschland.
    „Bei der Debatte um eine Umverteilung von den Stromverbrauchern zu den Solaranlagenbetreibern darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Reihe positiver Effekte wie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder der verminderten Importabhängigkeit verbunden ist. Diese Auswirkungen sind nicht auf die Anlagenbetreiber begrenzt, stiften mithin einen Nutzen für uns alle.“ Das sind jetzt aber wenig überzeugende Argumente: Solarpaneele und die für die Windkraftanlagen notwendigen sog. seltenen Erden stammen überwiegend oder ausnahmslos aus China. Da bisher die Speichertechnologien für Strom unterentwickelt und in der erforderlichen Dimension auch nicht in Sicht sind, werden gasbetriebene back up – Kraftwerke favorisiert. Das Gas stammt fast ausschließlich aus dem Ausland, insbesondere aus Russland. Und die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung der Komponenten von Photovoltaik- und Windkraftanlagen fallen bei solcher Betrachtung auch unter den Tisch.
    Ich werde den Eindruck nicht los, dass im Kampf um die Erhaltung des EEG in der jetzigen Form auch jedes Mittel recht ist.

  3. Was ist denn das für eine bizarre Argumentation? Bin ich hier bei SdW oder bei einem Lobby-Blog? Natürlich gibt es bei jeder Markttransaktion eine Umverteilung. Der Käufer zahlt Geld an den Verkäufer und macht ihn dadurch freiwillig reicher. So weit, so unstrittig.

    Beim EEG haben wir doch aber den Effekt, daß der Staat eine Umverteilung von Konsumenten an EEG-Nutznießern erzwingt. Der Autor sieht darin offenbar kein Problem, erstaunlich.

    Diese Beispiele machen klar, dass das EEG mitnichten ein sozialpolitischer Irrläufer ist, der einsam gegen die Grundlagen unseres Gemeinwesens verstieße.

    Das ist immerhin richtig beobachtet. Es gibt jede Menge Beispiele für trickreiche Umverteilung von unten nach oben. Es hat allerdings auch niemand behauptet, daß in diesem Staate nur das EEG ein unsinniger Irrläufer sei.

  4. EEG, Lastenverteilung und Alternativen

    Die Notwendigkeit finanzielle Lasten “gerecht” zu verteilen ist umso grösser je grösser die Lasten ausfallen.
    Von daher ist die Dominanz der einspeisevergüteten Stromversorgung ein Problem, denn sie sorgt nicht für eine möglichst kostengünstige Versorgung mit erneuerbaren Energien.
    Dass die Kosten aber eine wichtige Rolle spielen, zeigt sich gerade bei den Energiebezügern, die von der EEG-Umlage ausgenommen sind und zwar mit der allgemein akzeptierten Begründung, die höheren Stromkosten sollten die Konkurrenzfähigkeit der deutschen (Export-) Industrie nicht beeinträchtigen. Zwar stimmt es, dass es inzwischen viele Wege gibt, um die EEG-Umlage herumzukommen, doch (fast) alle scheinen sich einig, dass mindestens die exportorientierten Industrien in den Genuss der Ausnahme kommen sollten.

    Aus einer allgemeineren, global-klimapolitischen Warte betrachtet sollte die Energiepolitik eine möglichst breite Wirkung haben und nicht auf Deutschland beschränkt sein. Das Autonomiestreben, das soweit geht, dass sich tendenziell sogar einzelne Bundesländer wie Bayern zu einem hohen Grad mit selbsterzeugtem Strom versorgen wollen, ist aus dieser europaweiten Warte betrachtet, sowieso fragwürdig, denn Energieautonomie kostet, müssen doch teure Energiespeicher gebaut oder aber Backupkraftwerke betrieben werden. Mit einem gesamteuropäischen Supergrid würde dagegen der Speicher-/Backup-Bedarf stark zurückgehen und die Wind-und Sonnenkraftwerke könnten dort gebaut werden, wo die günstigsten Verhältnisse herrschen.

    Der obige Beitrag stellt überhaupt keine Kostenbetrachtungen an, nur gerade Verteilungsbetrachtungen. Aus ökonomischer Sicht sollten aber zuerst Kosten- und Preisentwicklungen untersucht werden und erst dann könnte man noch Fragen der Verteilungsgerechtigkeit stellen.

  5. Unter Scilogs-Niveau

    Der Artikel ist so irreführend, ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.

    “Ist das EEG also eine riesige politisch gewollte Umverteilungsmaschinerie von den Armen zu den Reichen?” – Sicher nicht, aber die Umverteilung kann eine ungewollte Begleiterscheinung sein, die zu korrigieren wäre.

    “Für den Zahlungsstrom erfolgt schließlich eine Gegenleistung, nämlich die Lieferung elektrischen Stroms” – Die Gegenleistung für die Lieferung von Strom ist die “normale” Stromrechnung; die EEG-Umlage kommt oben drauf.

    “Investitionen können immer nur von Kapitalbesitzern getätigt werden” – Aber nicht immer wird gesetzlich festgelegt, dass die Nicht-Kapitalbesitzer (auch) dafür bezahlen.

    “…dass die Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Reihe positiver Effekte wie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen (…) verbunden ist” – In einem EU-Emissionshandel, der ein System kommunizierender Röhren mit festen CO2-Grenzen ist? Wenn morgen das EEG abgeschafft würde, blieben die EU-Emissionen gleich. Das EEG ist kein Klimaschutz-, sondern ein Technologieförderinstrument.

    “Deemnach wären Strompreise generell unsozial, denn die regressive Wirkung bleibt bestehen” – Meinen Sie das ernst?

    “Es kann nicht Zweck von Marktpreisen sein, Unterschiede in den finanziellen Verhältnissen der Bevölkerung auszugleichen” – Wir reden nicht von Marktpreisen, sondern von gesetzlicher Festvergütung; und es geht nicht um Ausgleich der Verhältnisse, sondern um die Verteilung von Mehrbelastungen.

    “Busfahrer und Verkäuferinnen tragen bekanntlich auch die Steuervergünstigungen für Dienstwagenfahrer mit” – Hartzer bekanntlich nicht. Das ist ja die Sache: Wenn das EEG steuerfinanziert wäre, würde die Progression greifen und die Umverteilung wäre geringer.

    “Dass dabei (…) die internationale Wettbewerbsfähigkeit geschont werden müsse, ist längst widerlegt” – Richtig, eine Frage ist daher: Kann man das EEG so umgestalten, dass Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht belastet werden, andere aber schon?

    Die Förderung Erneuerbarer ist richtig und gesellschaftlicher Konsens. Ich bin für das EEG mangels besserer Alternativen. Dass man aber, wenn man wie ich denkt, dass Mitnahmeeffekte verhindert und die Umverteilungswirkung gemildert werden müssen, als interessegeleitet denunziert wird (“Ein Schelm, wer Arges dabei denkt”), finde ich irritierend.

  6. Kontroverse Diskussion

    Die Blogbeiträge bestätigen auf das Schönste, wie kontrovers Kosten und Umverteilungmöglichkeit des EEG in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Und bestätigen damit übrigens auch den Autor, der genau dies schildert.

    Auf (Wirtschafts-) Wissenschaftsseite ist der Beitrag bestrebt, die unterschiedlichen Aspekte der Umlage (Kosten, Investitionen usw.) getrennt zu betrachten, während die Blog-Öffentlichkeit mit einer gefühlten Entrüstung über Umverteilung an die Sache herangeht und die im Artikel genannten Argumente nicht beachtet oder missversteht. (Gefühlt heißt hier nicht, dass es keine Umverteilung gäbe.)

    Ich fürchte, dass der letzte Teil des Beitrags, in dem über die Wirtschaftsteilnehmer gesprochen wird, die sich per Antrag von der Umlage befreien lassen, bei den Lesern nicht wahrgenommen wurde. Wer hier die kritischen Töne des Autors nicht versteht oder missverstehen möchte, führt sich selber in die Irre.

    Das ist schade, und wird dem Beitrag nicht gerecht.

  7. F. Petit

    F. Petit
    „die Blog-Öffentlichkeit mit einer gefühlten Entrüstung über Umverteilung an die Sache herangeht“
    „Wer hier die kritischen Töne des Autors nicht versteht oder missverstehen möchte, führt sich selber in die Irre“
    Natürlich kann man solche Missstände wie Mehrverbrauch um in den Genuss der Befreiung zu kommen anprangern, aber das lenkt ab vom eigentlichen Missstand. Warum war eine solche Befreiung notwendig ? Weil die Strompreise durch ungezügelten Ausbau inzwischen eine solche Höhe erreicht haben, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erheblich leidet und einer Abwanderung sowie Arbeitsplatzabbau vorgebeugt werden soll. Es ist also eine Reparaturmaßnahme an einem kranken System. Es geht bei der Kritik nicht um „gefühlte Entrüstung über Umverteilung“, sondern um den Umstand, dass das EEG in der jetzigen Form Fehlanreize gesetzt hat, indem in die Photovoltaik als teuerste Form der EE die meisten Gelder fließen. Das ist abgesehen von allen Umverteilungsdiskussionen volkswirtschaftlich gesehen pure Verschwendung und die prognostizierten Effekte wie erheblicher Arbeitsplatzzubau sind zudem auch nicht eingetreten. Da man als Verbraucher für diese Politik auch finanziell ´herangezogen wird, darf man das zu Recht auch kritisieren.

  8. Befreiung von d. EEG-Umlage – notwendig?

    @ torben hoffmeister

    Sind die Befreiungen nach §§ 40 ff. EEG “notwendig”, um einem “Missstand” abzuhelfen? Wohl kaum.

    Die Grundidee besteht darin, daß im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen durch nationale Preisaufschläge nicht nennenswert in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden sollen. Da das Kriterium “im int. Wettbewerb stehend und dabei durch den Aufschlag wesentlich beeinträchtigt” nicht operationalisierbar ist, hat man kurzerhand das Kriterium der Stromverbrauchsmenge bzw. des Anteils an der Wertschöpfung herangezogen und den Schienenverkehr aus verkehrspol. Gründen zusätzlich ausgenommen.

    Damit kommen aber Unternehmen in den Genuß, auf die die ökonomische Begründung gar nicht zutrifft. Die Berechnungsformel selbst produziert sogar noch “perverse Anreize” zum Mehrverbrauch. Und die Grenze zur Befreiung wurde zwischenzeitlich sogar zugunsten der Vielverbraucher nochmals gelockert. Bezahlen müssen dies “die anderen”, also Klein- und Mittelbetriebe sowie private Haushalte, auch die armen. Im Beitrag wird darauf hingewiesen, daß es sich hierbei tatsächlich um eine relevante Umverteilung handelt, die aber von den Stimmen, die sich ansonsten um das “Soziale” am EEG besorgt zeigen, auffallend wenig thematisiert wird.

    Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie “leidet” schon deshalb nicht, weil sowohl bei der Öko-Steuer als auch bei der Netzumlage als auch bei der EEG-Umlage immer die energieintensive Industrie vorsorglich ausgenommen wird oder besondere Vergünstigungen erhält – und zwar ohne nähere Prüfung der Wettbewerbsfähigkeits-Vulnerabilität und entgegen dem eigentlichen Sinn des Preisaufschlages, der zum Energiesparen gerade bei Großverbrauchern anhalten soll.

    Es handelt sich also mitnichten um eine “notwendige Reparaturmaßnahme”, sondern um einen in Umfang, Stoßrichtung und konkreter Bemessung hochproblematische Subvention, die dann “andere” tragen müssen.

    Ob die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der PV, “volkswirtschaftliche Verschwendung” sei, kann man mal flott behaupten, aber nicht leicht belegen. Dazu müßte man nämlich die sozialen Kosten der Energieversorgung beziffern und den langfristigen Preistrend aller Energieträger berücksichtigen. Ich empfehle hier die Lektüre der einschlägigen Studien. Dies führt aber über das Anliegen des Beitrags (“Stimmen die Vorwürfe des Unsozialen?”) weit hinaus.

  9. @Erik Gawel: Erneuerbare != EEG

    Erneuerbare über EEG zu finanzieren ist (Zitat)“volkswirtschaftliche Verschwendung”, denn die gleiche Erneuerbare Energie könnte man zu viel geringeren Gestehungspreisen erhalten, wenn man nicht auf das EEG setzt, denn das EEG dient der Technologie- und Standortförderung nicht aber primär der kostengünstigen Versorgung mit erneuerbar erzeugtem Strom.
    Gregor Czisch kommt für eine kostenoptimierte Versorgung Europas mit Erneuerbaren auf einen Gestehungspreis von 4,65 Cent pro Kilowattstunde (also gerade soviel wie bald die EEG-Umlage allein schon kostet). Dazu benutzt er die heute kostengünstigsten Technologien: Windstrom von der Atlantikküste (Winterspitze) und von Nordafrika (Sommerspitze), der über ein Supergrid von Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen in ganz Europa verteilt wird. Die Trotz Netzausgleich verbleibenden Stromproduktionsschwankugen werden mit den bestehenden Wasserkraftwerken in Skandinavien, den Pyrenäen und der Schweiz und Biomassekraftwerken ausgeglichen.
    Sie schreiben: “Ob die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der PV, “volkswirtschaftliche Verschwendung” sei, kann man mal flott behaupten, aber nicht leicht belegen.” was zeigt, dass sie schlecht informiert sind in Bezug auf erneuerbare Energien.
    Nicht die Erneuerbaren Energien per se sind teuer sondern die Kombination von schlechten Standorten für Wind- und Sonnenkraftwerke zusammen mit der Notwendigkeit überschüssigem Strom zu speichern und/oder eine Vielzahl von Backupkraftwerken zu unterhalten.

    Mit heutiger Technologie wäre eine grossräumige Netzverbundlösung mit standortoptimierten Kraftwerken (vor allem Wind evtl. auch PV) die optimale Lösung.

    Die nationale Ausrichtung der EE-Versorgung wie sie typisch ist für Deutschland macht EE-Strom teuer. Grüne Kreise haben sich ja früher sogar gegen ein europäisches EEG als Alternative zu einem rein deutschen EEG ausgesprochen. Es dominiert immer noch der Traum von der dezentralen Energieversorgung mit Wind und Sonne, wo der Strom am gleichen Ort verbraucht wird wo er erzeugt wird. Ein teurer Traum!!

  10. Ingenieur-Visionen

    @ Martin Holzherr

    Auch dieser Kommentar hat mit der Frage “sozialer Unwuchten” aus meinem Beitrag nichts zu tun, aber vermutlich ist ja EEG-Bashing einfach reizvoller.

    Die Frage der nationalen (oder europäischen) Regulierung der Erneuerbaren ist wieder ein ganz anderer Aspekt, der bisher gar nicht adressiert wurde.

    Daß Sie anderen kuerzerhand Ahnungslosigkeit attestieren, soweit nicht Ihre Auffassung geteilt wird, müssen Sie selbst vertreten. Ich halte von dieser Form der Debatte wenig.

    Die “Visionen” von Supernetzen von Marokko bis Kasachstan sind reizvoll, aber vorläufig ein typisches Ingenieurs-Konstrukt, das alle energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Realitäten ausblendet. Weder quantifizieren diese Berechnungen soziale Kosten noch berücksichtigen sie sog. Länderrisiken, ohne deren Beherrschung kein privates Investment stattfinden wird.

    Auch muß die Frage erlaubt sein, wie die deutsche Energiepolitik denn für den Fall aussehen soll, daß souveräne Staaten sich dieser supranationalen “Koordination” (durch wen eigentlich?) nicht unterwefen mögen, Frankreich also seine Atomkraft behalten und Skandinavien keine zusätzliche Pumpspeicherwasserkraft zur Verfügung stellen möchte, weil dies mit Landschaftsverbrauch, also lokalen Kosten, einhergeht.

    Machen wir dann in Sachen Erneuerbare auch “gar nichts”, weil Ihre Vision nicht realisiert werden konnte? In der Ökonomie heißen solche Problemstellungen “second best”.

    Die politische Nebenbedingung “100% bilanzielle Selbstversorgung aus deutschen Standorten” kann man selbstverständlich kritisieren, auch und gerade aus ökonomischer Sicht. Wer aber stattdessen visionäre Alternativen einfordert, muß auch zur energiepolitischen Machbarkeit Aussagen treffen.

  11. Erik Gawel

    So verschieden können Sichtweisen sein. Sie halten die Ausnahme energieintensiver Unternehmen für eine hochproblematische Subvention. Ich halte sie für ein notwendiges Übel infolge der Strompreishöhe getrieben durch diverse Abgaben und Umlagen, damit das produzierende Gewerbe eben nicht abwandert. Und das Ende der Fahnenstange ist längst nicht erreicht: Für den notwendigen Netzausbau werden mindestens noch mal 2 Cent fällig. Hier werden bewusst oder unbewusst Ursache und Wirkung verwechselt. Dass die Förderung der PV volkswirtschaftliche Verschwendung ist, die nur deshalb nicht so negativ ins Gewicht fällt, weil sie alle bezahlen müssen, ist leicht erkennbar an wenigen Zahlen: Anteil der Photovoltaik an der Bruttestromversorgung 2011: 3,1 % Anteil an der EEG-Strommenge: 21,2 %, Anteil an der EEG-Umlage: 56,2 % (Quelle: bdew). Mehr als die Hälfte der EEG-Umlage für nur ein fünftel der EE und für 3 % der Stromversorgung. Das kann man mit allen Rechenkünsten nicht ökonomisch nennen. Das EEG in der jetzigen Form ist fehlgesteuert und für die Gestaltung der Energiewende hat der RWE-Chef einen passenden Vergleich gefunden: Eine Komposition von Arnold Schönberg.
    Ansonsten ist der Argumentation von Martin Holzherr nichts hinzuzufügen.

  12. Erik Gawel : Erneuerbare brauchen EU

    EE-Autarkie wird selbst für Deutschland zu teuer. Czisch’s Vision mag politisch nicht realisierbar sein, doch es gibt schon lange ein entsprechendes EU-Projekt, die roadmap 2050. Die Grundideen dahinter sind ähnlich wie die von Czisch, die politische Umgebung ist aber klar als die EU mit ihren Mitgliedsländern abgesteckt.

    Sollte aber nicht einmal ein EU-Projekt wie die roadmap 2050 wegen nationalen Egoismen realisierbar sein, dann, bitte schön, sollte man doch die EU gleich abschaffen. Für was taugt sie dann noch.

    Übrigens: Selbst wenn Frankreich seine AKW’s behält und Skandinavien seine Wasserkraft nur teilweise zum Ausgleich zur Verfügung stellt, sollte ein Projekt wie roadmap 2050 realiserbar bleiben. Man muss halt mit dem arbeiten, was einem zur Verfügung steht.

    Letztlich ist es auch eine “philosophische” Frage. Ich sehe immer das globale Problem dahinter. Ein Alleingang Deutschland macht keinen Sinn, nicht einmal für Deutschland selbst.

  13. Erik Gawel

    „Machen wir dann in Sachen Erneuerbare auch “gar nichts”, weil Ihre Vision nicht realisiert werden konnte?“ Es geht nicht darum, „gar nichts mit EE zu machen“, sondern einen Ausbau nur zu einem ökonomisch sinnvollen und technisch realisierbaren Anteil zuzulassen. Es macht keinen Sinn 50 % EE zu fordern, keine ausreichenden Speichertechnologien zu haben und zugleich den dann unrentablen back up – Kraftwerken per Gesetz Leerlauf zu verordnen. Das hat nichts mit EEG-Bashing zu tun. So gern wie Sie es hätten, bei der Frage der „sozialen Unwucht“ das EEG in der jetzigen Form in der Diskussion auszuklammern – es geht nicht bei der Frage nach einem Symptom die Ursache auszublenden.

  14. Vielen Dank

    Der Artikel hat mir die Qual der Bundestagswahl abgenommen. Wer einen derartigen Nonsens schreibt, darf sich nicht wundern, dass ich die AfD wählen werde.

  15. Sehr geehrte Herren Erik Gawel und Klaas Korte

    Ich beabsichtige ein wöchentliches Blatt über das Liebesleben der Fruchtfliege herauszubringen. Da sie ja Freunde der Abnahmegarantie sind, werde ich ihre Namen auch als Bezugspersonen einsetzen. Das wöchentliche Machtwerk ist nur in Verbindung mit ihrer Gehaltszahlung zu beziehen und wird auch wirklich nur ein Bruchteil ihres Gehaltes (ca. 0,5-1,8%) sein. Das heißt, bei Bezug ihres Gehaltes werden sie verpflichtet, dieses Blatt zu erstehen. Sie können es danach entsorgen.
    Sie sehen, es ist genauso wie mit grünem Strom. Er wird zwar produziert, aber ca 55% – 68% am Bedarf vorbei. Macht aber nichts, er wird ja bezahlt. Durch das EEG. Sie können zwar nun einwerfen; wenn kein Wind / Sonne da ist, dann wird auch nichts produziert, und das kostet dann auch nichts. Aber….dann müssen wieder mal andere in die Bresche springen und aushelfen. Die bekommen aber für die Zeiten dazwischen auch nichts bezahlt, obwohl sie volle Leistung bringen müssen.
    Ich hoffe, das war einfach genug.

  16. Preise

    Herr Gawel, Sie haben da einen eloquenten und scheinbar plausiblen Kommentar geschrieben. Aber nur scheinbar!

    Ihre Vergleiche zu Brot- und Fernseherpreisen hinken.

    Es gibt keine staatlich festgelegten Preise für Brot oder Fernseher, die den Herstellern eine feste Rendite auf ihr eingesetztes Kapital sichern! Die müssen sich ihre Rendite hart am Markt verdienen. Außerdem gibt es Brot für 69 Cent oder auch für 5,99 Euro. Jeder kann sich die Menge Brot aussuchen, die er haben will und zu welchem Preis. Wie bei Fernsehern.
    Bei der EEG-Umlage wird aber jeder Bürger staatlich gezwungen, einem anderen, der es sich leisten kann, eine Solaranlage auf’s Dach zu schrauben oder sich an einem Windfond zu beteiligen, dessen Rendite zu bezahlen! Und die Motive der Investoren sind in den meisten Fällen nicht so edel, wie Sie es hier vorgeben. Von wegen: Dienst an der Gesellschaft. Es geht schlicht um’s Geld verdienen!
    Und auch Ihr Beispiel mit den Krankenschwestern und Rechtsanwälten hinkt. Denn nicht nur die Krankenschwester zahlt dem Anwalt sein Studium, nein, auch der Anwalt zahlt einer Krankenschwester die Ausbildung. Und jeder kann sich, in Abhängigkeit von bestimmten Umständen, die rein im persönlichen Bereich des Einzelnen liegen, entscheiden, ob er Jura studieren will oder Sozialpädagogik oder doch lieber eine Ausbildung zur Krankenschwester. Für all diese Sachen steht die Gemeinschaft der Steuerzahler ein. Jeder profitiert davon. Dass nicht alle Jura studieren können, verstehen Sie sicher.
    Die Belastung aller zugunsten weniger ist auch nur ein unangenehmer Nebeneffekt dieser Energiewende. Viel schlimmer ist der Denkansatz, der hinter diesem planwirtschaftlichen und systemverändernden Gesetz steht. Der ist noch viel gefährlicher für unsere freiheitliche Gesellschaft und den Wohlstand, den sich dieses Volk in den letzten 60 Jahren hart erarbeitet hat.

  17. Dieses EEG hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun, es existiert nur, weil es planwirtschaftlich gestützt wird. Die sogenannten Erneuerbaren wären nicht zu verkaufen, weil sie einfach zu teuer sind und außerdem vollkommen unzuverlässig zur Verfügung stehen. Die Entlastung von energieintensiven Industrien spielt beim Strompreis keine entscheidende Rolle, ist aber auch Planwirtschaft.

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