Die Sprachen der Bundesrepublik sind…

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Alle Sprachgewalt geht vom Volke aus
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Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins GrundgesetzDie Petition „Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz“ befindet sich im Endspurt. Sie kann noch bis zum 3. März 2011 online beim Petitions-ausschuss des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden. Den ursprünglichen Aufruf zur Mitzeichnung kann man hier nachlesen, die häufigsten Gegen-argumente bespreche ich hier, die Sprachsituation in Deutschland hier, und mögliche Gefahren einer grundgesetzlichen Verankerung hier.

„Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch” — diesen Satz wollen die Befürworter einer verfassungsrechtlich geschützten Landessprache ins Grundgesetz aufnehmen, und argumentieren unter anderem damit, dass schließlich auch viele andere Länder der Europäischen Union — siebzehn ist eine oft genannte Zahl — ihre jeweilige Landessprache in ihrer Verfassung festschreiben. Vor allem unsere deutschsprachigen Nachbarländer, die Schweiz und Österreich, werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt, so, als dürfe Deutschland nicht hinten anstehen, wenn es um patriotische Bekenntnisse zur deutschen Sprache geht. Obwohl es für die Gestaltung unseres Grundgesetzes ja eigentlich nebensächlich sein sollte, was andere Länder in ihre Verfassungen schreiben, ist es also höchste Zeit, sich diese einmal näher anzusehen.

Beginnen wir mit der Schweiz. In der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird die Sprachfrage wie folgt geregelt:

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. [Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 4]

Der Schweizer Verfassung geht es also eben nicht darum, dem Deutschen einen besonderen Stellenwert zu geben (zahlenmäßig ließe sich das durchaus begründen, da knapp 64 Prozent der Schweizer deutsche Muttersprachler sind). Nein, ganz im Gegenteil geht es in der Schweizer Verfassung um eine Verankerung von Vielsprachigkeit.

Die Schweizer Verfassung schützt hier nämlich die Sprachen aller sogenannten autochthonen Bevölkerungsteile, also der „ursprünglichen“ Bevölkerung des Gebiets der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Begriff des „autochthonen“ ist dabei relativ, denn zu irgendeinem Zeitpunkt ist natürlich jede ethnische und/oder sprachliche Gruppe in ihr Siedlungsgebiet eingewandert. Grob gesagt kann man den Begriff hier aber so verstehen, dass er diejenigen Bevölkerungsteile bezeichnet, die zum Zeitpunkt einer Staatsgründung bereits im Staatsgebiet leben.

Ein Grundgesetzartikel nach Schweizer Vorbild würde für die Bundesrepublik Deutschland somit die schon jetzt gesetzlich geschützten sprachlichen Minderheiten erwähnen, also etwa wie folgt lauten:

Die Sprachen der Bundesrepublik sind Deutsch, Sorbisch, Dänisch und Friesisch.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) hat das übrigens schon im Juli des letzten Jahres gefordert [Link] und der Leiter des Minderheitensekretariats, Thede Boysen, hat im November 2010 bekräftigt, dass die autochtonen Minderheiten eine solche Berücksichtigung der Minderheitensprachen fordern [Link].

Eine weitere Minderheitensprache ist dabei noch gar nicht genannt: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die Schätzungen zufolge bis zu 50 000 Sprecher/innen hat — Sorbisch hat im Vergleich dazu ca. 25 000 Sprecher/innen, Dänisch 21 000 und Friesisch nur 10,000.

Besser wäre also:

Die Sprachen der Bundesrepublik sind Deutsch, Deutsche Gebärdensprache, Sorbisch, Friesisch und Dänisch.

Die Frage ist allerdings, ob der Begriff des Autochthonen in einem modernen Staat noch eine herausgehobene Rolle spielen kann. Will man grundgesetzlich verankerte Rechte tatsächlich an der Frage festmachen, ob diejenigen, denen diese Rechte eingeräumt werden, von Menschen abstammen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gelebt haben?

Alternativ könnte man sprachliche Rechte ja an der Größe der betreffenden Sprachgemeinschaft festmachen. Aber wie groß müsste eine Sprachgemeinschaft sein, um verfassungsrechtlichen Schutz zu beanspruchen? Reicht es, wenn sie von 0,5 Prozent der Bevölkerung gesprochen wird, so wie es beim Rätoromanischen in der Schweiz der Fall ist?

Dann wären in Deutschland alle Sprachen mit dabei, die von mehr als 367 000 Menschen gesprochen werden. Türkisch sprechen 2,1 Millionen Menschen in Deutschland, Kroatisch über 650 000, Italienisch und Kurmandschi (Kurdisch) über 500 000, und Russisch etwa 360 000. Nehmen wir das Russische sicherheitshalber mit dazu, dann sähe der Grundgesetzartikel so aus:

Die Sprachen der Bundesrepublik sind Deutsch, Türkisch, Kroatisch, Italienisch, Kurmandschi und Russisch.

Damit blieben aber die derzeit gesetzlich geschützten autochthonen Minderheitensprachen völlig außen vor. Sollten wir deshalb vielleicht lieber alle Sprachen aufnehmen, die mindestens soviele Sprecher haben wie die kleinste dieser Sprachen, Friesisch?

Dann sähe der Grundgesetzartikel so aus (wobei die Sprachen in der Reihenfolge der Zahl ihrer Sprecher/innen aufgeführt sind):

Die Sprachen der Bundesrepublik sind Deutsch, Türkisch, Kroatisch, Italienisch, Kurmandschi, Russisch, Griechisch, Englisch, Polnisch, Spanisch, Niederländisch, Farsi, Plautdietsch, Sinte-Romani, Portugiesisch, Vietnamesisch, Deutsche Gebärdensprache, Marokkanisches Arabisch, Chinesisch, Tamil, Afghanische Sprachen, Algerisches Arabisch, Tunesisches Arabisch, Toskisch, Hindi, Urdu, Dänisch, Japanisch, Turoyo (Surayt), Sorbisch, Jenisch, Tigrinya, Kabardinisch, Koreanisch und Friesisch.

Der vorgeschlagene Artikel ist jetzt allerdings so lang, dass wir die übrigen in Deutschland gesprochenen Sprachen großzügigerweise auch gleich mit aufnehmen könnten — das wären Lettisch, Vlax (Romani), Jiddisch, Saterfriesisch, Balkan-Romani, Chaldäisch-Neuaramäisch, Kapverdisch, Adygeisch, Lasisch, Assyrisch-Neuaramäisch, Hausa, Hebräisch, Jütisch, Kalmyk (Kalmückisch), Kasachisch, Katalanisch/Valenzianisch/Balearisch, Kirmanjki, Ossetisch, Schweizerdeutsch, Tarifit, Tschetschenisch, Turkmenisch, Uigurisch und Zazaki.

Das Schweizer Modell führt damit wohl nicht zu dem Ergebnis, das die Befürworter einer Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz sich wünschen. Ist vielleicht die österreichische Verfassung ein besseres Vorbild?

Zumindest ist sie etwas ökonomischer formuliert:

Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik. [Österreichische Bundesverfassung, Artikel 8]

Um keine Unklarheit aufkommen zu lassen, „unbeschadet“ bedeutet „ohne Schaden für“ — auch in der österreichischen Verfassung geht es also nicht (oder nur zum Teil) um einen sprachlichen Hegemonialanspruch, sondern um den Schutz von Minderheitensprachen. Interessanterweise findet sich bei den Befürwortern einer Staatssprache Deutsch kein entsprechender Vorschlag, der etwa so lauten könnte:

Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundes- oder landesgesetzlich eingeräumten Rechte, Deutsch.

Man beachte, dass nach dem österreichischen Modell, anders als in der Schweiz, die sprachlichen Rechte der Minderheiten nicht direkt im Grundgesetz, sondern wie bisher in Bundes- und Landesgesetzen geregelt würden. Das stellt natürlich immer noch eine deutliche Bevorzugung des Deutschen dar, da sich diese Gesetze wesentlich einfacher ändern (und natürlich auch abschaffen) ließen als das Grundgesetz. Aber noch nicht einmal die Möglichkeit von sprachlichen Rechten unterhalb des Verfassungsrangs wollen die Befürworter einer grundgesetzlich verankerten Staatssprache den Minderheitensprachen zugestehen.

Mich würde ehrlich interessieren, warum sich Vorschläge wie die hier vorgestellten in der Diskussion nicht finden, aber ich ahne, dass die Gründe dafür genau die sind, die ich in meiner Petition anführe: Den Befürwortern einer Grundgesetzänderung geht es nicht um sprachliche Rechte, geschweige denn um sprachliche Vielfalt, sondern es geht ihnen darum, über die Staatssprache Deutsch alles „Fremde“ auszugrenzen und sich so der sprachlich und kulturell vielfältigen und globalisierten Realität des real existierenden Deutschland zu verweigern.

Dieses vielfältige Deutschland ist kein Paradies. Es ist nur so gut, wie wir es jeden Tag von Neuem gestalten. Aber es ist meine Heimat, das einzige Deutschland, das ich je gekannt habe und je kennen will.

Wem es ebenso geht, den bitte ich, meine Petition „Keine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz“ mitzuzeichnen. Uns fehlen noch 3400 Stimmen für sprachliche Freiheit und Vielfalt. Seien Sie eine dieser Stimmen!

Zur Petition
http://goo.gl/guB7e [Petitionsseite des deutschen Bundestages]

Zur Facebook-Gruppe der Petition
http://www.facebook.com/keindeutschinsgrundgesetz

Hintergrundinformationen

 

Reaktionen auf die Petition 

 

Verwendete Literatur

Lewis, M. Paul (Hg., 2009). Languages of Germany. Ethnologue: Languages of the World, Sixteenth edition. Dallas, Tex.: SIL International. [Link]

© 2011, Anatol Stefanowitsch

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Nach Umwegen über Politologie und Volkswirtschaftslehre habe ich Englische Sprachwissenschaft und Sprachlehrforschung an der Universität Hamburg studiert und danach an der Rice University in Houston, Texas in Allgemeiner Sprachwissenschaft promoviert. Von 2002 bis 2010 war ich Professor für Englische Sprachwissenschaft an der Universität Bremen, im August 2010 habe ich einen Ruf auf eine Professur für anglistische Sprachwissenschaft an der Universität Hamburg angenommen. Mein wichtigstes Forschungsgebiet ist die korpuslinguistische Untersuchung der Grammatik des Englischen und Deutschen aus der Perspektive der Konstruktionsgrammatik.

29 Kommentare

  1. Landessprachen und Amtssprachen

    Scheinbar geht es dem Autor Anatol Stefanowitsch vor allem um den politischen/weltanschaulichen Aspekt, wenn hier über die Festlegung der Landessprachen diskutiert wird.

    Doch die Festlegung der Landessprache sollte ja auch konkrete Konsequenzen haben. In der Schweiz wird von Migranten gefordert, eine der vier Landessprachen zu lernen. Die vier Landessprachen sind auch Amtssprachen und wichtige Dokumente werden in alle vier Landessprachen übersetzt. Wäre Deutsch die alleinige Landessprache Deutschlands, würden alle amtlichen Dokumente in Deutsch abgefasst – nur in Deutsch. Und das entspricht ja wahrscheinlich der gängigen Praxis (oder gibt es inzwischen englische Uebersetungen für alle wichtigen Dokumente?). Erweitert man die Liste der Landessprachen so muss das zur sprachrechtlichen Gleichstellung der Sprachen führen – mit all den Konsequenzen wie beispielsweise Akzeptanz des dänischen (falls man dänisch dazunimmt) auch in einem deutschen Bundesamt.

  2. Die Amtssprache ist deutsch, das sollte doch ausreichend sein. Was alles andere für einen Hintergrund haben soll, ist mir nicht verständlich.

  3. @Martin Holzherr

    Nein, mir geht es hier darum, dass es zutiefst unehrlich ist, die Verfassungen von Österreich und der Schweiz heranzuziehen um zu begründen, warum der Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ ins Grundgesetz gehört. Unsere beiden Nachbarländer schützen mit ihren Artikeln Minderheitensprachen, die vorgeschlagene Grundgesetzänderung marginalisiert Minderheitensprachen bis zur Unsichtbarkeit.

    Einwanderer sind auch in Deutschland bereits jetzt angehalten, Deutsch zu lernen. Dazu braucht es keinen Blick in die Schweiz und keine Grundgesetzänderung.

    Um den weltanschaulichen Aspekt geht es denen, die eine Grundgesetzänderung wollen. Mir geht es um das Anerkennen von Realitäten und um das Prinzip der sprachlichen Freiheit. Ein Amt kann von mir aus eine Amtssprache vorschreiben (und das tun die Ämter in Deutschland ja auch), aber ein Land sollte keine Landessprache vorschreiben. Und interessanterweise hat das auch keine deutsche Verfassung jemals getan.

    If it ain’t broke, don’t fix it. Und noch wichtiger: If it ain’t broke, don’t break it.

  4. Sprachvielfalt…kulturelles Gut?

    Ich habe eben Ihren Artikel gelesen und muss Ihn sehr loben. Deutschland steht in meinen Augen fuer kulturelle Vielfalt und Offenheit. Mal von den paar idiotischen Minderheiten abgesehen, die Rassismus oder aehnliche betreiben, gibt es hier mehr fremdsprachensprechende Menschen als anderswo auf der Welt. (Ja, das ist mein persoenliches Statement, ich war noch nicht in Indien oder Afrika).

    Mich wundert, dass es relativ wenige Einfluesse auslaendischer Sprachen auf die deutsche Sprache gibt. Klar, mal von Doner (Doener), Kebap und Co abgesehen fallen mir keine Beispiele ein.

    Dahingehend gibt es im angelsaechsischen mehr Redewendungen oder sprachliche Gemeinsamkeiten, die sich rasend schnell entwickelten.

    Mich wuerde interessieren, ob jemand (der diesen Beitrag ebenfalls gelesen hat =P) Beispiele dieser Art fuer den Einfluss auf den Sprachwandel kennt und diese teilen moechte?

  5. “Kein Deutsch ins Grundgesetz”

    Bei der Lektüre mancher Artikel des Grundgesetzes, zum Beispiel Artikel 93(2)

    (http://tinyurl.com/6e8hfsg)

    will mir aber scheinen, dass die Parole eher “Deutsch INS Grundgesetz!” lauten sollte. Gilt wohl für viele Gesetze..

  6. Mitgezeichnet!

    Danke für den Blick über den Gartenzaun. Vielleicht sollte man mal eine Petition starten, die die öffentliche Verwaltung zwingt, _verständliches_ Deutsch mit ihren Bürgern zu sprechen.

  7. danke für den Artikel..AS.
    Klasse deine Aktion/Pettion..

    In Brandenburg ist zwar die Amtssprache Deutsch, aber auch Sorbisch.
    So ist es zum bsp möglich, dass Sorben (eigentlich Wenden in Brandenburg) auch ihre Amtsgänge in Sorbisch abhalten können.

    Als Fläminger, finde ich ja noch die Regelung in Belgien interessant.
    Dort ist es, ähnlich der Schweiz, dass dort Niederländisch, Französisch und Deutsch rechtlich verankert sind, aber ebenso, wie bei der Schweiz, um Minderheitensprachen zu schützen.
    Neuerdings werden dort sogar Gesetze, ins Deutsche übersetz, und das für 70.000 deutsch Belgier.
    Mit der DG, Deutsche Gemeisnchaft, haben sie sogar eine eigne Demokratische Instanz..

    Also ist Belgien, da auch nichts, vorauf sich die Anhänger des “Deutsch ins GG” berufen können..

    Nebenbei:
    http://ec.europa.eu/…ges-of-europe/doc141_de.htm

  8. Und Gegisch?

    Nicht alle Albaner sprechen Toskisch. Im Norden eher Gegisch und im Übergangsgebiet Elbasanisch.

  9. Peer Pressure

    Bevor ich von diesem Beschluss wusste, war ich mir fast sicher, dass ein derartiger Satz schon im Grundgesetz steht.
    Das Argument der “17 anderen Länder in Europa” klingt aber stark nach Gruppenzwang innerhalb der EU: “Das machen alle so, deshalb müssen wir das auch machen.”
    Das macht nicht besser, wenn es wirklich nur dafür instrumentalisiert wird, scheinbar Fremdes auszugrenzen.

    Außerdem wird wieder n Haufen Geld dafür rausgeworfen, neue Grundgesetzbücher zu drucken, wenn daran rumwerkelt wurde.
    Aber wenn es schon sein muss, dann wäre vllt ein Wortlaut wie “Die lingua franca der BRD ist Deutsch.” zusammen mit etwas Ähnlichem wie in Österreich am Besten, ohne Minderheiten auszuschließen.

  10. @Faustus

    Aber wenn es schon sein muss, dann wäre vllt ein Wortlaut wie “Die lingua franca der BRD ist Deutsch.” zusammen mit etwas Ähnlichem wie in Österreich am Besten, ohne Minderheiten auszuschließen.

    Aber wozu? Was bewirkt eine solche rein deskriptive Formulierung? Was sagt so etwas aus? Warum dann nicht auch “Das Klima der Bundesrepublik Deutschland ist gemäßigt.”?

    Die lingua franca in Deutschland, d.h., die Sprache, mit der man am Weitesten kommt, ist in der Tat die deutsche Sprache. Das wird sich auch auf absehbare Zeit nicht ändern, weder durch US-Schlager im Radio noch durch Kids, die mit ihrer Mum shoppen gehen, noch durch irgendeine Mobile Phone Corporation und die German-Call-Tarife in ihrem Network. Sollte es sich aber doch ändern, weil die ethnischen Gegebenheiten eine massive Änderung durchgemacht haben, dann wird ein Paragraph im Grundgesetz, der das gegenteil behauptet, sicher das letzte sein, was eine solche Entwicklung aufhalten könnte.

    Schon allein deswegen, weil dann gerade die, auf die man diesen Passus anwenden will, eben nicht imstande wären, das Grundgesetz zu lesen. Man müsste dann also die Forderung, dass Deutsch die lingua franca ist, in der dann neuen de-facto lingua franca aufstellen – warum das absurd ist, dürfte wohl dem letzten einleuchten.

    Das heißt: Im wahrscheinlichsten Fall, nämlich dem, dass obiges an den Haaren herbeigezogene Szenario nicht eintritt, ist ein so lautender Passus im Grundgesetz ohne Bedeutung, weil rein deskriptiv. Sollte aber der Fall eintreten, dass die Situation, die er beschreibt, nicht mehr gegeben ist, dann ist er wirkungslos.

  11. Deutsch als Amtssprache

    Also ich verstehe Sie nicht ganz.

    Sie sind gegen die Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz, weil es angeblich gegen die Vielfalt wäre.
    Andererseits sind sie damit einverstanden und zufrieden, dass Deutsch ‘Amtssprache’ ist.
    In manchen Gegenden ist sogar Sorbisch die Amtssprache und in anderen das Friesische.

    Was ist nun mit den Friesen die im “sorbischen” Amt einen Antrag stellen
    oder mit Sorben die zum ‘friesischen’ Amt gehen müssen, oder ganz wo anders, z.B. zu einem Amt in Bayern?
    (mit dem ‘sorbischen’ bzw. ‘friesischen’ Amt soll gemeint sein, dass man dort auch auf ‘Sorbisch’ bzw. ‘Friesisch’ Antraege stellen kann)

    Hat man als eine solche Person es nicht unverhältnismäßig schwer?

    Warum sind Sie zur Förderung der Vielfalt nicht auch ‘für’ eine Abschaffung des Deutschen als Amtssprache?

    Was ist mit den Deutschen hier, die kein Deutsch beherrschen, sie sind doch offensichtlich mit ‘Deutsch als Amtssprache’ in Deutschland benachteiligt? Warum ist der Unterricht in den meisten Schulen überhaupt auf Deutsch?
    Warum sollte z.B. ein Turkmene oder auch ein Deutscher es besonders schwer haben, ohne entsprechende Deutschkenntnisse an der Schule als Lehrer angestellt zu werden?

    Warum ist ARD und ZDF auf deutsch – und ist das in Bezug auf die GEZ-Gebühren nicht ungerecht für die die Deutschen, die kein Deutsch können?

    Wenn Deutsch im Grundgesetz nur ein rein symbolischer Akt ist, dessen Symbolgehalt ‘nur’ die Ausgrenzung von sprachlicher und kultureller Vielfalt ist, dann gilt dies doch für Deutsch als Amtssprache erst recht! Oder nicht?

  12. Treffende Analyse

    */ˈdɪːkæf/ hatte die Liste des VDS ja schon mal etwas auseinander genommen (http://www.extraflach.de/…ns-grundgesetz-gehort/), aber die gesonderte Auseinandersetzung mit den (vermeintlich) näher liegenden Beispielen Österreichs und der Schweiz finde ich persönlich auch als Argumentationshilfe sehr nützlich. Danke dafür.

    Eine kleine Anmerkung hätte ich allerdings:
    Bei der Auflistung der in der Bundesrepublik gesprochenen Sprachen scheint Französisch zu fehlen. Übersehe ich da eine offensichtliche Begründung, oder hat der Ethnologue da einfach eine Lücke?

  13. @HS

    Der Punkt ist: Es gibt bislang kein Agument FÜR die Aufnahme “Deutsch ist Landessprache” ins Grundgesetz, aber eine entsprechende Petition.

  14. HS:

    Amtssprache ist die Sprache der Behörden, in dem Fall der Landesbehörden..
    Schriftverkehr mit Landesämtern, wird in Deutschland auf Deutsch gehalten.
    Da Amtssprache(n) auf Länderebene schon festgelegt sind, ist auch die Sache mit Sorben und Friesen idiotisch.
    Friesen, Dänen können nur in Schleswig Holstein auf ihren Minderheitenstatus beruhen, so wie Sorben nur in Sachsen und Brandenburg, entsprechend ihrer Regionalität, auf ihren Minderheitenstatus gehen können.
    Friesen die nach Brandenburg ziehen, sind damit für Brandenburg Deutsche, da Friesen in der Brandenburger Verfassung, als regionale Minderheit nicht existieren…
    Das ist der Föderalismus..
    genauso kann man auch nicht zum Bundesargentur für Arbeit gehen, und als Sorbe, Friese oder Däne hoffen, dass man da auf seiner Sprache angesprochen wird.
    Wie man schon hört, ist die BA, eine Körperschaft des Bundes. Was möglich sein kann, dass man in regionalen BA-Stellen, eine Betreuerin bekommen kann, die Sorbisch, Friesisch, Dänisch kann, aber das dürfte die Ausnahme sein..

  15. Beispiel Schweiz

    @Stefanowitsch Ich verstehe nicht, was Sie mit dem Beispiel der Schweiz nun sagen wollen.

    Sie schreiben, der Schweizer Verfassung ginge es nicht darum, dem Deutschen einen besonderen Stellenwert zu geben.

    Wohl aber dem Deutschen, dem Französischen, Italienischen und Rätoromanischen, oder nicht?

    Die Landessprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. [Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 4]

    Somit haben Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch einen besonderen Stellenwert, und nicht etwa die Sprache XY.

    Ginge es nach Ihnen, dann müsste auch Spanisch, Albanisch, Katalanisch, und was auch immer auch in der Verfassung der Schweiz stehen. Denn in der Schweiz leben, wie in jedem größeren Land, auch viele Minderheiten.

    Ich verstehe deshalb nicht, worüber Sie sich in Ihrem Beitrag so sehr amüsieren. Im Grunde genommen war an der Auflistung von VDS und dem besonderen Stellenwert nichts falsch.

    Niemand hat was gegen die sprachlichen Minderheiten. Die österreichische Formulierung ist tatsächlich ein Vorbild..

    [Weder die österreichische noch die Schweizer Formulierung sind ein Vorbild für die Forderung des VDS. Der VDS hat nie eine andere Formulierung vorgeschlagen als „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“, und auch die VDS-Petition nennt diesen Satz. Wenn man beim VDS nichts gegen sprachliche Minderheiten hat, dann versteckt man dies in diesem Fall sehr gut.

    Mein allgemeinerer Punkt (ich „amüsiere“ mich über gar nichts) ist der, dass es unehrlich ist, die Verfassungen der Schweiz und Österreichs im Kontext einer Grundgesetzänderung als Argument anzuführen (siehe meine Antwort oben). Ein weiterer Punkt war, auch wenn ich die feinsinnige Rhetorik verderbe, in dem ich es erklären muss, dass es keine sinnvollen Kriterien dafür gibt, welche sprachlichen Minderheiten spezielle Rechte erhalten sollen und welche nicht. Mein Vorschlag ist deshalb einfach: Belassen wir es doch beim Status Quo und räumen gar keiner Sprache Verfassungsrang ein. N’est pas difficile à comprendre, si vous lisez attentivement.– A.S.]

  16. Ihre Argumentation ist schlüssig. Ihrer Schlussfolgerung, diese naive Petition würde Deutschland weniger vielfältig machen, kann ich nicht folgen. Es gibt nunmal bei vielen Menschen eine Angst vor Überfremdung. Denen die Angst zu nehmen wäre ein zielführenderes Anliegen, als eine relativ sinnfreie Petition mit einer weiteren Petition zu bekämpfen.

  17. Angst

    @RD

    Es waere mal interessant zu wissen, wie die Aufnahme ins Grundgesezt die Angst vor Ueberfremdung nehmen wuerde. So wie sich das anhoert geht es gar nicht um den Schutz der deutschen Sprache, sondern um symptomatische Behandlung von Aengsten bestimmter Gruppen.

  18. @Stefanowitsch

    Also, Herr Stefanowitsch, ich glaube ganz sicher nicht, dass irgendwer den Satz “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deusch” (…) (… t … ) in das Grundgesetz aufnehmen will ;)). (Siehe erster Satz) ;))).

    Na gut, aber Spaß beiseite, wenn Sie jetzt doch für eine Petition wären, wonach ein Satz der Form “Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundes- oder landesgesetzlich eingeräumten Rechte, Deutsch.” ins Grundgesetz dürfte,

    -> dann wird unsere gesamte WG diese unterschreiben ;). Promis!

    Ganz besonders liebe Grüße,

    Ihr Schmiechen (der mit dem Windows Vista!) 😉

  19. Vielfalt

    Wenn Ihnen die Vielfalt so am Herzen liegt, weshalb darf dann Deutschland nicht eine dieser “Vielfaltsrollen” spielen ?
    Ihr Einwand erinnert mich eher an Gleichmacherei. Ganz davon abgesehen, dass die Schweiz gar keine Minderheitensprache in ihrer Verfassung aufführt.
    Meines Erachtens kann man gegen einen Eintrag der “Grundsprache” Deutsch ins Grundgesetz sein, aber dafür eine Petition zu bemühen, halte ich für übertrieben.
    “Noch” wäre es ein Zeichen, eine Sicherheit für “Neudeutsche” in unserem Land welche Sprache hier vorherrschend die Orientierung bildet.
    Die Amtssprache ist bereits Deutsch, deshalb wäre es “nur” eine logische Erweiterung sie auch ins GG aufzunehmen.
    Das Argument, dass wenn ich für etwas bin ich dann gegen Minderheitssprachen oder ähnliches wäre, ist für mich weder überzeugend noch haltbar.

  20. Orientierung für Neudeutsche

    @ Zungenkoeder

    Ein schlagendes Argument, ich sehe es hier ja auch nicht zum ersten Mal: Ein Artikel im Grundgesetz, der Deutsch als Landessprache festlegt, bietet verwirrten Zuwanderern, die nicht wissen, welche Sprache in Deutschland hauptsächlich gesprochen wird, einen festen Halt. Sehr löblich, dagegen kann man doch unmöglich etwas haben.

    Vor allem besticht das Argument durch seine Praxistauglichkeit:

    – Für die Zuwanderergruppen, die die Amtssprache des Zuwanderungslandes noch nicht sprechen, ist es ja zunächst durchaus üblich, dass diese zuerst das Grundgesetz bzw. die Verfassung des jeweiligen Zuwanderungslandes studieren, wie man ja auch einen Reiseführer liest, wenn man in den Urlaub fährt. Also, zumindest sollte das so sein. (Allerdings werden Reiseführer meist in den Sprachen der Reisewilligen angeboten. Hier wäre dann Nachholbedarf für das Grundgesetz. Dieses sollte in jeder gut sortierten Buchhandlung in den ländlichen Gebieten Anatoliens und im tschetschenischen Kriegsgebiet (um nur metonymisch zwei Beispiele zu nennen) in türkischer, kurdischer und tschetschenischer Sprache angeboten werden – diese Aufzählung ist ebenfalls nur ein Beispiel.)

    – Zuwanderer, die bereits gut genug Deutsch sprechen, um das Grundgesetz auch im Original lesen zu können, werden so im Nachhinein versichert, dass sie das Richtige getan haben, indem sie vor oder nach der Zuwanderung Deutsch, und nicht aus Versehen eine andere Sprache gelernt haben.

    – Falls sich vereinzelte Zuwanderer weder zu der ersten noch der zweiten Gruppe rechnen lassen, kann man sie als Einheimischer auf der Grundlage des Grundgesetzes darauf hinweisen, dass es so nicht geht.

    Tatsächlich ist hier an alles gedacht.

  21. “Deusch”

    Es ist ja nachvollziehbar, daß Sprache einem stetigen Wandel unterliegt, aber …

    “Deusch”?

    🙂

    Erster Satz des Artikels. Oder ist das ein tatsächliches Zitat der Grundgesetzbefürworter? Das wäre natürlich umso pikanter.

  22. Zahl der DGS-NutzerInnen

    Einspruch! Allein die Zahl der gehörlosen Menschen in Deutschland beträgt ca. 80.000. Hinzu kommen (laut Wikipedia) ca. 120.000 Menschen, die entweder hochgradig schwerhörig oder hörend sind und ebenfalls die DGS nutzen. Es muß also insgesamt von ca. 200.000 NutzerInnen dieser Sprache ausgegangen werden.

  23. “zutiefst unehrlich”

    Mein allgemeinerer Punkt (ich „amüsiere“ mich über gar nichts) ist der, dass es unehrlich ist, die Verfassungen der Schweiz und Österreichs im Kontext einer Grundgesetzänderung als Argument anzuführen (siehe meine Antwort oben).

    Der Vorwurf, etwas sei “unehrlich”, ja “zutiefst unehrlich” ist sehr hart, ja ehrenrührig und sollte daher ganz besonders sorgfältig begründet werden. Ein solche Begründung kann ich allerdings nicht entdecken.

    Der VDS hat eine Liste entsprechender Festlegungen der Landessprachen in europäischen Staaten veröffentlicht. Dort sind die Texte im Wortlaut wiedergegeben. Jeder kann darin nachlesen, daß in der Schweiz vier Landessprachen und daß in Österreich die Rechte der sprachlichen Minderheiten ausdrücklich in der Verfassung verankert sind. Was ist daran “unehrlich”?

    Gegen eine Festlegung einer “Sprache der Republik” im Grundgesetz wird eingewandt, daß dies zu ungeahnten nachteiligen Folgen führen würde, so zu einer “Ausgrenzung” Anderssprachiger und einer Flut von “Verfassungsklagen” gegen Anglizismen usw.

    Es ist doch ein vollkommen legitimes Argument, dagegen anzuführen, daß solche äußerst nachteilige Folgen in anderen Ländern, die derartige Regelungen in der Verfassung haben, bislang anscheinend nicht aufgetreten sind. Wenn doch, so wäre das zu begründen.

    Man beachte, dass nach dem österreichischen Modell, anders als in der Schweiz, die sprachlichen Rechte der Minderheiten nicht direkt im Grundgesetz, sondern wie bisher in Bundes- und Landesgesetzen geregelt würden. Das stellt natürlich immer noch eine deutliche Bevorzugung des Deutschen dar, da sich diese Gesetze wesentlich einfacher ändern (und natürlich auch abschaffen) ließen als das Grundgesetz.

    Wie ist das vereinbar mit dem Argument, die Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz sei völlig überflüssig, da Amtssprache und Gerichtssprache bereits durch Bundesgesetz festgelegt seien? Auch diese Gesetzesbestimmungen sind doch einfacher zu ändern als das GG.

    Außerdem ist es doch jedem Bundesland oder Kanton unbenommen, angestammte Sprachen auch verfassungsrechtlich zu schützen, so wie etwa das Sorbische in den Verfassungen Brandenburgs und Sachsens geschützt ist.

    Demgegenüber könnte man argumentieren, daß die Berücksichtigung von Regional- oder Minderheitensprachen im GG “überflüssig” sei, da Deutschland Vertragspartei der Europäischen Konvention für Regional- und Minderheitensprachen ist und der Schutz dieser Sprachen in Deutschland daher bereits unmittelbar bindendes Recht ist.

    Außerdem vernachlässigt dieser Beitrag von A.S. völlig den Unterschied zwischen Regional- und Minderheitensprachen. Sorbisch, Dänisch und Friesisch sind Regionalsprachen, ebenso wie die Landessprachen der Schweiz.

    Dagegen sind Türkisch, Kurdisch, Russisch usw. allenfalls Minderheitssprachen, selbst wenn sie zahlenmäßig bedeutender sein mögen als etwa Friesisch.

  24. @ NörglerIn („zutiefst unehrlich“)

    Die Verfassungen der Schweiz und Österreichs sind in ihrer Erwähnung der Landessprachen nicht unehrlich. Unehrlich ist es, diese beiden Verfassungen als Vorbild für die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz anzuführen und dabei die ganz andere Situation der Schweiz zu ignorieren und statt der minderheitenschützenden Formulierung in der österreichischen auf der eher ausgrenzenden, vor allem einen besonderen Status der deutschen Sprache festschreibenden Formulierung „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ zu beharren.

    Man begründet einen Passus, der ausgrenzen soll, damit, dass die Nachbarn einen Passus in der Verfassung haben, der genau das Gegenteil ist. Und das ist verlogen.

  25. “zutiefsat unehrlich

    @gnaddrich

    1. Niemand hat behauptet, die Verfassungen der Schweiz oder Österreichs seien “unehrlich”.

    2 M.W. hat auch niemand die Formulierungen in den Verfassungen der Schweiz oder Österreichs als “Vorbild” für Deutschland bezeichnet.

    3. Wie selbst A.S. festgestellt hat, schreibt auch die Verfassung Österreichs “einen besonderen Status der deutschen Sprache” fest.

    4. Auch in der Schweiz sind die vier Landessprachen nur auf Bundesebene anerkannt (als Amtssprache gilt das für das Rätoromanische auch nur eingeschränkt). Auf kantonaler Ebene sind die meisten Kantone nur einsprachig, einige zweisprachig und nur ein Kanton dreisprachig. Auf Gemeindeebene können wiederum abweichende Regelungen gelten.

    5. Die Schweiz kann schon deshalb in dieser Frage kein Vorbild sein, weil (laut Wikipedia) immerhin 0,5 % der Bevölkerung noch Rätoromanisch, 6,5 % Italienisch und 20,4 % Französisch sprechen. Dagegen gehören bei großzügiger Schätzung in Deutschland jeweils weniger als ein Promille zu den dänischen, sorbischen, friesischen und Romanes-Minderheiten, wobei davon z.T. nur ein Teil die jeweiligen Sprachen aktiv beherrscht oder benutzt. So gut wie alle sind (anders als in der Schweiz) aber auch des Deutschen mächtig.

    6. Wären Sie bereit, eine Formulierung im GG zu akzeptieren, die der österreichischen entspricht? Oder würden Sie selbst dagegen eine Petition unterschreiben? Ich kann mir schlecht vorstellen, daß der VDS oder die CDU eine derartige Formulierung ablehnen würde. Selbst der VDS wird wohl kaum an eine Bedrohung des Deutschen durch Dänisch, Sorbisch, Friesisch oder Romanes glauben.

  26. @ NörglerIn („zutiefsat unehrlich)

    zu 1. Umso besser.

    zu 2. Der VDS listet sie immerhin auf (zugegeben: neben vielen anderen). Und in den Diskussionen kommt immer wieder der Hinweis, die anderen hätten ja ihre Sprachen auch in den Verfassungen stehen, das könnten wir doch auch. Da werden durchaus die Verfassungen anderer Länder zum Vorbild genommen. Und das ist unehrlich. Erstens, weil die in den meisten Fällen ganz anderen Umstände (Sprachlandschaft, autochthone Minderheiten, historische Gegebenheiten) eine simple Übertragung auf Deutschland heute verbieten. Zweitens, weil der im Vergleich zur vom VDS vorgeschlagenen Formulierung deutlich unproblematischere Passus der österreichischen Verfassung eben nicht zum Vorbild genommen wird.

    zu 4. und 5. Eben.

    zu 6. Mit der österreichischen Formulierung im Grundgesetz könnte ich eher leben, weil sie die Minderheitensprachen nicht primär ausgrenzt, sondern zumindest in Maßen schützt. Damit vermeidet sie weitgehend die zu recht kritisierten Nachteile der vom VDS vorgeschlagenen Formulierung.

    Wahrscheinlich hätte ich eine Petition von A.S. gegen die Grundgesetzänderung allerdings auch dann mitgezeichnet, wenn Bild und der VDS für die österreichische Formulierung getrommelt hätten. Eine Grundgesetzänderung wäre dann nämlich immer noch unnötig, weil die deutsche Sprache in Deutschland auch ohne Verfassungsrang als Amts- und Verkehrssprache etabliert ist und ihre Ablösung nicht in Sicht ist. Weder Englisch noch Türkisch (um mal die Hauptverdächtigen zu nennen) stellen für die deutsche Sprache eine Gefahr dar. Keinem Nutzen stünde dann immerhin der Aufwand entgegen, eine Grundgesetzänderung durchzuführen.

  27. Der Artikel umfasst 2 Aspekte, die getrennt behandelt werden sollten: 1. die Richtigstellung zu dem Verweis auf die Schweizer/österr. Lösung, 2. die Argumentation zum Abbau der Differenzierung zwischen autochtonen Minderheitensprachen und Einwanderersprachen aus Globalisierungszeiten.