Religiöse Schulen und Heimschulbewegung in Deutschland

BLOG: Natur des Glaubens

Evolutionsgeschichte der Religion(en)
Natur des Glaubens

Auch wir Nachwuchs-Wissenschaftler sind in den nachwirkend obrigkeitsstaatlichen Traditionen Deutschlands sozialisiert und als Florian Böhnhardt in einem meiner Seminare an der Universität Leipzig über den Konflikt der freikirchlichen “Zwölf Stämme” mit dem bayerischen Staat über das Recht einer Ersatzschule referierte, war die Anfangshaltung der meisten von uns klar: Der Staat hat die Schulpflicht auch gegen religiöse Ansprüche durchzusetzen, basta.

Doch umso mehr wir den Konfliktverlauf verfolgten – und Florian hatte die Gemeinschaft mehrfach besucht -, umso nachdenklicher wurden die Gesichter von uns Zuhörern. Da stand am Anfang die Verweigerung von Verhandlungen seitens des Landratsamts und Kultusministeriums, dann die Verhängung von Bußgeldern, schließlich die “Vorführung” der Kleinen: Polizistinnen trugen diese aus der Kirche der Gemeinschaft, in der sie sich verborgen hatten, und brachten sie in die staatliche Schule – von der aus die aufgelösten Kinder natürlich gleich wieder nach Hause liefen, an Unterricht war nicht zu denken. Dann wurden Haftbefehle ausgestellt und vollstreckt, zunächst gegen einige Väter. Als es aber um die Verhaftung auch der Mütter und den Entzug von Sorgerechten ging, war die Stimmung in Politik und Öffentlichkeit längst gekippt: In Verhandlungen zwischen Staat und Gemeinschaft wurden die Grundlagen einer Ersatzschule geschaffen, die bis heute funktioniert.

Das anschaulich bebilderte Skript von Florian Böhnhardt als pdf hier.

Eine Selbstdarstellung der in Gütergemeinschaft lebenden Zwölf Stämme (die moderne Medien wie das Internet durchaus nutzen) als pdf hier.

Kein Einzelfall mehr

Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den Demokratien mit den strengsten Regeln für die Schulpflicht. Während in vielen Staaten bereits vorwiegend (aber nicht ausschließlich) religiöse Schul- und Heimschulbewegungen neben den staatlichen Schulsystemen bestehen, treten sie bei uns erst in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker auf. Der Hintergrund für ihren weltweiten Erfolg ist die Demografie: In Folge von internationaler Migration, Konversionen und nicht zuletzt des Kinderreichtums verbindlich religiöser Gemeinschaften wächst die Zahl der Menschen, die ihre Kinder nicht den staatlichen oder amtskirchlichen Schulsystemen anvertrauen wollen, im gesamten “Abendland”.

 

 

Während die allgemeinen Schülerzahlen in Deutschland bereits einbrechen, wächst so die Zahl der religiösen und auch freikirchlichen Familien, Kinder, Schulen weiter – das Schulwachstum derzeit allenfalls gebremst durch Lehrermangel (Beitrag “Fromme Schulen wachsen gegen den Trend” hier).

In den USA waren es schon vor Jahrzehnten nicht zuletzt die deutschsprachigen, aus Europa vertriebenen Amischen, die im 20. Jahrhundert durch gewaltlose Hartnäckigkeit das Recht auf ein eigenes Schul- und Sozialsystem erstritten. Damals als “dumme Deutsche” verschmäht, werden sie inzwischen weithin bestaunt und bewundert – und ihre Zahl hat sich allein in den letzten 16 Jahren aufgrund ihres enormen Kinderreichtums verdoppelt (Beitrag zu den Amischen hier).

Was bedeutet Kindeswohl?

Das Auftreten solcher religiöser Gemeinschaften, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen,  stellt nicht nur den Staat an sich, sondern auch das Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftssystem und letztlich die Gesellschaft vor grundlegende Fragen nach dem Verständnis von Freiheit und Fortschritt. Unstrittig ist, dass auch Religionsfreiheit ihre Grenzen haben muss. Auch in Texas schritt beispielsweise die Polizei gegen eine fundamentalistische Abspaltung der Mormonen ein, die Polygynie (Vielfrauenehe) praktizierten, was letztlich zu sexueller Gewalt gegen junge Frauen einerseits und der Verstoßung zahlreicher junger Männer aus Konkurrenzgründen aus Gemeinschaft und Familien (“lost boys”) führte. (Beitrag dazu hier)

Aber wenn Familien objektiv funktionieren, die Kinder mindestens so gesund und glücklich wie der gesellschaftliche Durchschnitt sind und bei ihren Eltern, in ihren Gemeinschaften bleiben wollen – kann und darf dann der Staat diese Familien letztlich zerschlagen, um Ziele wie bestimmte Bildungswege oder wissenschaftlich-weltanschauliche Überzeugungen durchzusetzen? Die Evolutionstheorie? Den Homo Oeconomicus? Die Akzeptanz von Gentechnik? Oder könnte es nicht doch angemessener sein, mehr Freiheit zu wagen und über Verhandlungen schulische Mindeststandards fest zu zurren?

Kreationismus versus Evolutionstheorie

Im Streit um die Evolutionstheorie spitzt sich die Paradoxie zu: Auf der einen Seite steht die Forderung, die betroffenen Eltern hätten gefälligst zu akzeptieren, dass Kindern der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt vermittelt werde. Auf der anderen Seite aber stehen oft kreationistische Gemeinschaften – die sich jedoch sichtbar oft biologisch sehr erfolgreich verhalten und umgekehrt den Individualismus, den Zerfall von Familien und die Kinderarmut in der säkularen Umgebung anprangern, vor dem sie sich und ihre Kinder schützen wollen. Lässt sich wissenschaftlicher Fortschritt verordnen, notfalls auch gegen die Menschenwürde? Haben nicht gerade aus evolutionärer Perspektive Eltern, Familien und Gemeinschaften mindestens gleichwertige Erziehungsrechte, die schon Jahrzehntausende vor der Herausbildung von Staatlichkeit menschliches Leben organisierten? Und was bedeutet es für unsere säkulare Gesellschaft, dass doch gerade sie mangels Nachwuchs inzwischen massiv schrumpft? Haben wir – gerade wenn wir wissenschaftlich argumentieren – das Recht, Devianz davon pauschal als unnatürlich, falsch oder dumm zu brandmarken? Widersprechen sich denn Evolution und Religion – oder ist das eine auch Teil des anderen? (Vgl. Gott, Gene und Gehirn

Wissenschaftlich ist klar: Evolutionsprozesse – ob biologischer oder kultureller Art – setzen Vielfalt und Wettbewerb voraus. In freiheitlichen Gesellschaften entfaltet sich religiöse Vielfalt schon über Migration, Konversionen und religiöse Demografie von alleine und fordert den Status Quo heraus: Schrumpfende Amtskirchen und implodierende säkulare Schichten einerseits, eine Zunahme religiöser Vielfalt inklusive hochverbindlicher, kinderreicher Gemeinschaften andererseits. Auch wenn es den ersten Instinkten am Stammtisch (oder sogar im Seminar 😉 ) widersprechen mag: Die Vielfalt von auch gemeinschaftlichen Lebens- und Bildungsentwürfen ließe sich dauerhaft wohl nur mit totalitären Methoden unterdrücken. Demokratien werden sich dagegen auf Verhandlungs- und Lernprozesse einlassen müssen – wie es in den USA vor einigen Jahrzehnten, in Bayern vor wenigen Jahren und inzwischen fast bundesweit geschehen ist und weiter geschieht… 

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Dr. Michael Blume studierte Religions- und Politikwissenschaft & promovierte über Religion in der Hirn- und Evolutionsforschung. Uni-Dozent, Wissenschaftsblogger & christlich-islamischer Familienvater, Buchautor, u.a. "Islam in der Krise" (2017), "Warum der Antisemitismus uns alle bedroht" (2019) u.v.m. Hat auch in Krisenregionen manches erlebt und überlebt, seit 2018 Beauftragter der Landesregierung BW gg. Antisemitismus. Auf "Natur des Glaubens" bloggt er seit vielen Jahren als „teilnehmender Beobachter“ für Wissenschaft und Demokratie, gegen Verschwörungsmythen und Wasserkrise.

8 Kommentare

  1. Parallelgesellschaft in den Niederlanden

    In den Niederlanden fand zwischen 1848 und 1918 der sogenannte Schulstreit (schoolstrijd) statt. Dabei ging es um die Gleichbehandlung religiöser und staatlicher Schulen, wobei erstere ebenfalls staatlich finanziert werden sollten, bei gleichzeitiger Beibehaltung ihrer Souveränität, was die Gestaltung von Lehrplänen oder die Auswahl von Lehrern betraf. Damals standen protestantische und katholische Parteien den Liberalen gegenüber, die die privilegierte finanzielle Stellung der staatlichen Schulen verteidigten. Nach langen gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen kam es 1917 schließlich zur Befriedung (pacificatie) durch die finanzielle Gleichstellung. Danach kam es zur sogenannten “Versäulung” der Niederlande, einer Art “freiwilligen Apartheid” oder Parallelgesellschaft, in der weltanschauliche Gruppen nebeneinander lebten und parallele soziale Organisationen (Kirchengemeinden, Bildungsanstalten, Volksbanken, Kammern u. a. m.) hatten.

    Seit 2003 gibt es in den Niederlanden eine ähnliche Auseinandersetzung um den Umgang mit islamischen Schulen.

    S.a.:
    http://en.wikipedia.org/wiki/School_struggle

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vers%C3%A4ulung

  2. @ Edgar: Wg. Versäulung

    Lieber Edgar,

    danke für den Hinweis auf die Niederlande! Ich hoffe, Sie nehmen mir eine konstruktiv-kritische Haltung nicht übel: Denn obwohl das Modell Niederlande ja vielfach gelobt worden ist, haben sich m.E. doch in den letzten Jahren auch teilweise gravierende Nachteile gezeigt.

    Persönlich sehe ich einen großen Unterschied darin, religiösen Minderheiten auch Schonräume in Einzelbereichen zu gewähren und einer “Versäulung”, in der nicht nur kleine Gruppen, sondern ganze Konfessionen und Stadtteile je eigene Wege gehen und dies auf fast alle Lebensbereiche ausweiten. M.E. sind da Mittelwege nötig und möglich. So wurde in Stuttgart vor einigen Monaten die jüdische Grundschule wieder eröffnet, verbunden aber auch mit der (dann auch eingehaltenen) Zusage, dass dort jüdische und nichtjüdische Kinder gemeinsam aufgenommen und unterrichtet werden. Umso größer Religionsgemeinschaften sind, umso größer ist m.E. auch die gemeinsame Verantwortung, Brücken zu bauen und dadurch lebensweltliche Parallelgesellschaften zu beschränken. Das wäre zumindest meine Einschätzung. Und ich denke, dass man staatliche Förderung dann auch an entsprechende Mindeststandards knüpfen kann und soll.

    Herzliche Grüße

    Michael Blume

  3. Das niederländische Integrationsmodell

    Ich hoffe, daß sich dieser Kommentar nicht zu weit vom Thema entfernt, aber über die Lage in den Niederlanden seit 2004 gibt es einen sehr guten Überblick von Ines Michalowski, der auch auf Hintergründe, Entstehung, Merkmale des “niederländischen Modells” eingeht:

    Das niederländische Integrationsmodell als Vorbild und die Debatte über sein “Scheitern”
    http://www.focus-migration.de/…ische.1196.0.html

  4. @ Edgar: Versäulung

    Lieber Edgar,

    danke, das ist wirklich interessant. Allerdings beschreibt der Text die Versäulung wie folgt:

    “Es basiert vielmehr auf der so genannten “Versäulung” als niederländische Tradition der Nationalstaatsgründung (Wielenga/Taute, 2004). Dem zufolge stellen die verschiedenen kulturellen, religiösen oder politischen Gruppen die Säulen dar, die gemeinsam das Staatsgebäude tragen, wobei das demokratische Handeln im versäulten Staat auf der Mitwirkung aller etablierten Minderheiten beruht.”

    Ich kenne nun wirklich keine ernsthafte Stimme, die ein solches Modell für Deutschland fordert – ich würde es ablehnen. Persönlich halte ich das Grundgesetz für die bewährte Grundlage unseres Zusammenlebens und sehe da keinen Änderungsbedarf, auch nicht im Bezug auf den Umgang mit Kirchen und Religionsgemeinschaften (dessen entsprechende Bestimmungen wesentlich schon aus der Weimarer Verfassung übernommen wurden, also gewachsene, demokratische Traditionen Deutschlands repräsentieren). Wir diskutieren hier ja nicht über eine Neufundierung des deutschen Staatsverständnisses, sondern “nur” über die Frage, wie sich die Freiheiten der Bürger zu den Eingriffsrechten des Staates verhalten. Und diese Fragen stellen sich derzeit eben sowohl praktisch wie theoretisch in auch neuen Formen.

  5. Bildungssystem als Heiratsmarkt

    1997 beschreiben die Familiensoziologen Blossfeld und Timm die Rolle des Bildungssystems als Heiratsmarkt. (http://www.single-generation.de/…r_blossfeld.htm) Sie stellen dabei in den letzen 50 Jahren eine steigende “Bildungshomogamie” fest, wodurch es zur Vergrößerung sozialer Ungleichheit und zur Schließung sozialer Kreise kam. Da frage ich mich, ob es einen Zusammenhang mit dem Wachstum religiöser Schulen gibt und wenn ja, welchen Einfluß dieser neue religiöse Heiratsmarkt auf die zukünftige Sozialstruktur haben könnten.

  6. @ Edgar: Heiratsmarkt

    Lieber Edgar,

    in hochverbindlichen Religionsgemeinschaften wird regelmäßig auf Endogamie (Heiraten in der Gemeinschaft ggf. durch Konversion des Ehepartners) hingewirkt. Allerdings kann, trotz seines Wachstums, der Bereich beispielsweise der evangelikalen Schulen statistisch wohl noch kaum ins Gewicht fallen – er umfasst derzeit rund 3 Promille (!) der Schülerinnen und Schüler. (Siehe hier:
    http://religionswissenschaft.twoday.net/…290703/ ) Einen direkten Zusammenhang mag ich hier also noch nicht zu erkennen.

  7. @ Edgar: Heiratsmarkt II

    Lieber Edgar,

    wegen der Beobachtung habe ich mich mit Kollegen der Demografie und Soziologie unterhalten. Der Hintergrund für die (weitere) Angleichung der Bildungsniveaus bei Eheschließungen scheint schlicht im steigenden Bildungsniveau der Frauen zu liegen, die die Männer in Schule und Ausbildung ein- und teilweise auch überholt haben. Frauen heiraten immer noch selten Männer mit niedrigerem Bildungsniveau, Partner mit höherem sind aber längst rar. Entsprechend steigt die Eherate in Kontexten gleicher bzw. ähnlicher Bildungshintergründe.

    (Aus dem christlich-islamischen Bereich kann ich das übrigens bestätigen – ein Grund für den schnell wachsenden Anteil von Ehen christlicher Männer mit islamischen Frauen ist deren Bildungsaufstieg – inzwischen ist es für gebildete Musliminnnen gar nicht mehr leicht, adäquate Partner in der eigenen Ethnie oder Religion zu finden.)

  8. Das Tor zu Freigiebigkeit und Barmherzigkeit ist die Manifestation Seiner Namen »Freigiebiger« und »Barmherziger« . Wäre es denn überhaupt möglich, dass der Herr dieser Welt, der sich in Seinen Werken als der, welcher »ohne Maß« Freigiebigkeit und Barmherzigkeit, unendliche Ehre und grenzenlosen Ruhm besitzt, keine Belohnung bereit hielte, die Seiner Freigiebigkeit und Barmherzigkeit würdig ist, und keine Bestrafung, die Seinem Ruhm und Seiner Ehre entspricht? Ja, wenn man den Lauf der Welt betrachtet, dann sieht man, dass allen Lebewesen, von den schwächsten und ärmsten angefangen bis zu den stärksten, die Versorgung gegeben wird, die ihnen entspricht Der erlaubte Unterhalt wird nicht auf Grund einer Befähigung erworben, sondern auf Grund einer Bedürftigkeit gegeben. Der absolut sichere Beweis dafür besteht darin, dass Säuglinge in ihrer Unfähigkeit bestens versorgt werden, während Wölfe trotz ihrer Zahl und Stärke um ihren Unterhalt leiden, ja, sogar die Fische in ihrem Mangel an Intelligenz fett werden, während der schlaue und listige Fuchs und der Affe in ihrer Sorge um des Leibes Nahrung mager bleiben. Das heißt also, dass sich Unterhalt einerseits, Befähigung und Handlungsfreiheit andererseits zueinander reziprok verhalten. Je mehr einer auf seine Fähigkeit und seine Freiheit zu handeln vertraut, um so mehr Sorge um seinen Unterhalt wird er haben… . Die Schwächsten und Ärmsten werden bestens versorgt. Jeder Leidtragende erfährt von unerwarteter Seite Heilung. Ihm wird mit so erhabener Freigiebigkeit der Tisch bereitet und Gastfreundschaft erwiesen, dass darin ganz offensichtlich eine Hand von grenzenloser Freigiebigkeit sichtbar wird.

    So sind zum Beispiel alle Bäume im Frühling, den Paradies-Jungfrauen gleich, wie in Seidenbrokat gekleidet, mit ihren Blumen und Früchten wie mit Juwelen geschmückt, und dienen uns mit ihren Zweigen gleich feinen Händen. Sie bieten uns verschiedenartige wohlschmeckende Früchte gleich Kunstwerken an. Zudem empfangen wir aus der Hand der Biene mit ihrem giftigen Stachel einen gesunden und wohlschmeckenden Honig. Wir werden in die schönsten und seidenweichsten Kleider gehüllt aus der Hand eines Insekts, das keine Hände hat. Und auch eine große Schatzkammer des Erbarmens ist in einem winzigen Kern für uns aufbewahrt. Es versteht sich von selbst, welch eine Freigiebigkeit in Schönheit und welch ein einfühlsames Erbarmen in diesen Werken zum Ausdruck kommt. Zudem erfüllen – den Menschen und manche wilde Tiere ausgenommen – die Sonne, der Mond, die Erde und so auch alle Geschöpfe bis hin zu den kleinsten ihre Pflicht mit ganzer Aufmerksamkeit, überschreiten ihre Grenzen nicht einen Fingerbreit und handeln so in einem sie alle umfassenden Gehorsam gegenüber einer gewaltigen Autorität. Dies zeigt, dass sie auf Befehl eines Herrn von hoher Majestät und Würde tätig werden. Es ist ebenso offensichtlich, dass die Art, in der alle Mütter in ihrer erbarmenden Zärtlichkeit sowohl in der Pflanzen- und in der Tier- als auch Menschenwelt ihre schwachen kleinen Kinder mit einer so wohlausgewogenen Nahrung, wie z.B. der Milch, aufziehen, eine Manifestation jenes Erbarmens ist, wie sie in ihrer ganzen Weite und Breite zur Auswirkung kommt. Die Tatsache, dass ein hungriger Löwe sein schwaches Junges vor sich selbst bevorzugt und das Stück Fleisch, das er hat, nicht selbst frisst, sondern es seinem Jungen gibt, dass ein furchtsames Huhn einen Hund oder Löwen angreifen wird, um seine Küken zu verteidigen, dass ein Feigenbaum, der sich selbst vom Schlamm ernährt, seinen Früchten, die seine Jungen sind, reine Milch gibt, zeigt offensichtlich jedem, der nicht blind ist, dass sie dies im Namen einer Persönlichkeit tun, die unendlich barmherzig, freigiebig und voll zärtlicher Liebe ist. Und weiter zeigt die Tatsache, dass Geschöpfe ohne ein klares Bewusstsein, wie Pflanzen und Tiere in einem solchen Grade bewusst und weise handeln, dass es unbedingt jemanden geben muss, der sie – allwissend und allweise – dazu bewegt und in dessen Namen sie tätig werden…

    Dieser Weltenlenker verfügt also, wie wir oben gesehen haben, über eine Freigiebigkeit ohne Grenzen und ebenso über ein Erbarmen ohne Maß, und Seine Majestät und Ehre sind in hohem Grade erhaben. Eine so hohe und erhabene Majestät und Ehre aber erfordert, dass die Unbotmäßigen bestraft werden. Eine Freigiebigkeit ohne alle Grenzen aber verlangt danach, sich in einer Gastfreundschaft ohne Maß zum Ausdruck zu bringen. Grenzenloses Erbarmen aber verlangt danach, sich in Wohltaten zu äußern und einer Güte, die dessen würdig ist. Doch in dieser vergänglichen Welt und in dieser kurzen Lebenszeit kann – gleich einem Tropfen aus dem Meer – nur eine Winzigkeit unter Millionen Winzigkeiten dessen Ausdruck finden und sich manifestieren. Das heißt also, dass es einen Ort der Glückseligkeit geben muss, der dieser Freigiebigkeit würdig ist und dieser Barmherzigkeit entspricht. Man müsste sonst die Existenz dieser Barmherzigkeit, die wir erfahren haben, leugnen. Das aber wäre so, als wollte man die Existenz der Sonne leugnen, die den Tag mit ihrem Licht erfüllt. Denn Tod ohne Wiederkehr verwandelt Liebe in Leid, Mitgefühl in Hass, ein Gnadengeschenk in einen Racheakt, macht den Verstand zu einem Werkzeug des Unheils und verkehrt Wohlgefallen in Qual, sodass (göttliches) Erbarmen aufhören müsste, Realität zu sein. Außerdem muss es einen Ort der Strafe geben, welcher der Majestät und Würde (Gottes) entspricht. Denn meistens verharrt der Unterdrücker in seiner Würde und der Unterdrückte in seiner Erniedrigung, verlässt (diese Welt) und geht hinüber. (Ihre Angelegenheiten) bleiben also einem obersten Gerichtshof überlassen, werden vertagt, jedoch keineswegs übersehen. Dennoch kommt die Strafe manchmal auch schon in dieser Welt. Die Strafen, welche in den vergangenen Jahrhunderten die aufständischen und verstockten Völker getroffen haben, zeigen, dass der Mensch sich nicht selbst überlassen bleibt. Die Ehre und Majestät (Gottes) kann ihn jederzeit mit einer Ohrfeige treffen.

    Ist es denn überhaupt möglich, dass der Mensch, nachdem er inmitten allen Seins mit einem wichtigen Auftrag betraut, einer bedeutenden Fähigkeit ausgestattet worden ist, und der Herr des Menschen sich ihm in so wohlgeordneten Kunstwerken zu erkennen gegeben hat, um für die wunderschönen Früchte Seines Erbarmens geliebt zu werden, der Mensch Ihn aber im Glauben nicht anerkennt und nicht in Dienst und Anbetung danach strebt, von Ihm geliebt zu werden?… Wäre es dann möglich, dass er ungestraft bliebe? Wenn Er (der Herr) nun weiter in verschiedensten Gnadenerweisen Seine Liebe und Sein Erbarmen zeigt, der Mensch aber im Gegenteil Ihm nicht durch Dank und Lobpreis die Ehre erweist… wäre es denn überhaupt möglich, dass er dafür unbestraft bliebe? sich selbst überlassen bliebe? Sollte der Herr des Ruhmes und der Ehre, diese Persönlichkeit voll Majestät etwa keinen Ort der Strafe bereitet haben? Wäre es denn möglich, dass Er, der sich nach der Überfülle Seiner Erbarmungen zu erkennen gegeben hat und geliebt werden möchte, denen, die Ihn im Glauben anerkennen, Ihn dienend und anbetend lieben und danach streben, von Ihm geliebt zu werden, dass Er in Seinem Erbarmen denen, die Ihm in Dankbarkeit die Ehre erweisen, Seinen Gläubigen, nicht eine Stätte ewiger Glückseligkeit schenken sollte?

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