Asbest in Straßenbelägen

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Asbest ist in der Geschichte lange Zeit verwendet worden. Dabei spielten vor allem die Webbarkeit der Mineralfasern und die Feuerfestigkeit eine bedeutende Rolle. Aber auch die mechanischen Eigenschaften wie die hohe Zugfestigkeit waren von Interesse.

Obwohl schon sehr früh, um 1900, die schädigende Wirkung der Asbestfasern erkannt wurde, dauerte es in der Bundesrepublik bis weit in das 20. Jahrhundert, bis die Verwendung von Asbest ab 1979 schrittweise (Verbot von Spritzasbest) eingeschränkt wurde.

1993 erst trat ein generelles Verbot der Herstellung und des In-Verkehr-Bringens von Asbest gemäß der Chemikalien-Verbots-Verordnung in Kraft.

Dabei ist Asbest nur eine recht unspezifische Sammelbezeichnung für sehr unterschiedliche Minerale aus verschiedenen Mineralgruppen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den Silikaten und ihrer faserförmigen Ausbildung technisch verwendbar sind. Dazu gehören in erster Linie:

Chrysotil, auch Weißasbest genannt, ein Mineral der Serpentingruppe.

Amosit, eigentlich kein eigenständiges Mineral, sondern eine Varietät des Amphibols Grunerit. Wird auch als Braunasbest bezeichnet.

Krokydolith, auch Blauasbest genannt, eine Varietät des Riebeckits.

Weniger häufig wurden die Ambibolasbeste Anthophyllit und Aktinolith verwendet.

Noch heute findet sich Asbest in vielen fest (Asbestzement) und schwach gebundenen (Spritzasbest, Leichtbauplatten, Matten, Pappen, …) Baustoffen sowie in bauchemischen Produkten (Fußbodenbeläge, Dichtmassen, Kleber, …) und es gelten strenge Schutzvorschriften beim Umgang mit diesen Materialien.

Asbest in Straßenbelägen

Bemerkenswerterweise können diese Minerale auch in Straßenbelägen vorkommen. Lange Zeit blieb diese Problematik relativ unbeachtet.

Diese bestehen aus einer Mischung des Bindemittels Bitumen sowie Splitt aus natürlichen Gesteinen. Insbesondere für die hoch beanspruchte Deckschicht werden häufig basische, magmatische Gesteine wie Basalt, Diabas oder Gabbro verwendet. Diese Gesteine können natürliche Anteile an Asbestmineralen aus der Familie der Amphibole wie Aktinolith, Tremolit, Anthophyllit oder Amosit enthalten. In der Vergangenheit wurde gelegentlich auch Chrysotilasbest Asphalten für besonders beanspruchte Straßenabschnitte wie Kreuzungen zugesetzt.

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Abb. 1: Querschnitt durch einen Asphlattbohrkern. Man kann gut die Gesteinsbruchstücke erkennen, die in der Bitumenmatrix schwimmen. Abbildung mit Dank an die CRB Analyse Service GmbH.

 

Die in diesen Gesteinen vorkommenden Asbestarten zeigen in der Regel nicht die langfaserige, wollige Ausbildung technisch genutzter Varietäten der Asbestminerale. Vielmehr handelt es sich um stengelige bis prismatische Formen dieser Minerale.

Beim Kaltfräsen von Verkehrsflächen, bei der Wiederaufbereitung des Asphaltes und der Wiederverwertung im Straßenbau können durch mechanische Beanspruchung Asbestfasern freigesetzt werden und zu einer Gesundheitsgefährdung von Arbeitern, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern führen.

Durch die dabei auftretenden mechanischen Kräfte können die entsprechenden Minerale aber faserförmige Partikel abgeben, die gemäß den Definitionen der WHO als lungengängige Fasern zu bewerten sind. Diese faserförmigen Partikel (oft einfacherweise als WHO-Fasern bezeichnet) müssen mindestens eine Länge von 5 µm erreichen und dürfen dabei eine Dicke von 3 µm nicht überschreiten sowie ein Längen-Dicken-Verhältnis kleiner als 3 : 1 zeigen.

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Abb. 2: Aktinolithfasern auf einem Kernporenfilter unter dem Rasterelektronenmikroskop. Abbildung mit Dank an die CRB Analyse Service GmbH.

 

Das wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 517 berücksichtigt, die “‘Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen” regelt.

Dort heißt es: “Als Asbestfasern werden solche Fasern bezeichnet, die nach Ihrer Zusammensetzung den 6 Asbestmineralen zuzuordnen sind. Es ist dabei unerheblich, ob eine Asbestfaser aus einem faserförmigen oder nicht faserförmigen Vorkommen eines Asbestminerals freigesetzt wurde…

Als potentiell asbesthaltig sind laut Anlage 1 zur TRGS 517 insbesondere folgende Gesteinsarten zu betrachten:

  • Ultrabasite/Peridotite (z.B. Dunit, Lherzolith, Harzburgit)
  • Basische Effusiva (z.B. Basalt, Spilit, Basanit, Tephrit, Phonolit)
  • Basische Intrusiva (z. B. Gabbro, Norit, Diabas)
  • Metamorphe und metasomatisch überprägte Gesteine (z.B. metasomatische Talk- Vorkommen, Grünschiefer, Chlorit- und Amphibolschiefer/-fels (Bsp.: Nephrit), Serpentinit, Amphibolit)

Laut TRGS 517 kann

… der Arbeitgeber davon ausgehen, dass bei der Gewinnung, Aufbereitung, Wiederaufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwertung mineralischer Rohstoffe aus Gesteinen, die in Anlage 1 nicht aufgeführt sind, Asbest nicht vorliegt.”

Weiterhin stellt der Gesetzgeber laut TRGS 517 Nr.1 Abs. 4 fest, dass:

Der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass der Massengehalt an Asbest in mineralischen Rohstoffen, wie sie z. B. in Steinbrüchen der Bundesrepublik Deutschland vorkommen, weniger als 0,1 vom Hundert beträgt, so dass das Herstellungs- und Verwendungsverbot gemäß § 18 i.V.m. Anhang IV Nr. 1 Abs. 2 Ziffer 3 GefStoffV nicht berührt ist.

Wenn das man kein Irrtum ist!

Denn zahlreiche Untersuchungen der Splittfraktionen von Asphalten haben gezeigt, dass insbesondere in Gabbros und Noriten stellenweise WHO-Faser-Konzentrationen >0.1 %, Gesamt-Faserkonzentrationen bis 0.5 % und Gesamt-Asbestgehalte (faserförmige und nicht-faserförmige Partikel) im Bereich mehrerer Prozent-Punkte auftreten können.

Untersuchungsmethode

Im Splitt aus Gesteinen, die nach TRGS 517 als potentiell asbesthaltig eingestuft werden, muss der Gehalt lungengängiger Asbest- (WHO-) fasern bestimmt werden.

Dies erfolgt gemäß dem BIA-Verfahren 7487, einem Verfahren zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben.

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Abb. 3: Probenaufbereitung mit Filtrationsanlage. Abbildung mit Dank an die CRB Analyse Service GmbH.

Bei diesem aufwändigen Verfahren werden die meist als Bohrkerne vorliegenden Asphalt-Proben gebrochen und homogenisiert, der Bitumen- und Teer-Anteil durch Glühen oder Lösen extrahiert. Anschließend wird das Material auf Korngrößen < 100 µm vermahlen und eine Teilmenge des Probenpulvers in dest. Wasser suspendiert. Das Wasser wird anschließend filtriert und der beaufschlagte Filter dann rasterelektronenmikroskopisch und röntgenmikroanalytisch untersucht. Mit einer hohen Nachweisempfindlichkeit von 0,008% lassen sich so auch geringe Asbestgehalte bestimmen. Liegt die (WHO-) Asbestfaserkonzentration über 0,008 %, so sind beim Umgang mit dem Material entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Bei einer Gesamt- Asbestfaserkonzentrationen > 0,1 % gilt laut GefStoffV ein Verwendungsverbot und das Material muss entsorgt werden.

Die Handhabung dieser Problematik in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich. Zur Zeit wird nur in Niedersachsen, z.T. auch in Hamburg und Schleswig Holstein nach TRGS 517 / BIA 7487 geprüft. In anderen Bundesländern (z.B. NRW) geht man grundsätzlich davon aus, dass Asphalt Asbest enthalten kann und ergreift Schutzmaßnahmen z.B. beim Fräsen von Verkehrsflächen (Absaugung, Heiß-, Nassfräsen). Aus den meisten Bundesländern liegen keine Informationen zur Handhabung der TRGS 517 beim Straßenbau vor. Es besteht sicherlich Handlungsbedarf, die Umsetzung der gültigen, gesetzlichen Vorgaben bundesweit zu vereinheitlichen.

 

Auch stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, Gesteine mit hinreichend bekanntem Gefährdungspotential weiterhin abzubauen und zu Splitt zu verarbeiten. Und was ist mit dem Gleisnetz der Bahn, bei dem die Gleisbetten vorwiegend mit Basalt oder Diabas ‚geschottert‘ werden?

 

Literatur

  • K. Kolmsee, M. Mattenklott, M. Götz, U. Spod: Asbest in mineralischen Rohstoffen. Teil 1: Rechtslage: Anwendung der TRGS 517 und Expositionssituation. Gefahrstoffe – Reinhaltung Luft 70 (2010) Nr. 1/2, S. 37-42.
  • K. Kolmsee, M. Mattenklott, M. Götz, U. Spod: Asbest in mineralischen Rohstoffen. Teil 2: Rechtslage: Schutzmaßnahmen nach TRGS 517. Gefahrstoffe – Reinhaltung Luft 70 (2010) Nr. 4, S. 155-158.
  • Verfahren zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX (Kennzahl 7487). In: BIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen. 18. Lfg. IV/97. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz, Sankt Augustin. Erich Schmidt, Bielefeld 1989 – Losebl.-Ausg.

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

8 Kommentare

  1. Gibt es auch ungiftigen Asbest

    Sie führen aus, daß es mehrere Stoffe gibt, die als Asbest bezeichnet werden.

    Ich habe gehört, daß nicht alle davon giftig sind. Trifft das zu?

  2. @ Laie

    Asbest ist nicht giftig, aber gesundheitsschädlich beim Einatmen. Das kommt von der speziellen Größe der Asbestfasern. Diese Folgen können auch andere, vom Körper nicht abbaubare mineralische Fasern haben, wenn sie lungengängig sind, also wenn sie in die Lungenbläschen eindringen können. Eigentlich ist es wohl erst die körperliche Reaktion auf die Eindringlinge, welche die Krankheit auslöst.
    Was die unterschiedliche Schädlichkeit angeht, so wird grob zwischen Serpentinasbest, etwa Chrysotil auf der einen Seite und den Amphibolasbesten wie Amosit und Krokydolith auf der anderen Seite unterschieden. Die Amphibole gelten als gefährlicher, aber die Einteilung ist wohl nicht ganz unumstritten.

  3. Lobbying-Kampagne?

    Danke, Gunnar,

    inzwischen habe ich ein wenig geoogelt und habe den Eindruck, daß ich hier einer Kampagne aufgesessen bin. Die Information kam aus einer “interessierten” Ecke aus einem Land, das Asbest exportiert.

    Da es um Fasern geht, die da abgerieben werden, spielt die chemische Zusammensetzung wohl nur eine geringe Rolle, eher die physikalischen Eigenschaften, und die sind wohl bei allen Sorten in mehr oder weniger großem Umfang vorhanden. Also: Finger weg, denke ich.

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  6. Hallo Herr Ries, ich habe heute Ihren Artikel gelesen und eine Frage dazu:
    Sie haben geschrieben, dass durch mechanische Belastungen (z.B. Fräsen) asbestartige Fasern aus dem Asphalt gelöst werden können und in die Luft gelangen. Heute hat mein Nachbar sein Auto mit einem Hochdruckreiniger gesäubert und anschließend den dreckigen Asphalt ‘gekärchert’. Reicht in Ihren Augen diese Belastung schon aus, um eine signifikante Menge an Fasern aus dem Asphalt zu lösen, oder braucht man größere Belastungen? Ich habe mal gelesen, dass bei den Eternit-Dächern Hochdruckreiniger schon ausreichend sind.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  7. Bei Asbest in Straßenbelägen geht es hauptsächlich um die in den Zuschlagsstoffen enthaltenen Asbestminerale. Die sind normalerweise im Asphalt gut eingeschlossen, werden aber bei Asphaltarbeiten wie Fräsen etc. eventuell freigesetzt. Der normale Straßenverkehr dürfte daher kaum zu einer messbaren Belastung führen. Und das Abkärchern de Autos auch nicht. Bei asbesthaltigen Materialien wie Asbestzementen ist abrasives Bearbeiten oder abkärchern hingegen strikt verboten.

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