Präimplantationsdiagnostik seit heute in Ausnahmefällen erlaubt

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Zwischen Molekularbiologie und Medizin
Enkapsis
Es ging wieder heiß her die letzten Tage. Die Rede kann natürlich nur von der Debatte über die gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) sein, deren Entscheidung heute auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand. Ergebnis: Sie wird in Ausnahmefällen zulässig sein. So besagt es der Gesetzesentwurf 17/5451, der von den Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann und zahlreichen anderen eingereicht wurde und für den die Mehrheit des Bundestages abstimmte.
Er schlägt für den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik folgende Lösung vor:

Die Präimplantationsdiagnostik soll in Ausnahmefällen zulässig sein. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt. Zur Vermeidung von Missbräuchen soll die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie einem positiven Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission in den Fällen zulässig sein, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Im Vorfeld der PID soll eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern nach strengen Kriterien erfolgen. Zur Gewährleistung eines hohen medizinischen Standards soll die PID an lizenzierten Zentren vorgenommen werden. (Quelle)

Ich bezeichne die Abstimmung für diesen Gesetzesentwurf als einen Sieg der Vernunft. Anders kann man es nicht beschreiben, wenn man Paaren so ermöglicht Kinder zu bekommen oder ihnen großes Leid vorenthalten kann. Schließlich kann eine schwerwiegende Erbkrankheit, die sich beim Kind äußern würde, starke psychische Belastungen für die Eltern darstellen mit denen sie auf Dauer nicht klarkommen könnten. Zusätzlich zu diesem Stress kann ein weiteres Problem der Finanzierung hinzukommen, da Paare nicht immer die finanzielle Ausstattung besitzen, um das Kind zukünftig richtig versorgen zu können. Paaren bleibt es daher selber überlassen sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür zu entscheiden, was für sie zumutbar ist. So sollte es auch sein, da schließlich sie mit der Entscheidung leben müssen! Es kann und darf also niemand dafür verurteilt werden, dass er sich diesen möglichen Problemen entziehen möchte und so möglicherweise Embryonen verworfen werden. Man bedenke: Es gibt keine perfekte Lösung und eine oder mehrere Parteien werden an der In-vitro-Fertilisation und einer begleitenden Präimplantationsdiagnostik immer etwas auszusetzen haben. 
 
Gleiches gilt übrigens auch für wiederholt auftretende Fehl- oder Totgeburten, die mit Hilfe der PID verhindert werden können und so weiter keine psychischen und körperlichen Belastungen mehr darstellen müssen.
Die Debatte hätte also kaum hitziger verlaufen können, da hier Ethik und Moral ganz oben auf der Liste der zu klärenden Fragen standen und dort scheiden sich bekanntermaßen die Geister. Hat man allerdings Frau von der Leyen, die als letzte zu diesem Thema im Bundestag vortragen durfte, gehört, so sollte jedem klar geworden sein, was für einen Leidensweg bestimmte Menschen hinter sich haben, die durch ihre genetischen Veranlagungen – für die sie nichts können – auf eine künstliche Befruchtung und auf eine PID überhaupt erst angewiesen sind – Mit Designerbabies und Eugenik hat dies also rein garnichts zu tun. Zudem besagt der Gesetzestext, dass die Anwendung der PID von Fall zu Fall von einer Ethik-Kommission überprüft werden muss, die den Einsatz des Verfahrens dann überhaupt erst zulässt. Eine Auswahl des Embryos z.B. nach seinem Geschlecht, wie es u.a. in den USA möglich ist und als "Family-Balancing" bezeichnet wird, wird nicht möglich sein. Strenger könnte die Regulierung der PID also kaum sein.

Viele Menschen wissen zudem nicht, dass normal bis zu 50% der sich in der Gebärmutter einnistenden Eizellen als Frühabort enden und unbemerkt mit der nächsten Monatsblutung ausgeschieden werden. In der Natur läuft also nicht immer alles so, wie man es gern hätte und so finde ich es unethisch, wenn man Menschen schlichtweg verboten hätte unter diesem doch sehr hohen Risiko einer Fehlschwangerschaft einen Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Zumal das Risiko bei Paaren, die Translokationen aufweisen (s.u.), dass Abortrisiko über 50% hinaussteigt.
Um dieses Phänomen der 50% zu erklären, braucht man ein bischen Hintergrundwissen in der Genetik und der Zellbiologie: Nachdem das Spermiun in die Eizelle eingedrungen ist und die beiden Vorkerne, die jeweils die mütterliche und die väterliche DNA enthalten, verschmelzen, wird ein Prozess in Gang gesetzt, der sich Mitose nennt. Darunter versteht man, dass die befruchtete Eizelle, die nun Zygote genannt wird, sich anfängt zu Teilen und so immer mehr Zellen entstehen, die sich ebenfalls teilen und aus denen der Embryo geformt wird. Dabei wird in jeder Zelle die DNA verdoppelt und an die Tochterzelle weitergegeben. Dieser mehrstufige Prozess kann auf unterschiedliche Weise entscheidend in seinem Vorgang gestört werden, was eben häufiger vorkommt als gedacht. Weisen etwa die väterliche oder die mütterliche DNA massive Mutationen auf, so steigt das Risiko, dass sich ein lebensunfähiger Embryos entwickelt, über die "normalen" 50% hinaus. Verantwortlich dafür sind sogenannte Translokationen und Aneuploidien über die der Reproduktionsmediziner Elmar Breitbach in diesem sehr schönen und aufklärenden Beitrag über die PID bereits berichtet hat. Dort können dann auch nochmals die Grenzen dieser Methode nachgelesen werden.
 
Nun kann die Diskussion eröffnet werden. Was haltet ihr vom heutigen Votum des Bundestages? 
 
 
 

 


Quellen: 

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Sebastian Reusch ist Naturwissenschaftler und studierte Biologie mit den Schwerpunkten Zell- und Entwicklungsbiologie, Genetik und Biotechnologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Danach arbeitete er am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin an molekularbiologischen Prozessen des Immunsystems. Derzeit promoviert er am IRI Life Sciences der Humboldt-Universität zu Berlin an grundlegenden Fragen der Zellbiologie und Biochemie des Tubulin-Zytoskeletts in Stammzellen. Seine Schwerpunktthemen hier im Blog sind Molekularbiologie und Biomedizin. Twitter: @MrEnkapsis

14 Kommentare

  1. Idiotendiskussion

    “Was haltet ihr vom heutigen Votum des Bundestages?”

    Unnötig restriktiv: Es wird nur dokumentiert, daß die beteiligten Politiker keine Ahnung von den Möglichkeiten haben, ins Erbgut einzugreifen: Designer-babies sind im Moment völlig utopisch.

    Stattdessen handelt es sich um eine rein moralisch motivierte Debatte, die völlig überflüssig ist und nichts von den anderen Ländern in Europa gelernt hat – Eine erneute Zurschaustellung sachlicher Inkompetenz bei Politikern.

  2. “Was haltet ihr vom heutigen Votum des Bundestages?”
    Ich halte sie für einen Fehler, da ich hier eine Bewertung von Leben allgemein drchgeführt sehe (unabhängig vom konkreten Embryo). Da mißglückte Gesetze Argument für weitere Gesetze sein können (siehe Spätabtreibungen), befürchte ich darüber hinaus, daß es zu weiterreichenden Folgen kommen könnte. Allerdings ist mein Hauptpunkt die Beurteilung von menschlichem Leben, in dem eine “schwerwiegende” Erbkrankheit daz führt, daß ein Leben mit einer solchen Krankheit als definzitär beschrieben wird.

  3. Die Argumentation dass das Verhindern von erblich schwer geschädigten Kindern die existierenden Behinderten als “defizitär” brandmarkt ist wirklich unsinnig. Nehmen wir an, morgen findet jemand ein Heilmittel gegen Aids. Es wirkt aber nur bei Kindern. Das sollte man dann besser nicht einsetzen, dann würden ja die alten Aidskranken diskriminiert, nicht wahr?

  4. Grundsätzliches Verständnisproblem

    Ich verstehe an dem ins Spiel gebrachten Argument, dass hier die Entscheidung fällt, ob das Leben eines wahrscheinlich mit schweren Behinderungen geborenen Menschen als lebenswert betrachtet wird oder nicht, eines nicht:

    Wenn ein Kind nicht in-vitro gezeugt wird, sondern ohne Zuhilfenahme technischer Mittel, dann wird der Fötus während der üblichen schwangerschaftsbegleitenden Untersuchungen auch auf wahrscheinliche Fehlbildungen hin untersucht.

    Da ist die Nackentransparenzmessung zu nennen, dann der PAPP-A-Test und wenn dies als notwendig erachtet wird (d.h., wenn NT-Messung und PAPP-A-Test Hinweise auf eine erhöte Wahrscheinlichkeit eines Problems liefern) und wenn die Eltern das wünschen, zusätzliche invasive Diagnostiken wie die Chorionzottenbiosie und die Amniozentese. Da letztere zwei aber ein gewisses Risiko mit sich bringen, führt man sie nur durch, wenn das eingegangene Risiko in vertretbarer Relation zur Unsicherheit in der vorliegenden Diagnose steht. Alle hier mitlesenden Eltern wissen ganz genau, wovon ich rede.

    Wenn nun infolge dieser Diagnosen, die wie gesagt Standard in der schwangerschafftsbegleitenden medizinischen versorgung in Deutschland sind, als Ergebnis die hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer auf genetischen Ursachen beruhenden Fehlbildung vorhersagen, dann ist die Voraussetzung für einen Abbruch der Schwangerschaft gegeben. Viele Eltern entschließen sich in dieser Situation dazu, was ich nachvollziehbar finde und respektiere. Andere entschließen sich gegen einen Schwangerschaftsabbruch, eine Entscheidung, die ich auch respektiere.

    Wie auch immer, die Situation ist so, dass die Diagnose von wahrscheinlichen Fehlbildungen bei natürlich gezeugten Kindern Standard ist. Der Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation ist legal, legitim, und basiert auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens.

    Wo ist nun also der fundamentale Unterschied zur PID? Was ist ethisch anders als bei einem Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation, wenn eine in-vitro-befruchtete Einzelle infolge der PID nicht implantiert wird? (Abgesehen davon, dass die medizinische und nicht zuletzt auch psychische Belastung der Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch eher höher sein dürfte.)

    Es wird in der Diskussion der Eindruck erweckt, das habe eine ganz andere Qualität, und genau diese andere Qualität sehe ich nicht.

  5. @Michael Khan

    Volle Zustimmung! Ich hoffe, du hast diesen Artikel über die Präimplantationsdiagnostik vom Humangenetiker Peter Propping gelesen. Wenn nicht, dann mach dies bitte mal.
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    So, wie du jetzt auch weisst, gibt es Methoden, die eine Diagnostik von Chromosomenstörungen sogar vor dem Enstehen des Fötus möglich machen. Andere genetische Untersuchung können sogar berechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bestimmte potentiell krankmachende Gene an die Kinder vererbt werden können. Somit kann man sich bereits vor einer Zeugung entscheiden, ob man diese überhaupt eingehen möchte. Die Debatte um die PID ist daher – zumindest für mich – lächerlich und von einer Qualität, die schlichtweg falsch ist.

    Ich denke, viele Menschen haben einfach ein Problem mit der künstlichen Befruchtung, bei der die PID ja zum Einsatz kommt.

  6. @Sebastian

    Die Vorausberechnung einer Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines genetischen Defekt bei einer späteren Zeugung ist eine Sache, das Wissen (OK, auch hier ist keine voillkommene Gewissheit gegeben, sondern immer noch eine Wahrscheinlicheit, aber eine sehr hohe), dass diese spezielle befruchtete Eizelle bereits einen Gendefekt in sich trägt und zu einem behinderten Kind heranwachsen wird bzw. die Schwangerschaft oder die ersten Lebenswochen nicht überleben wird, empfinde ich als qualitativ unterschiedlich.

    Das Ergebnis der PID-Untersuchung oder die Ergebnisse der Chorionzottenbiopsie oder der Amniozentese vorliegen zu haben, empfinde ich dagegen als qualitativ ähnlich, in beiden Fällen ist eine konkrete Entscheidung fällig, wie es mit dem Embryo bzw. dem Fötus weiter gehen soll.

    Deswegen leuchtet mir nicht ein, wieso jemand fordert, dass die PID verboten bleiben soll, Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie jedoch übliche diagnostische Verfahren bleiben und die Grundlage zum Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation darstellen. Diese Erklärung des Unterschieds, den ich nicht sehe, wurde meines Wissens in der öffentlichen Diskussion nicht geliefert.

    Ich halte deine Einschätzung für plausibel, dass es gar nicht um die PID geht, sondern in Wirklichkeit um Schwangerschaftsabbrüche oder in-vitro-Fertilisation, wobei gegen diese Verfahren selbst nichts mehr zu machen ist. Aber ich will gar nicht über Intentionen spekulieren.

    Mir fehlt nur die begründete Argumentation. Wenn das eine erlaubt ist, das andere, essenziell ähnliche, aber verboten bleiben soll, dann ist das schwer zu vermitteln. Rechtsstaatlichkeit beruht aber, meine ich, auf nachvollziehbaren Grundlagen, nicht.

  7. @Michael Khan

    Die PID gibt leider nicht immer 100% Gewissheit. Das hat Elmar Breitbach schon mal in einem Gastartikel bei mir geschrieben. Ich zitiere mal:

    Was kann die PID?

    Überraschend wenig, wenn man es mit den in den Medien dargestellten „Wunschvorstellungen“ vergleicht. Die geringe Menge an zur Verfügung stehendem Erbmaterial limitiert die möglichen Untersuchungen erheblich. Grundsätzlich ist zu sagen, dass man wissen muss, wonach man suchen will, sonst wird man nicht fündig. Die PID ist daher keine Screening-Methode, um die Gesundheit eines Embryos zu gewährleisten, sondern kann nur zum Ausschluss weniger Erbkrankheiten dienen.

    […]

    In Anbetracht der Tatsache, dass der menschliche Chromosomensatz 22 Paare plus den Geschlechtschromosomen aufweist, ist selbst ein simples „Durchzählen“ der Erbgutträger (Aneuploidie-Screening) nicht möglich.

    Man beschränkt sich daher meist auf die Aufdeckung zahlenmäßiger Abweichungen der Chromosomen 13, 16, 18, 21, 22, X, Y. Die anderen Chromosomen könnten fehlen oder dreifach vorhanden sein und man würde es nicht feststellen. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass man nicht den Embryo, sondern zwei Zellen davon untersucht. Das Problem dabei: Sehr häufig weisen Embryonen im Achzellstadium Mosaike auf: Nicht jede Zelle hat den gleichen Chromosomensatz. Das kann dazu führen, dass man die gesunden Zellen biopsiert, den Embryo als unauffällig klassifiziert und die sechs verbleibenden auffälligen Zellen in die Gebärmutter einpflanzt (transferiert) oder gar gesunde Embryonen verwirft.

    Die PID ist also nicht so optimal, wie man es sich wünschen würde. Trotzdem wird auf dieses Verfahren zurückgegriffen, da es im Moment nocht der letzte Ausweg von Paaren darstellt, die keine Kinder bekommen können. Andere effektivere Methoden, die bei einer Diagnostik während der IVF angewendet werden können, sind allerdings schon in der Entwicklung. Da wäre z.B. die CGH (comparative genomic hybridization) genannt, die anscheinend wesentlich besser genetische “Anomalien” erkennen und so Geburtenraten einer IVF enorm erhöhen kann. Früher oder später hätte sich also eine Debatte über die PID erübrigt oder man fängt dann wieder an zu Debattieren. Dieses mal dann allerdings über die CGH. Naja, wir werden es ja sehen.

    PID und Amniozentese/Chorionzottenbiosopsie sind daher bei näherer Betrachtung zwei unterschiedliche Paar Schuhe, nicht zuletzt da eine PID vor und die beiden anderen Verfahren während einer Schwangerschaft zum Einsatz kommen, es aber allein die PID ist, die potentielle Fehl- und Totgeburten vor einer Schwangerschaft aufklären und so ein lebensfähiger Embryo eingeplanzt werden kann. Ich nehme aber sowieso an, dass durch die in meinem letzten Kommentar erwähnten neuen Methoden der genetischen Analyse, Paare zukünftig völlig anders eine Schwangerschaft angehen werden. Ich denke, sie werden sich gründlicher überlegen ein Kind zu bekommen, damit wäre die PID also wieder erübrigt, da die Entscheidung ein Kind auszutragen eben noch früher gefällt wird.

    Deswegen leuchtet mir nicht ein, wieso jemand fordert, dass die PID verboten bleiben soll, Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie jedoch übliche diagnostische Verfahren bleiben und die Grundlage zum Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation darstellen. Diese Erklärung des Unterschieds, den ich nicht sehe, wurde meines Wissens in der öffentlichen Diskussion nicht geliefert.

    Genau, er wurde keinesfalls geliefert, weswegen die Diskussion – neben den fachlichen Unkenntnissen, die offengelegt wurden – ja für die Katz war. Deswegen erweckt sich bei mir ja der Eindruck, dass es Gegnern vielmehr um künstliche Befruchtungen geht, die doch – wie man es oft gehört hat – nichts “Natürliches” seien.

    Für mich ist übrigens auch das Argument der Embryonen, die “weggeworfen” werden, nicht wirklich schlüssig. Wenn man von einem potentiell heranwachsenden Menschen ausgeht der beschützt werden muss, was sagt man denn zu den Millionen Spermien, die bei jeder Ejakulation absterben und zur Menstruation, wo Eizellen entsorgt werden? Beide Zellen bilden schließlich die Grundlage des Lebens, müssten also nach solch einer Argumentation ebenfalls geschützt werden, da aus ihnen Leben entstehen kann.

    Irgendwo muss man also die Grenze ziehen und dort, wo sie gestern gezogen wurde, ist es nachvollziehbar und richtig.

  8. Der Gipfel der Heuchelei

    Selbstverständlich bin ich froh darüber, dass nun endlich auch deutsche Paare von der PID Gebrauch machen dürfen und sich nicht länger heimlich nach Belgien schleichen müssen.

    Dennoch ist das neue Gesetz viel zu restriktiv. Wie hier schon angedeutet worden ist, sollte für die PID dasselbe gelten wie für die PND. Wenn es erlaubt ist, einen Fetus zu töten, muss es schließlich auch erlaubt sein, einen Embryo zu töten.

    Im STERN hieß es: “Die PID bleibt im Grundsatz verboten – ist aber zulässig, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.”

    Ist irgendwo definiert worden, was als “schwerwiegende Erbkrankheit” gilt? Hämophilie? Down-Syndrom? Tay-Sachs?

    Wie auch immer “schwerwiegende Erbkrankheiten” definiert werden mögen – in meinen Augen verbirgt sich hinter der so genannten “medizinischen Indikation” bloße Heuchelei.

    Wer auch immer von einer PID oder PND Gebrauch macht, hat dafür PERSÖNLICHE, aber keine MEDIZINISCHEN Gründe. Wenn ein Paar einen Embryo oder Fetus mit Down-Syndrom töten lässt, dann tun sie es, weil sie schlicht und einfach kein Kind mit Down-Syndrom aufziehen wollen. Möglicherweise tun sie dies, weil sie bereits zwei Kinder haben, denen sie nach der Geburt eines Babys mit Trisomie 21 nicht mehr dieselbe Aufmerksamkeit schenken können. Vielleicht tun sie es auch nur, weil man sich mit einem “Mongo” nicht mehr an die Riviera traut. In KEINEM Falle hat es irgendetwas mit MEDIZINISCHEN Gründen zu tun. Ein Kind mit Trisomie 21 kann ein genauso glückliches, wenn nicht gar ein glücklicheres Leben haben wie jedes andere Kind. Hört doch also bitte auf, von “medizinischer Indikation” zu sprechen! Wann kann der Tod schon “medizinisch indiziert” sein? Vielleicht bei Anenzephalie? Oder Epidermolysis bullosa?

  9. @Edgar
    Hallo Edgar:

    Erlaube es mir, zu deinem Kommentar erstmal zutreffende Begründungen aus dem neuen Gesetzesentwurf zu zitieren:

    Über die Durchführung der PID ist jedoch in jedem Einzelfall gesondert zu entscheiden. Dieser Einzelfall liegt dann vor, wenn ein für die PID geschulter Arzt als Angehöriger eines lizenzierten Zentrums für Fortpflanzungsmedizin eine hohe Wahrscheinlichkeit attestiert, dass das von dem Paar gezeugte Kind von einer besonders schweren Erbkrankheit betroffen sein wird oder eine Fehl- bzw. Totgeburt zu erwarten ist. Die PID darf nur nach Zustimmung einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik-Kommission zu dem Zweck durchgeführt werden, die Anlagen für dieses Leiden zu ermitteln. Das Gesetz verzichtet bewusst auf eine Auflistung von Krankheiten als Indikation für eine PID. Die Entscheidung, in welchen eng definierten Fällen eine PID durchgeführt werden kann, obliegt dem verantwortlich handelnden Arzt und dem Votum der Ethik-Kommission. Über jeden Fall wird einzeln entschieden.

    Der Begriff „schwerwiegende Erbkrankheit“ des Kindes nimmt auf eine vom ESchG bereits in § 3 Satz 2 verwendete Formulierung Bezug. Unter „Erbkrankheiten“ sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Gendiagnostik monogen bedingte Erkrankungen und Chromosomenstörungen zu verstehen. „Schwerwiegend“ sind diese insbesondere, wenn sie sich durch eine geringe Lebenserwartung oder Schwere des Krankheitsbildes und schlechte Behandelbarkeit von anderen Erbkrankheiten wesentlich unterscheiden. Bezüglich der betreffenden Krankheit muss bei dem zu behandelnden Paar ein „hohes genetisches Risiko“ vorliegen. Dies ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, die vom üblichen Risiko der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wesentlich abweicht. Zum anderen ist die Eintrittswahrscheinlichkeit nach den Gesetzlichkeiten der Übertragbarkeit und Kombination erblicher Anlagen genetisch einzuschätzen: Eine Wahrscheinlichkeit von 25 bis 50 Prozent wird als hohes Risiko bezeichnet. Das „Risiko des Paares“ muss nicht auf einer Belastung beider Partner beruhen, sondern kann sich auch bei nur einem Partner ergeben.

    (Anmerkung: Fettdruck von mir eingefügt.)

    Eine Fehlgeburt ist eine Schwangerschaft, die endet, bevor der sich entwickelnde Embryo bzw. Fetus lebensfähig ist. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche nennt man das Kind Embryo, danach Fetus. Unter Totgeburt (intrauteriner Fruchttod) versteht man die Geburt eines toten Fetus von 500 Gramm und mehr Geburtsgewicht oder einem Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen. Eine Vielzahl von Faktoren kann zu einer Fehl- oder Totgeburt führen. Es gilt heute als sicher, dass bestimmte Chromosomenanomalien die häufigste Ursache für eine Fehl- oder Totgeburt darstellen, ohne dass chromosomale Veränderungen bei den Eltern vorliegen.

    Wie du siehst, wird der Rahmen der PID ziemlich eng gehalten und schwerwiegende Erbkrankheiten sind so definiert, dass durchaus ein medizinischer Grund vorhanden ist. Ich kann es also überhaupt nicht verstehen, wenn PID-Gegner von wahllosem Töten sprechen. Dies ist schlichtweg nicht der Fall.

    Ich gehe davon aus, wenn man die PID allein zur Vorbeugung von Fehl- und Totgeburten anwenden würde, du kein Problem damit hättest oder?

  10. @ Sebastian R.

    “Ich gehe davon aus, wenn man die PID allein zur Vorbeugung von Fehl- und Totgeburten anwenden würde, du kein Problem damit hättest oder?”

    Ich glaube, Du hast mich missverstanden – mir ist das Gesetz viel zu restriktiv! Nach meiner Ansicht sollte die PID prinzipiell von jedem in Anspruch genommen werden können, selbst zur Auswahl des Geschlechts. Aber darüber werde ich wahrscheinlich einen eigenen Blog-Eintrag schreiben.

  11. @Edgar Dahl

    Stimmt, hatte dich falsch verstanden. Ich warte deinen Artikel dann mal ab und melde mich ggf. noch einmal zu Wort. Mit dem Gedanken der Geschlechterauswahl kann ich mich noch nicht so richtig anfreunden. Ich gebe mich erstmal damit zufrieden, wie es ist.

  12. Opfern für einen guten Zweck

    Edgar, du hast 2003 mal geschrieben:

    “So wie man gegenwärtig das reproduktive Klonen zugunsten des therapeutischen Klonens opfert, so wird man wahrscheinlich auch die vorgeburtliche Geschlechtswahl zugunsten der Präimplantationsdiagnostik opfern.” … “Wir werden die Präimplantationsdiagnostik mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur legalisiert bekommen, wenn wir bereit sind, einen streng gestalteten Katalog von Indikationen zu akzeptieren.”
    (http://www.novo-magazin.de/67/novo6726.htm)

    Jetzt ist das genauso eingetroffen. Ich bin – wenn diese Entscheidung auch unredlich sein mag – ehrlich gesagt ganz froh, dass wir jetzt diese Hürde genommen haben. Noch vor 2 Jahren schien doch eine solche Entscheidung im Bundestag als noch sehr lange unrealistisch.

  13. @ – Beate T

    Letztlich bin ich auch zufrieden. Es scheint alles immer nur eine Sache der Zeit zu sein. Trotz der kürzlichen Erklärung der Bundesärztekammer bin ich sicher, dass auch der Tag nicht mehr fern ist, an dem der ärztlich-assistierte Suizid freigegeben wird.

    Aber Philosophen müssen ja immer nörgeln. Für mich muss es immer auch um die Konsistenz oder Inkonsistenz einer Argumentation gehen.

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