Tierversuche: Wer gibt uns das Recht dazu? Zur ethischen Diskussion von Tierversuchen

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Gedanken, biologisch abgebaut
Detritus

Gastbeitrag von Christian Dürnberger, Studium der Philosophie an der Universität Wien, gegenwärtig wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule für Philosophie München und am Institut TTN an der LMU München.

Auf Twitter machte letztens eine Website die Runde, die einen (angeblichen?) Tierversuch dokumentierte: Unter dem Hashtag #KrankesSchwein wurde nicht nur die Frage diskutiert, inwieweit es sich hier um eine wissenschaftlich fundierte Arbeit oder um einen Hoax handelt, es wurde auch das Thema der ethischen Rechtfertigung von Tierversuchen überhaupt angeschnitten. Nun wurde zu dieser Fragestellung in den letzten Jahrzehnten von weit klügeren Köpfen bereits eine Unmenge an Material publiziert, ich werde dennoch versuchen, das Thema im Folgenden kurz allgemein verständlich zu umreißen. (Mit dem Thema versiertere Denker mögen mich in den Kommentaren korrigieren und ergänzen, wo dies notwendig ist.)

 

Wer ist ein Mitglied der moralischen Gemeinschaft?

Die Frage der ethischen Rechtfertigung von Tierversuchen führt zur Grundsatzfrage der Naturethik des 20. und 21. Jahrhunderts: Wer ist ein Mitglied der moralischen Gemeinschaft? Sprich: Welche Dinge müssen wir aus moralischen Gründen in unseren Handlungen berücksichtigen? Die klassische Antwort hierauf lautete jahrhundertelang: Der Mensch, weil er das einzig uns bekannte vernünftige Wesen ist. Jeremy Bentham machte mit dieser Grenzziehung um die moralische Gemeinschaft bekanntermaßen kurzen Prozess, indem er die ihr zugrundeliegende Fragestellung scharf zurückwies: Die Frage, die uns leiten soll, darf nicht sein „Können sie denken?“, sondern „Können sie leiden?“ Der Pathozentrismus (von griech. Pathos = Leid) als Erbe Benthams besagt daher, dass wir alle leidensfähigen Wesen aus moralischen Gründen zu berücksichtigen haben. Damit sind auch Tiere in die moralische Gemeinschaft mit aufgenommen.

Benthams Argument erscheint gut begründet wie auch intuitiv anschlussfähig: Ein Tier, so legt uns auch unsere Alltagsmoral nahe, ist eben kein Ding, mit dem wir verfahren könnten, wie es uns gerade passt. Allerdings zeitigt sich eine zentrale Anschlussfrage an den Pathozentrismus: Sind alle leidensfähigen Wesen innerhalb der moralischen Gemeinschaft gleichgestellt, oder ist die moralische Gemeinschaft in sich noch einmal gestaffelt? Die gegenwärtige Gesetzeslage, so möchte ich grob zusammenfassen, scheint mir einen hierarchischen Pathozentrismus zu vertreten, nach dem Tiere (hier wird noch mal zwischen verschiedenen Arten unterschieden) moralische Berücksichtigung verdienen, jedoch nicht als gleichberechtigte Mitglieder der moral community gelten. Der Mensch behält in dieser Konzeption demnach seine Sonderstellung.

Das deutsche Tierschutzgesetz über Tierversuche

Dies drückt sich im Paragraphen zu Tierversuchen im deutschen Tierschutzgesetz Paragraphen zu Tierversuchen im deutschen Tierschutzgesetz aus. Dort heißt es:

„Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind:

  1. Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden oder Erkennen oder Beeinflussen physiologischer Zustände oder Funktionen bei Mensch oder Tier,
  2. Erkennen von Umweltgefährdungen,
  3. Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,
  4. Grundlagenforschung.“

In diesem Gesetzestext artikuliert sich die Überzeugung: Tiere verdienen moralische Berücksichtigung, ihr Rang innerhalb der moralischen Gemeinschaft ist jedoch offen für eine Güterabwägung, sprich, es kann zu Situationen kommen, in denen menschliche Interessen derart hoch gewichtet werden, dass das Leid von Tieren rechtfertigbar erscheint.

Tierversuche als Frage der ethischen Güterabwägung

Eine solche Situation versucht der Gesetzgeber in den vier Punkten näher zu beschreiben. Kurz gesagt argumentiert er dabei im Wesentlichen mit dem medizinischen Nutzen, der aus Tierversuchen in manchen Fällen zu ziehen ist. In der ethischen Güterabwägung wird dabei beispielsweise das Gut „menschliche Gesundheit“ höher gewichtet als das „Leid der Labormäuse“. Das Leid einer Labormaus hat es in diesen Güterabwägungen also schwer, wenn der prognostizierte Nutzen des Tierversuchs die Heilung einer Krankheit ist. Wenn es hingegen bloß um die Weiterentwicklung einer Hautstraffungscreme geht, wird das Leid der Maus als bedeutsam genug angesehen, um den Versuch zu verbieten. (So hält der Gesetzgeber weiter fest: „Tierversuche zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten.“)

Als weitere Richtschnur im Umgang mit Tierversuchen werden oftmals die so genannten „Drei Rs“ genannt: Reduction, Refinement und Replacement. In anderen Worten: Wenn man schon auf Tierversuche nicht verzichten kann oder will, dann soll man sie möglichst reduzieren (Anzahl der Versuche wie der Tiere), die Leiden der betroffenen Tiere möglichst gering halten und wo es möglich ist, der tierversuchsfreien Methode den Vorzug geben.

Die kritischen Rückfragen liegen auf der Hand: Wie ist zu beurteilen, ob ein Tierversuch „unerlässlich“ ist? Wer weiß zu prognostizieren, welche Art der Grundlagenforschung einst relevante positive Effekte hervorbringen wird? (Immerhin ist Forschung per se ergebnisoffen.) Schließlich wird sich die Position, die Tieren (oder bestimmten Tieren) einen moralischen Rang zuspricht, der eben nicht mehr offen für eine Güterabwägung ist, grundsätzlich gegen Tierversuche aussprechen. Unabhängig vom prognostizierten Nutzen der Versuchsanordnung.

Die prinzipiellen Fragen um den moralischen Rang des Tieres werden in der Tierethik bis heute diskutiert. Auf pragmatischer Ebene (z.B. in Tierschutzkommissionen, die Forschungsanträge für Versuche mit Tieren zu prüfen haben) hingegen wird versucht, den bislang erzielten gesellschaftlichen ethischen Konsens, wie er sich im Tierschutzgesetz artikuliert, in die Praxis umzusetzen. In diesem Sinne wären an die Wissenschaftler (?), die #KrankesSchwein „betreuen“, nicht zuletzt folgende Fragen zu stellen: Zu welchem Zweck betreiben sie ihre Forschung? Kann der verfolgte Zweck auch durch Verfahren erreicht werden, die kein Tier im Labor vorsehen? Wenn nicht: Inwieweit sind die Leiden des Versuchstieres hinsichtlich dieses Zwecks ethisch vertretbar?

  • Veröffentlicht in: Tiere

Martin Ballaschk ist promovierter Biologe, aber an vielen anderen Naturwissenschaften interessiert. Das Blog dient ihm als Verdauungsorgan für seine Gedanken. Beruflich ist er als Wissenschaftskommunikator, hier rein privat unterwegs.

6 Kommentare

  1. Danke nochmal, Christian, für diesen Beitrag. Ich finde, er reißt die zentralen Begriffe an und definiert sie vor allem: damit weiß man in einer Diskussion gleich, welche Fragen man stellen muss, um sein Gegenüber einzuordnen.

    Außerdem liefern Stichworte wie Pathozentrismus gute Ausgangspunkte, um selbst tiefer in die Materie einzutauchen.

  2. “Kann der verfolgte Zweck auch durch Verfahren erreicht werden, die kein Tier im Labor vorsehen?”

    Ohne Tierversuche wird es in der medizinisch biologischen Grundlagenforschung niemals funktionieren. Und wie du schon richtig schreibst, ist es unmöglich in der Grundlagenforschung schon vorher zu beurteilen, ob dieses Grundlagenwissen einmal Leben retten wird. Wissenschaftler besitzen leider keine magischen Glaskugeln.

    Eine Zellkultur liefert nette Details, ist also nützlich, aber nicht hinreichend. Denn über die Situation im lebenden Organismus sagt eine Monokultur leider nichts aus. Es gibt bisher keine Systeme, die einen Organismus ersetzen können. Nicht einmal Ideen, wie diese aussehen könnten. Man arbeitet an Computermodellen, aber in der Praxis ist das noch nicht einmal Zukunftsmusik.

    Schlussendlich bleibt die Entscheidung: Tierversuche oder fehlender Fortschritt in der Medizin. Wir werden diesen Fortschritt aber brauchen, da der Mensch zunehmend abhängiger von der Medizin wird. Auch die massive Beeinflussung unseres Planeten und vor allem die hohen Bevölkerungsdichten machen medizinischen Fortschritt unverzichtbar.

    Wenn man sich für den medizinischen Fortschritt entscheidet, kann man Tierversuche zwar nicht verhindern, aber vielleicht entschärfen. Etwa indem man sich über Modelltiere Gedanken macht. So kann für manche Fragestellungen auch ein Zebrafisch gute Antworten liefern. Dieser muss nicht aufgeschnitten werden, um in ihn zu schauen. Substanzen müssen teils nicht injiziert werden, sondern können über das Wasser appliziert werden. Die Haltung kann weit naturnaher erfolgen. Insgesamt ist also das Leidens-Potential um Welten geringer als bei der Maus.

    Es ist wichtig, dass man sich über dieses Thema Gedanken macht. Aber man muss auch auf dem Boden der Realität bleiben.

  3. Tierversuche: ERfüllt das Gesetz hier üb

    Der Autor geht davon aus, dass es a) einen “Konsens” gäbe, den b) der Gesetzgeber versucht, in pragmatischer Weise umzusetzen. Er hinterfragt c) die Mittel nicht, ob sie diesem Anspruch überhaupt genügen.

    zu a.: Es mag eine nKonsens geben, dass Tierversuche zur Abwendung größeren Leides bei Menschen gerechtfetigt sein können. Hier stellt sich aber die Frage:
    – Ist jeder Tierversuch darauf ausgerichtet?
    In den meisten Fällen trifft das nicht zu. So werden z. B. auch Tierversuche für Lebensmittelzusatzstoffe abgesegnet, die entbehrlich wären.
    – Ist der Zweck der Abwendung des leides (nicht des Versuches!) auch anders erreichbar?
    Das wird bislang gar nciht geprüft. Doch viele Zivilisationskrankheiten wären durch Aufklärung über gesunde Ernährung besser zu mimimieren als durch immer mehr Medikamente, die wegen der mangelnden Übertragbarkeit von Tierversuchen oft zu unvorhergesehenen Nebenwirkungen führen.

    zu b) Der gesetzgeber geht von einem “Konsens” aus, der gar nicht besteht. Daher wird der Zeck des Versuches nur in wenigen Fällen auf seine Relevanz und auf die Erreichbarkeit mit anderen Mitteln geprüft

    zu c) solange die Tierversuchskommission nicht paritätisch besetzt ist und solange Tierschutzverbände kein Verbandsklagerecht besitzen ist nicht einmal die Einhaltung der Gesetze gewährleistet.

  4. @Elisabeth Petras

    zu a.: Es mag eine nKonsens geben, dass Tierversuche zur Abwendung größeren Leides bei Menschen gerechtfetigt sein können. Hier stellt sich aber die Frage:
    – Ist jeder Tierversuch darauf ausgerichtet?
    In den meisten Fällen trifft das nicht zu. So werden z. B. auch Tierversuche für Lebensmittelzusatzstoffe abgesegnet, die entbehrlich wären.

    Ich bin auch der Meinung, dass zu viele Tiere auch für weitestgehend unnütze Anwendungen „verbraucht“ werden, aber sollten das wirklich „die meisten“ sein? Haben Sie konkrete Zahlen, die das belegen? Die Wikipedia sagt, dass etwa 70% der Mäuse für Grundlagenforschung und medizinische Forschung gebraucht werden. „Sonstige Zwecke“ liegen bei etwa 7%. Ich weiß allerdings nicht, was alles in die oben genannten Kategorien zählt.

    Ist der Zweck der Abwendung des leides (nicht des Versuches!) auch anders erreichbar?
    Das wird bislang gar nciht geprüft. Doch viele Zivilisationskrankheiten wären durch Aufklärung über gesunde Ernährung besser zu mimimieren als durch immer mehr Medikamente, die wegen der mangelnden Übertragbarkeit von Tierversuchen oft zu unvorhergesehenen Nebenwirkungen führen.

    Es gibt immer andere Wege, denke ich, aber nicht alle sind realisierbar oder realistisch realisierbar. Den unvorhergesehenen Nebenwirkungen (die es zweifelsohne gibt) versucht man ja mit klinischen Studien an Menschen beizukommen.

    zu b) Der gesetzgeber geht von einem “Konsens” aus, der gar nicht besteht. Daher wird der Zeck des Versuches nur in wenigen Fällen auf seine Relevanz und auf die Erreichbarkeit mit anderen Mitteln geprüft

    Ich weiß nichts über unabhängige Untersuchungen der Bevölkerung, inwiefern ein informierter Konsens überhaupt besteht und damit auch (basis-)demokratisch legitimiert ist. Interessanter finde ich allerdings, dass diese Frage in der Regel nur die Experten des Fachs beantworten können, und das sind in der Regel die Personen, die auch die Anträge für Tierversuche stellen – ein Interessenkonflikt?

    zu c) solange die Tierversuchskommission nicht paritätisch besetzt ist und solange Tierschutzverbände kein Verbandsklagerecht besitzen ist nicht einmal die Einhaltung der Gesetze gewährleistet.

    Dazu kann ich nichts sagen. Allerdings ist es wohl immer Ansichtssache, wie eine Kommission „richtig“ besetzt ist.

  5. Liebe @ Elisabeth Petras

    vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Ich versuche kurz einige Punkte klärend zu ergänzen:

    (a) Wenn ich von einem „Konsens“ spreche, meine ich damit ausdrücklich den „Konsens“, dass Tierversuche zur Abwendung größeren Leides gerechtfertigt sein können. Jeder Fall ist notwendigerweise daraufhin zu prüfen, ob er diesem Kriterium tatsächlich entspricht. (Hier ist natürlich Interpretationsspielraum. Wir erleben, dass sich in diesen konkreten Diskussionen dann oftmals eben kein Konsens einstellt.)

    Ihren Punkt, dass auch zu fragen wäre, ob der Zweck der Anwendung auch auf alternativem Wege zu erreichen wäre, halte ich für einen sehr wertvollen.

    (b) Nur eine klärende Anmerkung: Unter „Konsens“ verstehe ich keine absolute Mehrheit in der Bevölkerung. Mit „Konsens“ meinte ich, dass jeder Gesetzestext auch als Ausdruck eines Kompromisses verstanden werden kann, auf den sich ein Großteil der Bevölkerung geeinigt hat.

    (Das bedeutet natürlich nicht, dass der Gesetzestext damit „moralisch richtig“ ist. Genau sowenig bedeutet es, dass der gesellschaftliche Konsens von vor 50 Jahren auch heute noch Konsens ist.)

    (c) Die Besetzung von Ethikräten und –kommissionen ist eines der großen Mysterien der Gegenwart. 😉 Mich würde allerdings interessieren, wir Ihr Vorschlag für eine paritätische Besetzung einer Tierversuchskommission aussieht.

    Die Frage dabei ist ja immer, wie wird die Berufung eines Mitglieds begründet? Über wissenschaftliche Expertise? Über die gewählte Repräsentanz? Alle Kriterien sind kritisch zu diskutieren. Wenn beispielsweise Tierschutz-NGOs eingeladen werden sollen… wie wäre hierfür eine mögliche Argumentation?

    (Bei NGOs handelt es sich ja nicht um politisch gewählte Vertreter des Volkes. Reicht es, dass eine NGO über eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern verfügt, damit sie in diesen Kommissionen Mitsprache erhält? Diese Frage berühren im Grunde politische Kernfragen.

  6. Hoax aufgeklärt

    Die Deutsche Krebshilfe, ausgerechnet!, war es. Um auf Solarien und Hautkrebs aufmerksam zu machen. Ach! Ich halte diese Art der viralen Schock-PR für ausgesprochen fragwürdig. Einzig Gutes: der schöne Essay hier aus diesem Anlass. Danke.

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