UNESCO-Welterbe: Eine Liste für die ganze Menschheit

UNESCO-Welterbe Königshalle Lorsch, Bauarbeiten 2013

Eher zufällig habe ich mich neulich mit dem UNESCO-Welterbe beschäftigt. Ohne mir viele Gedanken darüber zu machen, hatte ich  das eigentlich immer für ein ganz gutes und nicht sonderlich problematisches Programm gehalten. Aber es ist mal wieder alles unübersichtlicher als vermutet.

Der Welterbetitel wird von der UNESCO für Kultur- und Naturdenkmäler verliehen und folgt der Leitidee der Welterbekonvention von 1972, dass „Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Seit 1978 sind mehr als 1000 Denkmale in die Liste des Welterbes aufgenommen worden (inzwischen erweitert um eine Liste des Weltdokumentenerbes und die des immateriellen Kulturerbes). 191 Staaten haben die Welterbekonvention unterschrieben, die meisten habe es auch ratifiziert (Deutschland kann in diesem Jahr den 40. Jahrestag der Ratifizierung begehen). Alle Beitrittsländer sind berechtigt, Anträge zur Aufnahme von Stätten zu stellen, die auf ihrem Staatsgebiet liegen. Das Welterbe-Komitee entscheidet einmal jährlich über diese Anträge. Es prüft auch, ob die schon auf der Liste stehenden Denkmale durch Krieg, Umweltgefahren, Tourismus oder anderes so gefährdet sind, dass sie den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entsprechen und eventuell ganz aus der Liste gestrichen werden müssen.

Trotz aller Kritikpunkte zur Vergabepraxis, die ich  inzwischen kennengelernt habe – Eurozentrismus, Lobbyismus, Benachteiligung von Schwellenländern, Förderung des Tourismus zum Nachteil der Natur, Ökonomisierung des Solidaritätsgedankens – halte ich die Definition bewahrenswerter Natur- und Kulturdenkmale  (oder zumindest das Nachdenken darüber) und deren Schutz für sinnvoll. Dass die Werkzeuge der UNESCO zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen in finanzieller oder völkerrechtlicher Hinsicht bescheiden sind, muss dabei ja  nicht von vornherein ein Nachteil sein.

UNESCO-Welterbe: Prestige und Pflichten

Das Prestige des Titels ist hilfreich bei der Förderung des Tourismus, der Eintreibung von Sponsorengeldern und der Beantragung von Zuschüssen und reicht aus, um die beteiligten Staaten – bzw. Kommunen oder Teilgebiete in diesen Staaten – zu einem finanziell und verwaltungstechnisch enormen Aufwand zu bewegen: Ohne überzeugende Dokumentation der Schutzwürdigkeit einerseits, andererseits auch der Möglichkeiten zur Durchführung von Schutzmaßnahmen hat ein Antrag heute keine Chance.

UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Lorsch - die Königshalle im Jahr 1859
Damals stand sie einfach nur in der Gegend rum: Die Lorscher Königshalle im Jahr 1859. Heute ist sie der wichtigste Teil des UNESCO-Weltkulturerbes Kloster Lorsch, einer von derzeit 40 Welterbestätten in Deutschland (credit: Foto Marburg).
UNESCO-Welterbe Königshalle Lorsch, Bauarbeiten 2013
Die UNESCO adelte die karolingische Klosteranlage in Lorsch mit der Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes als “wichtiges Bindeglied zwischen der Antike und der Neuzeit”, “herausragendes Zeugnis der Baukunst” und Zeuge “bedeutender Entwicklungen der deutschen und europäischen Geistesgeschichte”. Mehr als zwölf Millionen Euro wurden in der Folge vom Bund, dem Land Hessen und der Stadt Lorsch für die Restaurierung der Klosteranlage und die Anlage eines Freilichtmuseums aufgebracht. Das Foto zeigt einen Teil der inzwischen abgeschlossenen Bauarbeiten (eigenes Foto).

Die innerstaatliche Wirkung des durch die Aufnahme in die Liste begründeten Schutzauftrags ist von Staat zu Staat höchst unterschiedlich. In Deutschland treten Konflikte häufig mit den Kommunen auf. Zum Beispiel wurde das Welterbedenkmal Kölner Dom 2004 wegen problematischer Großbauten in der Nähe in die Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen. Eine Übereinkunft zwischen Stadtrat und UNESCO sieht nun eine Freizone auf beiden Rheinseiten vor.  Gebäude in der Nähe der Freizone dürfen nicht höher als 60 Meter gebaut werden.   Anders im Fall des Weltkulturerbes Dresdner Elbtal: Es wurde 2006 wegen der geplanten vierspurigen Waldschlösschenbrücke in die Liste des gefährdeten Welterbes eingetragen, weil der Bau den zusammenhängenden Landschaftsraum an der Elbe zu zerteilen drohte. Die Brücke wurde dennoch gebaut, das Dresdner Elbtal verlor 2009 den Titel.

In Australien wiederum wird das Welterbe mitunter zum Ärgernis für die Staatsregierung, die manchen Titel lieber wieder loswerden würde, und wo – etwa im Fall der Tasmanischen Wildnis – der Welterbetitel die Bevölkerung spaltet, weit über kommunale Grenzen hinaus.

Die angestrebte Schutzfunktion des Welterbe-Titels wird also wirksam – und wenn es nur zur Befeuerung der gesellschaftlichen Diskussion ist.

Mangelndes Gleichgewicht?

Dennoch gibt es viel Kritik an der Vergabepraxis, nicht zuletzt von Seiten des Welterbe-Komitees selbst, das deshalb 2005 in seinen Richtlinien festlegte, dass im Sinne einer „repräsentativen, ausgewogenen und glaubwürdigen Liste“ die beteiligten Staaten prüfen sollten, ob ihr Erbe nicht schon ausreichend vertreten sei und gegebenenfalls ihr Bewerbungstempo zu verlangsamen (Abschnitt II.B.). Ausdrücklich angestrebt werden soll auch ein Gleichgewicht zwischen dem Kultur- und dem Naturerbe auf der Liste. Die Frage, welche Denkmale tatsächlich am wertvollsten und damit am bewahrenswertesten sein könnten, steht damit zumindest nicht (mehr) im Mittelpunkt.

Die Hauptkritikpunkte möchte ich hier anhand der umfangreichen von der UNESCO zur Verfügung gestellten Daten überprüfen. Die Fülle der Dokumente und die schiere Masse der Welterbestätten (im Jahr 2015 wuchs ihre Zahl auf 1031) lässt bestimmte Muster am ehesten dann erkennen, wenn man sie nach bestimmten Kriterien sortiert und visualisiert. Deshalb (so mein Plan) möchte ich in den folgenden Wochen die Argumente der Welterbe-Kritiker in interaktiven Grafiken hinterfragbar machen. Demnächst:

Folge 1: Gibt es wirklich ein „deutliches Übergewicht an europäischen und nordamerikanischen Monumenten“?

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Ich bin Kunsthistorikerin und arbeite freiberuflich als Redakteurin/Lektorin/Autorin. Dieser Blog enthält Überlegungen und Informationen, die ich sonst nirgendwo unterbringe. Die aber rauswollen.

4 Kommentare

  1. Die Idee eines Weltkulturerbes und die Idee der UNO und UNESCO überhaupt sind ziemlich sicherlich beeinflusst von der Moderne definiert durch Humanismus, Aufklärung, Menschenrechte und diese Phänomene haben ihren Ursprung wiederum in entsprechenden Epochen der europäischen und US-Geschichte (Renaissance/Humanismus, franz.Revolution, Auflehnung der US-Kolonien gegen die Briten).
    Die Vorwürfe, dass es bei der Bestimmung eines Weltkulturerbes (Zitat)

    Eurozentrismus, Lobbyismus, Benachteiligung von Schwellenländern, Förderung des Tourismus zum Nachteil der Natur, Ökonomisierung des Solidaritätsgedankens

    gebe, sind damit wahrscheinlich nicht alle grundsätzlich falsch, denn Lobbyismus oder Förderung des Tourismus sind in westlichen Ländern (z.B. Grossbritannien) schon mehr als 100 Jahre alt und diese westlichen Ländern standen ja wohl Pate bei der Entstehung der UNO, UNESCO und dem Gedanke des Weltkulturerbes.

    Aber diese Konstellation kann sich schneller als man denkt grundsätzlich ändern. Beispielsweise dann When China rules the world

    Was eine zukünftige Weltmacht China mit dem Weltkulturerbe-Gedanken machen wird, das wissen wir heute nicht. Was wir aber heute schon ahnen können ist, dass die westliche Sicht der Dinge schon in 50 Jahren nicht mehr unbedingt vorherrschen wird. Es ist nicht einmal sicher, ob in 50 Jahren globaler gedacht wird als heute.

  2. Wenn die Menschheit einmal zur multiplanetaren Species wird, erhalten Projekte wie das Weltkulturerbe eine ganz neue Bedeutung: Sie werden dann zu Denkmälern – und auch Pilgerorten – des Planeten, der das Leben und die Menschheit hervorgebracht hat. Humane Extraterrestrier, die sich von der Erde abgesetzt haben oder die gar fern der Erde geboren wurden, werden diese Orte besuchen wie ein frommer Muslim die heiligen Stätten in Mekka besucht.

  3. Der Denkmalgedanke ist nun mal europäisch. Es gibt woanders auch hochgeschätzte Bauten, aber die Authentizität des Objektes spielte dort m. W. keine Rolle. Menschenwerk steht in Asien (Indien, Ostasien) traditionell unterhalb der Natur, deswegen wird es nicht als Verlust empfunden, wenn der Dschungel drüber wuchert, wenn man die Bauten nicht mehr nutzt. In Ostasien, China, Japan, Korea wurde deswegen auch Holz als natürliches Material für den Tempelbau verwendet. Sie sollen sich der Natur unterordnen.
    Der Denkmalgedanke entwickelte sich in Europa vor allem seit dem Barock. In dieser Zeit wurden erstmals zerstörte oder unvollendete Bauteile an mittelalterlichen Kirchen stilistisch angleichend
    wiedererrichtet. Das war noch religiös begründet. Im historistischen 19. Jh. wollte man lange Zeit noch bei Restaurierungen und Vollendungen “verbessern”, dann sollte alles “stilrein” sein und es gab Regotisierungen und Reromanisierungen von Kirchen. Jetzt, aber noch nicht so lange, gelten alle Epochen als gleichberechtigt (mit Ausnahme des Historismus, dem man nicht wirklich zugestehen will, eine qualitätsvolle Epoche zu sein) und die Authentizität ist das wichtigste, ja zu einem Fetisch geworden. Der Wiederaufbau zerstörter Bauten (z.B. Frauenkirche in Dresden) ist dieser Sorte von Denkmalpflegern ein Greuel, fast ein Verbrechen. Das Abräumen der denkmalgeschützten, neoromanischen Kirche von Immerath scheint keinen Denkmalpfleger aufzuregen.

    • Ja, das finde ich auch immer wieder erstaunlich, die Unbedingtheit, mit der der eigene Umgang mit der Geschichte für den einzig richtigen gehalten wird. Immerhin gibt es zur Zeit ja Ansätze, falls nicht in der Denkmalpflege, dann aber doch bei den Historikern, die Relativität und Vorläufigkeit der heutigen Erkenntnisse zu thematisieren.
      Danke für den interessanten Hinweis zu Asien!

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