Blockchain-Mania: Smart Contracts

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Wer eine Steigerung von disruptiv, branchenrevolutionär und digitalisiert sucht, beschäftigt sich wohl gerade mit der Blockchain. Es ist das Thema, das derzeit für ungläubiges Kopfschütteln und frisches Wagniskapital sorgt. Kaum ein Vortrag über neue digitale Geschäftsprozesse kommt ohne die Blockchain aus.

Die Blockchain ist eine Art signiertes, öffentlich einsehbares Logbuch, das auf vielen Rechnern verteilt gepflegt wird. Kryptoalgorithmen, der Einsatz von Rechenzeit aller Teilnehmer und in Software gegossene Vereinbarungen sorgen dafür, dass sie überall identisch vorliegt, unveränderbar ist und von jedermann in gleicher Weise interpretiert wird. Die bekannteste und derzeit einzig funktionierende praktische Anwendung ist Bitcoin: die virtuelle Währung, die allein über die Blockchain verwaltet wird und daher Regulatoren und Zwischenhändler überflüssig macht.

Intelligente Verträge

Eine weitere spannende Anwendung der Blockchain ist der Smart Contract (in etwa: intelligenter Vertrag). Eigentlich ist es kein Vertrag sondern ein Algorithmus, der festlegt, welche Bedingungen (Input) zu welcher Entscheidung (Output) führen. Eine Entscheidung wirkt sich dann auf die Auszahlung des zuvor in den Vertrag eingezahlten Betrages aus. Dieser Vertrag wird von allen Blockchain-Rechnern gleichzeitig ausgeführt, alle kommen dabei notwendigerweise zum gleichen Ergebnis. Wer sich beispielsweise einem Vertrag unterwirft, der den gleichen Geldbetrag von zwei Parteien einsammelt und gemäß eines pseudozufälligen Ereignisses (z. B. Bit-Quersumme der Blockchain) die Summe nur einer Partei auszahlt, nimmt an einem Glückspiel („doppelt oder nichts“) teil, bei dem weder Betrug noch staatliche Intervention möglich ist. Alle Blockchain-Rechner stellen gleichzeitig fest, wem der Betrag zusteht und lassen Überweisungen der Summe zu; es gibt keine menschliche Intervention, kein Abwarten (sofern der Vertrag dies nicht vorsieht), niemandem muss vertraut werden; die Vertragsausführung wird unaufhaltbar vollzogen; die Blockchain stellt sich hier wie ein nicht zu stoppendes Uhrwerk dar.

Über Smart Contracts lassen sich auch Abstimmungen organisieren und Entscheidungsstrukturen abbilden – bis hin zur dezentralen autonomen Organisation, die oft als virtuelle Firma, die allein als Algorithmus in der Blockchain existiert, aufgefasst wird.

Kontakt nach außen

Über die Beispiele Glücksspiele und Abstimmungen von Teilnehmern hinaus lassen sich nur wenige spannende Anwendungen von Smart Contracts innerhalb der Blockchain abbilden. Weitaus interessantere Lösungen sind aber denkbar, wenn wir externe Datenquellen heranziehen, beispielsweise Verträge definieren, die sich auf den Dollarkurs oder Leitzins zum Jahresende beziehen (Optionsscheine, Wertpapiere) oder auf Naturkatastrophen (Versicherungsverträge oder Rückversicherungsanteile) oder politische Ereignisse (Wetten auf Wahlausgänge, Gegengeschäfte zur Absicherung). Hierbei zeigt sich jedoch eine Schwäche des Blockchain-Ansatzes: Wir können aus den Verträgen heraus keine Abfragen von externen Informationen vornehmen. Dies widerspräche dem Prinzip der identischen Ausführung auf allen Blockchainrechnern, und es wäre technisch nicht abbildbar. Würde jeder an der Blockchain teilnehmende Rechner den Dollarkurs googlen, wären verschiedene Ergebnisse denkbar: Unterschiedliche Treffer, Netzprobleme, abweichende Kursangaben, unterschiedliche Antwortlatenzen, Hackerangriffe auf Webseiten etc. Der Algorithmus hätte ortsabhängig potentiell verschiedene Outputs, und die verteilte Blockchain wäre nicht mehr identisch, und damit tot. Das Problem fehlender Abfragen der Realwelt lässt sich nur dadurch lösen, dass einzelne Blockchainteilnehmer als vertrauenswürdige Informationsquellen im intelligenten Vertrag definiert werden. Diese führen dann eine Transaktion aus, die Teil der Blockchain wird (beispielsweise die Festlegung des aktuellen Dollarkurses). Verträge können dann einheitlich auf diesen Daten operieren und beliebige Berechnungen durchführen. Dabei kommt dem Informationsgeber eine große Verantwortung zu: Bei einer fehlerhaften Information gibt es kein Zurück mehr; alle Kontrakte, die ein Datenfeld auswerten, laufen unaufhaltsam weiter, eine nachträgliche Korrektur der Blockchain ist – das ist nun einmal das Grundprinzip – nicht möglich!

Juristen werden überflüssig

Vorteilhaft ist bei dieser automatisierten Abwicklung von Verträgen, dass keine Juristen beim Abfassen oder Ausführen benötigt werden – oder auch nur sinnvoll zum Geschehen beitragen könnten. (Mitlesende Juristen mögen verzeihen, dass der Autor dies als ökonomischen Vorteil herausstellt). Der Vertrag lässt sich in der Regel für alle Input-Fälle durchtesten (der Raum der möglichen Eingaben ist bei Smart Contracts meist stark beschränkt), überraschende vertragliche Folgewirkungen sind daher vermeidbar. Man weiß also in der Realität exakt, worauf man sich beim Vertrag einlässt und muss keine abweichende Interpretation von Vertragsbestandteilen befürchten. Nachteilhaft kann jedoch sein, dass bei außergewöhnlichen bzw. seltenen Ereignissen eine Korrekturinstanz (Gericht) fehlt, die das „Wesen“ des Vertrags interpretiert und ein „gerechtes“ Urteil fällt.

Hierzu ein Beispiel: Eine Firma möchte sich gegen eine Wahlschlappe von Clinton absichern, weil sie mit Exportgeschäftsverlust rechnet. Sie unterwirft sich folgendem Vertrag, der hier in einer Art Pseudocode dargestellt ist:

  1. Firma A soll 1000 EUR einzahlen.
    Firma B soll 5000 EUR einzahlen.
  2. WENN zum Zeitpunkt 2016-06-30-23:59h UTC nicht beide Zahlungen in genannter Höhe eingegangen sind, 
    DANN werden alle Beträge zurückerstattet und der Vertrag abgebrochen.
  3. Zum Zeitpunkt 2017-01-21-23:59h UTC wird das Datenfeld 
    „Wer-ist-amerikanischer-Präsident“ (kurz C.P) abgefragt, 
    das ein vertrauenswürdiger Dienst C bereitstellt, der sich 
    verpflichtet, dies noch am Tag der Inauguration (20. Januar 2017) 
    in die Blockchain einzupflegen.
  4. WENN C.P == „CLINTON“, wird 6000 EUR an B gezahlt.
    SONST werden 6000 EUR an A gezahlt.
  5. ENDE

Letztlich versichert sich hier A für eine Prämie von 1000 EUR dagegen, dass Trump 2017 Präsident wird. Der Vertrag wird dadurch geschlossen, dass beide zum Stichtag in den Vertrag eingezahlt haben. A erhält im Schadensfall 6000 EUR. Firma B ist der Versicherer, der die Wahrscheinlichkeit, dass Clinton verliert, gering einschätzt. Dienst C schreibt Informationen in die Blockchain und gilt beiden Parteien als vertrauenswürdig. Dienst C muss hier die Syntax exakt (auf das Bit genau) einhalten, d. h. „Nachname des Präsidenten in Großbuchstaben. Beispiele : ‚CLINTON‘,  ‚TRUMP‘“ spezifizieren.

Realität wird ausgeblendet

Was kann hier schiefgehen? Nichts! Jedenfalls aus Sicht der anderen Blockchain-Teilnehmer, denn alle führen den Vertrag aus, vergleichen die Datenfelder und schreiben automatisch die 6000 EUR dem Gewinner gut. Es gibt keine Unklarheit. Für die Messung der Zeitpunkte (erster Block nach einem Zeitpunkt) gibt es in Software gegossene Übereinkünfte. Welcher Zweck hinter dem Vertrag steht, ist für die Blockchain-Teilnehmer irrelevant.

Aus Sicht von A oder B können jedoch in der Realität Dinge schief gehen; das betrifft seltene bzw. unvorhergesehene Ereignisse.

  1. Wenn C nicht handelt oder nicht mehr existiert zum Inaugurationszeitpunkt (ohne die kryptographischen Schlüssel an einen Nachfolger weitergereicht zu haben), wird das Feld C.P nicht beschrieben. Der Vergleich wäre dann FALSE (boolescher Wert) und die Versicherung zahlt – auch wenn Clinton Präsidentin ist.
  2. Wenn C einen redaktionellen Fehler macht, z. B. C.P := „H CLINTON“ setzt, zahlt die Versicherung ebenfalls. Der Algorithmus kennt keine pragmatische Vorgehensweise, sofern man diese nicht implementiert (z. B. Auswertung von Substrings).
  3. Wenn die Inauguration wegen Schneetreibens oder Grippe verschoben wird und Clinton (de jure) erst einige Tage später Präsidentin wird, muss die Versicherung ebenfalls zahlen.
  4. Bei einem Amtsverzicht der Präsidentin aufgrund der E-Mail-Affäre und rascher Vereidigung des Vizepräsidenten vor dem Abfragezeitpunkt, muss B ebenfalls zahlen.

Wir könnten uns weitere Problemfälle (Attentat, Terrorismus etc.) ausdenken, aber der Sachverhalt bliebe der Gleiche: Es gibt keine neutrale Instanz (Gericht, Mediator, etc.), die den Vertrag bei Sonderfällen interpretiert. Es gibt nur die deterministische Ausführung von Algorithmen, die sich nicht an beabsichtigten Wirkungen des Vertrages im Kontext der realen Welt orientiert.

Ökonomie der Verträge

Beim Entwurf des Vertrages müssen also alle Sonderfälle, die den Teilnehmern Sorgen bereiten, berücksichtigt werden. Das kann unter gewissen Umständen unökonomisch sein, da Regelungen getroffen werden, die nur selten benötigt werden. Sinnvoll wäre es aus Sicht des Versicherers beim oben genannten Vertrag, die Fälle, in denen C.P weder den Wert CLINTON noch den Wert TRUMP annimmt, explizit zu regeln, z. B. durch Rückzahlung aller Beträge. Das würde den Vertrag noch nicht aufblähen.

Bei finanzmathematischen Konstruktionen (Optionsscheine, Derivate) nehmen Smart Contracts an Komplexität zu. Dann müssen auch technische Sonderfälle berücksichtigt werden wie die Division durch Null (z. B. bei fehlenden Werten aus der realen Welt) oder überlange Ausführungszeiten bei ineffizienten Algorithmen. Letztere schlagen als Kosten zu Buche, da die Blockchain-Teilnehmer für ihre Ausführungsarbeit belohnt werden. Im Extremfall ist dann das vom Vertrag verwaltete Geld weg, bevor es vertragsgemäß gerecht verteilt werden kann.

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”The purpose of computing is insight, not numbers.” (Richard Hamming) Ulrich Greveler studierte in Gießen Mathematik und Informatik, arbeitete sechs Jahre in der Industrie im In- und Ausland, bevor er als Wissenschaftler an die Ruhr-Universität nach Bochum wechselte. Seit 2006 lehrt er Informatik mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit an der Fachhochschule Münster (bis 03/2012) und der Hochschule Rhein-Waal (seit 03/2012). Sein besonderes Interesse gilt datenschutzfördernden Technologien und dem Spannungsverhältnis zwischen Privatsphäre und digitaler Vernetzung.

23 Kommentare

    • Bitcoin ist nur eine von vielen digitalen Währungen. Gerade Ethereum, was wohl die bessere Platform für Smart Contracts ist, ist da das beste Beispiel.

      Aber da hört es noch nicht auf. Sieht man sich dort um wie den nun so ein Smart Contract als Source Code aussieht, so ist gleich eines der ersten Tutorials die Anleitung wie man eine digitale Alternativwährung zu den Ethers baut.

      Bitcoin war der Startschuss. Ob’s am Ende des Rennens noch da ist wird die Zeit zeigen. Das ist aber weder notwendig noch sicher.

  1. Ein paar kleine Anmerkungen dazu.

    “Es gibt keine neutrale Instanz (Gericht, Mediator, etc.), die den Vertrag bei Sonderfällen interpretiert.”

    Die gibt es. Da ein Vertrag geschlossen wurde fällt der unter eine Gerichtsbarkeit. Dies ist per Gesetz festgelegt und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Wie die Ausführung erfolgt, ob per Blockchain oder anders, ist dabei irrelevant. Daher kann jeder Vertragsteilnehmer auch das zuständige Gericht anrufen, welches den Vertrag dann interpretiert.

    Dadurch sind auch bei den genannten Konstruktionen Anwälte weiterhin notwendig. Insbesondere wenn nichtgeregelte Sonderfälle eintreten.

    Als letzten Punkt muss der Vertrag natürlich den geltenden Gesetzen entsprechen. Finanzdienstleistungen (Wertpapierhandel, Optionsscheine etc.), genauso wie Glücksspiel unterliegen in allen Staaten gesetzlichen Regulierungen. Die lassen sich auch über eine Blockchain nicht ausschalten.

  2. @tobmat

    Ich stimme Ihnen zu, dass die Gerichtsbarkeit noch existiert und Entscheidungen fällen könnte. Dies aber dann Teil der Realwelt, nicht der Blockchain. Der Smart Contract wird so ausgeführt, wie er implementiert wurde, auch ein Gericht kann dies nicht aufhalten. Der “Gewinner” erhält den Betrag (z. B. Bitcoins) auf unaufhaltsame Weise allein aufgrund der Fortsetzung der Blockchain. Wenn die Vertragspartner hier pseudonym bleiben, wäre ein Gericht auch im Nachhinein machtlos.

    Weiterer Aspekt: Die Parteien haben sich über ihr teilnehmendes Handeln auf einen Algorithmus zur Verteilung von virtuellen Münzen geeinigt; ob sie überhaupt einen Vertrag im juristischen Sinne geschlossen haben, wäre ohnehin strittig.

    Es geht bei Smart Contracts wirklich ohne Juristen! Ob man da mitmachen möchte, ist natürlich eine berechtigte Frage,

  3. Ein Gericht kann die Blockchain schon aufhalten. Ein Unterlassungsklage gegen die Teilnehmer und fertig ist die Sache.

    Natürlich müssen sie die Teilnehmer identifizieren. Aber das ist keine Besonderheit der Blockchain sondern seit Jahrhunderten (Verträge über Mittelsmänner) ein bekanntes Phänomen. Also auch hier sehe ich nichts neues.

    “ob sie überhaupt einen Vertrag im juristischen Sinne geschlossen haben, wäre ohnehin strittig.”

    Das ist nicht strittig. Jedes wie auch immer geartete Rechtsgeschäft zwischen min. 2 Parteien ist ein Vertrag. Dabei ist egal was getauscht wird (Leistungen, Gegenstände, Geld, Ansprüche, virtuelle Münzen, Informationen etc.). Selbst wenn Kinder auf dem Schulhof Paninibilder tauschen ist das ein Vertrag.

    “Es geht bei Smart Contracts wirklich ohne Juristen! ”

    Fast jeder Vertrag geht ohne Juristen. Einzige Ausnahme sind gesetzliche Vorschriften (notariielle Beglaubigung etc.). Das ist keine Besonderheit der Smart Contracts. Einen Juristen einzuschalten beruht ja auf Freiwilligkeit der Vertragspartner. Aber auch bei Smart Contracts kann jeder Teilnehmer Juristen einschalten wenn er will.

  4. @tobmat
    Ich fürchte wir reden hier aneinander vorbei. Das Statement “Ein Gericht kann die Blockchain schon aufhalten” zeigt, dass Sie ein fundamental anderes Verständnis der Blockchain haben als ich. Aus meiner Sicht wäre das vergleichbar mit einem Gerichtsbeschluss, dass die Erdrotation angehalten wird. Let’s agree to disagree.

    • Was kümmert es die Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt? Jeder reale Austausch von Werten unterliegt der Kontrolle durch Exekutive und Judikative. Ein Gericht kann jederzeit jeden beliebigen Vorgang und jede beliebige Argumentation interpretieren und der Staatsgewalt eine Handlungsanweisung erteilen. Die Blockchain ist eben keine Erdrotation, sondern nur ein Computerprogramm mit ein paar Daten. Und das musst Du einem Richter erst einmal so erklären, dass er es nach der Beweisaufnahme noch für relevant hält.

    • Ich verstehe leider nicht, welchen Vorteil diese Implementierung eines Vertrages gegenüber einem altmodischen Vertrag auf Totholz bieten soll (bzw. dessen “modernere” Fassung als herkömlichen Algoritmus bei einem Broker).
      Im Zweifelsfall wird man hie oder da vor Gericht ziehen, das sich dann herzlich wenig darum kümmern wird, dass das Geld bereits automatisiert dem einen oder anderen ausgezahlt wurde – und gegebenenfalls die Rückzahlung veranlassen.
      Die Vorstellung, dass etwas, was irgendwo in den Tiefen der Computernetzwerke vor sich geht, die Gerichte nichts angehe, dürften auch MP3-Filesharer lange Zeit gehabt habe. Das hatte sich dann als Fehleinschätzung herausgestellt. So dürfte das hier dann auch ablaufen.
      Überhaupt: bevor man ein solches System überhaupt etablieren kann, sind erst einmal eine Unzahl von Vorbedinungen nötig: vom allen Seiten akzeptierten Bezahlsystem bis zur Vereinbarung, wie und wo ein Wert hinterlegt wird.
      Im Zweifelsfall wäre so ein System als (meinetwegen auf Bitcoins aufbauendes) Server-basiertes Kontraktsystem besser und zuverlässiger aufzubauen. Einen Mehrwert durch die Benutzung einer Blockchain kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

  5. “dass Sie ein fundamental anderes Verständnis der Blockchain haben als ich.”

    Ich denke wir haben das selbe Verständnis der Blockchain. Sie können den Algorythmus selber nicht beeinflussen. Aber das tut ein Gericht auch nicht. Ein Gericht greift auf die Hardware bzw. die Betreiber der Hardware zu. Und ohne Server keine Blockchain.

    Ein Gericht kann auch eine bereits durchgeführte Blockchain für ungültig erklären und eine erneute Durchführung mit angepasstem Algorythmus verlangen.

    Es lassen sich hier unendlich viele Sonderfälle kreieren, in denen sie alle Gesetze und Juristen aushebeln. Aber All-Aussagen wie sei sei getroffen haben, lassen sich daraus nicht ableiten.
    Der Gesetzgeber findet immer einen Weg. Hat er auch bei Bitcoin, beim Tor-Netzwerk etc..

  6. Sorry tobmat, aber ich glaube da haben Sie wirklich noch nicht den kompletten Durchblick. Wo hat denn der Gesetzgeber bei Bitcoin den Weg gefunden?

    • “Sorry tobmat, aber ich glaube da haben Sie wirklich noch nicht den kompletten Durchblick.”

      Dieses stichhaltige Argument gebe ich ihnen dankend zurück mit Hinweis auf die rechtlichen Fallstricke in ihrem Artikel. 😉

      Und zu Bitcoin als Beispiel die BitLicence des NewYork State Departments. Die wird nebenbei auch auf andere Blockchains angewendet und ist eine klare staatliche Regulierung.

      oder hier:
      http://www.ft.com/intl/cms/s/0/420d597e-5df8-11e5-9846-de406ccb37f2.html (USA)
      http://www.coindesk.com/japan-enacts-regulation-digital-currency-exchanges/ (Japan)

      In Australian ist ein Gesetz zur Regulierung kurz vor der Abstimmung und es wird über eine Steuer auf BitCoin Transaktionen diskutiert. Die Regulierung in der EU wird ebenso voran getrieben.
      Das nur kurz aus den Nachrichten dieses Monats.

      Die Bürokratie mag langsam sein, aber entkommen tut man ihr nicht.

      Niemand greift den Algorythmus selber an. Das ist auch gar nicht notwendig. Damit Bitcoins oder smart contracts etc. irgendetwas wert sind, braucht es eine Schnittstelle zur restlichen Welt. Und an der Schnittstelle sitzt der Staat, mit Gerichten, Anwälten, Betriebsprüfern, Steuerberatern etc..

      • Die Bitlicense in New York ziehlt nur auf die Lizenzen um Bitcoin zu handeln (also gegen Geld zu tauschen). So ist es mit den meisten anderen Versuchen staatlicher Einflussnahme. Die hat keinen Einfluss auf die Funktionsweise von Bitcoin sonst, und führt allerhöchstens dazu, dass Händler ihren Sitz woanders hin verlegen. Es gibt aber auch Staaten die erkennen, dass sie ohne Einflussnahme ihren lokalen Standort stärken können. Es ist wie mit dem Internet, solche Gesetze werden keinerlei Einfluss haben, denn es gibt immer Methoden, um sie zu umgehen. Sie Proxy bei YouTube oder ähnlichem.

        • “Die hat keinen Einfluss auf die Funktionsweise von Bitcoin sonst, ”

          Ja und? Ich habe auch nie behauptet der Staat würde versuchen die Funktionsweise von Bitcoin zu beeinflussen. Die ist dem Staat doch egal. Es ging darum, das der Staat Bitcoin in sein Rechtssystem eingliedert und das tut er.

          ” Es ist wie mit dem Internet, solche Gesetze werden keinerlei Einfluss haben, denn es gibt immer Methoden, um sie zu umgehen.”
          Stimmt das Mord illegal ist, hat gar keinen Einfluss denn es gibt Methoden trotzdem zu morden. Das ist ein wirklich stichhaltiges Argument.

          • Wir können das ja mal an einem praktischen Beispiel durchspielen: Seien N1 und N2 Bürger der Demokratischen Volksrepublik Korea und V ein zwischen N1 und N2 geschlossener Vertrag über den Verkauf einer lebensgroßen Kim-Il-Sung-Statue von N1 an N2 für den Gegenwert von 1.000.000 Nordkoreanischen Won in Bitcoin oder einer anderen virtuellen Ware auf Blockchain-Basis. Wie wahrscheinlich ist die Erfüllung von V und mit welchen Nebenwirkungen sind Erfüllung sowie die Nichterfüllung voraussichtlich verbunden?

          • Herr Türpe, das Beispiel aus Korea zeigt ein falsches Verständnis auf. Eine Erfüllung des Vertrages geschieht in der Blockchain ohne weitere Einflußnahme der Beteiligten. Niemand muß die Erfüllung einklagen. Der einmal gestartete Algorithmus wird von allen Rechnern durchgeführt und bucht das virtuelle Geld um. Ich sehe dies daher auch nicht als “Vertrag” an, auch wenn es wohl ein nächstliegender Vergleich ist. Schauen Sie sich einmal Ethereum zum näheren Verständnis an.

          • Diese automatischen Vereinbarungen können also nur Zustandsänderungen einer verteilten Datei ausdrücken? Dann sind sie sinnlos. In echten Verträgen kann ich meine Arbeitskraft gegen Geld eintauschen und dieses Geld gegen Pizza. Warum würde ich diese Features aufgeben wollen?

          • ” Ich sehe dies daher auch nicht als “Vertrag” an”

            Wie ich weiter oben detailiert erklärt habe ist es rechtlich ein Vertrag.

            “Niemand muß die Erfüllung einklagen. ”
            Aber er kann. Der Algorythmus ist dem Recht nicht entzogen.

  7. Lieber tobmat,
    den Automatismus der Blockchain ohne Server und zentrale Gewalt auf tausenden (ethereum) oder gar Millionen von Rechnern (Bitcoin) weltweit hast du nicht verstanden. Ein Gericht irgendwo kann vielleicht einen Block für ungültig erklären, aber ändern würde das nichts. Es ist nicht einmal technisch möglich, die Chain zurückzudrehen, wenn nicht die Hälfte der Teilnehmenden freiwillig eine Softwareanpassung mitmacht und dabei gleichzeitig alle Folgetransaktionen schreddert. Die Blockchain agiert wie eine eigene physikalische Welt, deren Elementarkräfte nicht aufhaltbar sind. Ein Gericht könnte auch nicht beschließen, dass alle Menschen die Aktionen des gestrigen Tages rückgängig machen.

    • Sprechakte der Gerichte genießen Vorrang vor individuellen Phantasien. Ein Richter wird im Namen des Volkes urteilen, dass beispielsweise eine Partei der anderen Schadenersatz zu leisten habe oder dass eine Forderung keinen Bestand habe. So ein Urteil wird dann rechtskräftig und vollstreckbar, das heißt, man kann Dir real existierende Wertgegenstände wegnehmen oder Dich mitsamt Deinen Blockchain-Phantasien in ein finsteres Loch stecken, wenn Du nicht mitspielst.

    • “Ein Gericht irgendwo kann vielleicht einen Block für ungültig erklären, aber ändern würde das nichts.”

      Natürlich würde das etwas ganz fundamentales ändern. Nämlich das Ergebnis
      Beispiel eine Geldauszahlung (Bitcoin) auf Basis eines Blocks. Es gibt folgende Möglichkeiten:
      1)
      Wenn das Institut das die Auszahlung vornimmt in dem Land des Gerichtes sitzt, kann der Richter es per Beschluss dazu zwingen das Geld nicht auszuzahlen. Bei Zuwiederhandlungen drohen hohe Strafen. Ob das technisch möglich ist, ist dem Gericht egal. Das muss das Institut möglich machen.
      2)
      Einfacher ist aber noch, er verpflichtet den Empfänger des Geldes das Geld zurückzugeben.
      Natürlich nicht die Bitcoins, sondern den umgerechneten Wert in der jeweiligen Landeswährung aus seinem Privatvermögen. Tut er das nicht, ist das Diebstahl und sein Privatvermögen wird gepfändet.
      3)
      Er erklärt die Blockchain für ungültig, der Empfänger muss das Geld zurückgeben, der Algorythmus wird nach Vorgaben des Gerichts geändert und in einer neuen Blockchain erneut durchgeführt.
      4)
      Das Gericht bestimmt selber wie das korrekte Ergebnis lautet und das Geld wird auf Basis dieser Entscheidung verteilt.

      Das Gericht braucht nur Zugriff auf die beiden Vertragsparteien. Dann ist es irrelevant wo die Server stehen.

      • Das Gericht wird sich herzlich wenig um die Blockchain oder deren Gültigkeit kümmern. Das Gericht wird sagen, der Vertragspartner A hat B Bitcoins im Wert von X Euro auf betrügerische Weise abgenommen, diesen Gegenwert hat er zu ersetzen.
        Ob das über Bitcoins oder Bargeld passiert, wird das Gericht auch nicht interessieren. Nur die Gerichtskosten sind in Euro zu begleichen.
        Je nach Schwere des Betruges kommt für A noch ein mehr oder wenig langer Aufenthalt in einem Raum mit Gittern an den Fenstern in Betracht. Und zwar in RL und ganz ohne Internetzugang.

    • ‘There are no technical solutions to management problems, but there are management solutions to technical problems.’

      Software ist nicht dafür da soziale Probleme zu lösen, sie unterstützt anderweitig entstandene Lösungen von sozialen Problemen bestmöglich. [1]

      MFG
      Dr. Webbaer (bei dem auch andere Nachrichten gut ankamen, werter Herr Türpe, auch wenn ein wenig aggro)

      [1]
      Womöglich ließe sich hier auch Konsens finden, unter den hier Benachrichtigenden.

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